Drucksache 17 / 11 018 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 24. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. September 2012) und Antwort „Freie Förderung“ der Berliner Jobcenter nach §16f SGB II: Ansätze und Umfang Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er hat für die Beantwortung Informationen bei der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit eingeholt. Dies ergibt sich aus Folgendem: Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II ist die Bundes- behörde „Bundesagentur für Arbeit“ Träger der Leistungen im Sinne des SGB II (u.a. Arbeitsvermittlung und Gewährung der Grundsicherung). Die Kommune hingegen ist für die Gewährung der kommunalen Eingliederungsleistungen und Kosten der Unterkunft und Heizung zuständig (vgl. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II). Das Instrument der Freien Förderung soll die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt nachhaltig fördern und fällt daher in die Zuständigkeit des Bundes. 1. In welcher Höhe stehen den Berliner Jobcentern 2012 Finanzmittel aus der „freien Förderung“ gemäß § 16f Sozialgesetzbuch (SGB) II zur Verfügung, wie viele Mittel wurden bereits verausgabt und wie viele sind bereits gebunden (bitte absolut und prozentual am Gesamtbudget für jedes Jobcenter einzeln ausweisen)? 2. In welcher Höhe standen den Berliner Jobcentern 2009 bis 2011 Finanzmittel aus der „freien Förderung“ gemäß § 16f SGB II zur Verfügung und wie viele wurden tatsächlich verausgabt (bitte absolut und prozentual am Gesamtbudget für jedes Jobcenter einzeln nach Jahren getrennt ausweisen)? Zu 1. und 2.: In den Jahren 2009, 2010, 2011 und bis zum 31.03.2012 durften maximal 10% der Eingliederungsmittel der Jobcenter für Maßnahmen nach § 16f SGB II aufgewandt werden. Seit der ab 01.04.2012 geltenden Instrumentenreform bekommen die Jobcenter die Möglichkeit, bis zu 20% des Eingliederungsetats für Maßnahmen nach § 16f SGB II und für Maßnahmen nach § 16e SGB II aufzuwenden (vgl. § 46 Abs. 2 Satz 3 SGB II). Die verausgabten und gebundenen Mittel stellen sich wie folgt dar: Haushaltsjahr 2009 Jobcenter Eingliederungsmittel gesamt zur Verfügung stehende Förderfälle (FF)-Mittel tatsächlich für FF aufgewandt Neukölln 85.867.771 8.586.777 389.408,46 Treptow-Köpenick 30.575.719 3.057.572 37.357,98 Steglitz-Zehlendorf 22.593.849 2.259.385 1376,00 Tempelhof-Schöneberg 51.218.669 5.121.867 228.145,20 Charlottenburg-Wilmersdorf 37.810.981 3.781.098 234.495,85 Pankow 51.320.591 5.132.059 109.207,54 Reinickendorf 35.695.129 3.569.513 1392,34 Spandau 45.882.035 4.588.204 99.925,83 Friedrichshain-Kreuzberg 67.897.569 6.789.757 396.333,23 Mitte 88.516.367 8.851.637 67.197,41 Marzahn-Hellersdorf 55.249.290 5.524.929 599.508,38 Lichtenberg 46.152.705 4.615.270 153.271,16 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses können über die Internetseite www.parlament-berlin.de (Startseite>Parlament>Plenum>Drucksachen) eingesehen und abgerufen werden. Haushaltsjahr 2010 Jobcenter Eingliederungsmittel gesamt zur Verfügung stehende FF-Mittel tatsächlich für FF aufgewandt Mitte 98.213.100 9.821.310 10.321,32 Friedrichshain-Kreuzberg 70.518.000 7.051.800 914.077,81 Pankow 46.665.400 4.666.540 654.265,56 Charlottenburg-Wilmersdorf 40.222.900 4.022.290 2.355.624,24 Spandau 51.177.500 5.117.750 151.629,52 Steglitz-Zehlendorf 23.088.700 2.308.870 -9112,50 Tempelhof-Schöneberg 53.450.400 5.345.040 502.675,74 Neukölln 100.268.300 10.026.830 830.178,71 Treptow-Köpenick 29.435.800 2.943.580 264.022,00 Marzahn-Hellersdorf 57.979.300 5.797.930 1.132.622,82 Lichtenberg 48.114.900 4.811.490 453.760,56 Reinickendorf 39.818.500 3.981.850 12.214,81 Haushaltsjahr 2011 Jobcenter Eingliederungsmittel gesamt zur Verfügung stehende FF-Mittel tatsächlich für FF aufgewandt Mitte 73.168.418 7.311.956 6.519,13 Friedrichshain-Kreuzberg 52.233.176 5.219.852 804.625,27 Pankow 33.940.621 3.391.882 237.942,66 Charlottenburg-Wilmersdorf 30.097.421 3.007.802 1.231.685,91 Spandau 38.406.634 3.838.108 87.795,08 Steglitz-Zehlendorf 17.198.840 1.718.780 0 Tempelhof-Schöneberg 39.755.459 3.972.938 482.741,12 Neukölln 74.530.048 7.447.996 831.705,10 Treptow-Köpenick 21.450.967 2.143.714 32.780,00 Marzahn-Hellersdorf 42.601.836 4.257.372 629.406,63 Lichtenberg 36.191.018 3.616.736 335.191,48 Reinickendorf 30.557.552 3.053.744 549,00 Haushaltsjahr 2012 Jobcenter Eingliederungsmittel gesamt zur Verfügung stehende FF-Mittel tatsächlich für FF aufgewandt – Stand 26.09.2012 Neukölln 63.964.361 11.184.593 914.234,37 Treptow-Köpenick 17.491.475 3.058.580 -1850,10 Steglitz-Zehlendorf 14.420.364 2.521.565 147,00 Tempelhof-Schöneberg 34.096.621 5.962.112 413.505,67 Charlottenburg-Wilmersdorf 25.176.171 4.402.319 994.076,11 Pankow 27.264.773 4.767.565 183.136,14 Reinickendorf 26.509.219 4.635.363 24.775,00 Spandau 33.034.404 5.776.328 114.508,48 Friedrichshain-Kreuzberg 43.378.132 7.585.029 760.652,33 Mitte 64.680.493 11.309.862 33.333,92 Marzahn-Hellersdorf 35.760.971 6.253.111 695.110,29 Lichtenberg 30.832.651 5.391.384 249.916,86 Stand: 26.09.2012 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses können über die Internetseite www.parlament-berlin.de (Startseite>Parlament>Plenum>Drucksachen) eingesehen und abgerufen werden. 3. Existieren Weisungen der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Berliner Jobcenter zur Umsetzung der „freien Förderung“ gemäß §16 f SGB II? Falls ja, bitte alle beilegen/verlinken? Zu 3.: Zur Regelung der Verfahrensweise bei der Freien Förderung nach § 16f SGB II hat die Bundesagentur für Arbeit Fachliche Hinweise erlassen. Rechtsgrundlage für diese Fachlichen Hinweise ist § 44b Abs. 3 Satz 2 SGB II. Danach haben die Träger in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich ein Weisungsrecht gegenüber den gemeinsamen Einrichtungen (im Folgenden „Jobcenter “ genannt). Der Bundesagentur für Arbeit (BA) obliegt gemäß § 44b Abs. 3 Satz 1 SGB II die Verantwortung für die rechtmäßige und zweckmäßige Erbringung der Leistungen nach § 16f SGB II. Die fachlichen Hinweise zur Freien Förderung können eingesehen werden unter folgendem Link: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA- Internet/A05-Berufl-Qualifizierung/Dokument/HEGA-03- 2012-Freie-Foerderung-SGB-II-Anlage.pdf. 4. Welche Schwerpunkte, Zielsetzungen sowie „innovativen“ Ansätze und Projekte verfolgen die Berliner Jobcenter mit Maßnahmen im Rahmen der „freien Förderung“ seit 2009 (bitte bei den Jobcentern abfragen und gegebenenfalls nachreichen, falls die Beantwortung der Kleinen Anfrage dadurch länger dauern sollte)? Zu 4.: Die Zielsetzungen der Berliner Jobcenter richten sich nach der gesetzlichen Ausrichtung entsprechend § 16f SGB II. Der folgenden Darstellung können verschiedene Schwerpunkte in den einzelnen Jobcentern entnommen werden: Jobcenter Schwerpunkte: CharlottenburgWilmersdorf Schwer erreichbare Zielgruppen, wie zum Beispiel Suchtgefährdete oder Suchtabhängige, Migranten mit verschlechterter Chancenverwertung am Arbeitsmarkt oder Jugendlichen unter 25 Jahren. Kunden, die motivatorische Probleme haben. Pankow Aktuell 2 Projekte werden via § 16f SGB II (Projektförderung) finanziert: • LernLaden Pankow ist ein offenes, trägerneutrales und kundenorientiertes Bildungsangebot für alle Zielgruppen zur beruflichen Weiterbildung. Er ist ein zusätzliches Angebot für Kundinnen und Kunden, die im Vorfeld der Förderung einer beruflichen Weiterbildung einen intensiveren Beratungs- und Unterstützungsbedarf haben. • NeuStart in Pankow: Das Projekt richtet sich an junge Menschen unter 25 Jahre im Alg II – Bezug, deren Eingliederung in eine Ausbildung/ Arbeit erschwert ist. Durch intensive Begleitung und aufsuchende sozialpädagogische Arbeit sollen diese jungen Menschen wieder stabilisiert und motiviert werden, Angebote des Jobcenters aktiv zu nutzen. Ferner besteht die Möglichkeit, die Zielgruppe durch die vorhandenen Unternehmens-kooperationen des NeuStart Teams direkt in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Reinickendorf Bisher gab es keine Projektförderungen, die Einzelförderungen waren und sind auf die Ver-besserung der Integrationschancen der betreffenden Bewerberinnen und Bewerber gerichtet. Spandau Ziel ist es, erwerbsfähige Leistungsberechtigte zu unterstützen und deren Eingliederungsbemühungen in den 1. Arbeitsmarkt zu fördern. Besondere Personengruppen, wie Langzeitarbeitslose und Jugendliche mit erheblichem Unterstützungsbedarf, werden besonders berücksichtigt. TempelhofSchöneberg Insbesondere sind die gesetzlich normierten Fördermöglichkeiten des § 16f SGB II für Langzeitarbeitslose und jugendliche erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen zu nutzen, u.a. durch die innovativen Ansätze: „Maßnahme Fair“ und „Maßnahme context Wirtschafts- und Arbeitsentwicklung GmbH“. FriedrichshainKreuzberg Jobcoaching von Langzeitarbeitslosen und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bis zu 6 Monaten nach Arbeitsaufnahme mit dem Ziel: Sicherung einer nachhaltigen Integration. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 018 4 Mitte Langzeitarbeitslose Jugendliche: Heranführung/ Coaching in den 1. Ausbildungs- und Arbeitsmarkt . Verhaltensauffällige oder straffällige Jugendliche betreuen und begleiten. Berufsorientierung: erlebbare Berufsorientierung, interessenorientiert in Schule mit Unternehmen , sowie bei Unternehmen vor Ort (Job Entdecker). „Ausbildung in Sicht“: Berufsorientierung vorgezogen auf Klassenstufe 9. Job Point Mitte (Start 01.10.2012), gemeinsam mit dem Land Berlin im Rahmen einer Projektförderung , u.a. einwerben offener Arbeitsstellen durch den Projektträger bzw. präsentiert durch Unternehmer, frei ausgehangen. Besucherin oder Besucher kann anonym Stellenangebote aussuchen. Interessierte haben die Möglichkeit sich vor Ort über Angebote zu informieren; Bewerbungen am PC zu erstellen; Recherche im Internet bzw. Erstkontakt zum Unternehmen. Ein wesentlicher Vorteil der Einrichtung ist es, dass keine bürokratischen Hürden im Wege stehen, d.h., dass der Job Point außerhalb staatlicher Strukturen tätig werden kann, da keine Regelmaßnahmen im SGB II und SGB III vorgenommen werden. Neben dem Prinzip der Freiwilligkeit gehören auch die ladentypischen Öffnungszeiten zum großen Vorteil dieser Einrichtung. MarzahnHellersdorf Aktivierung Jugendlicher mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen in Kooperation mit Dritten - intensivpädagogisches Angebot mit Erreichbarkeit „rund um die Uhr“. Zunächst Förderung einer Maßnahme, um Jugendliche aus der Nebenbeschäftigung in versicherungspflichtige Vollbeschäftigung zu bringen. Dabei sowohl die Jugendlichen aktivieren, als auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ansprechen. Als Modell erfolgreich im Rahmen der FF erprobt und soll dann als Standardprodukt gemäß § 45 SGB III ausgeschrieben werden. Lichtenberg LEIV – Lichtenberger Erprobungszentrum für Innovative Vermittlungsstrategien: Ziel: Aktivierung und Unterstützung bei der Integration in ein sozialversicherungs-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis . Zielgruppe: langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte Über 25 mit marktfernen Profillagen und Handlungsbedarf. „Qualifizierung“, „Erwerb von Berufserfahrungen “ und „Vermittlung“AidA2 - Aktiv in die Arbeit; Ziel: Integration in den 1. Arbeitsmarkt bzw. in Ausbildung. Nachhaltige Sicherung der erfolgten Integration durch berufsbegleitendes Coaching; Aktivierung bzw. Herstellung der Vermittlungsfähigkeit sowie Stabilisierung/ Zielgruppe: langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte über 25 Jahre, der Profillagen Entwicklungsprofile und ggf. Stabilisierungsprofile, denen in den nächsten 6 Monaten keine andere integrationsführende Maßnahme angeboten werden kann (negative Prognose). Netzwerk Arbeit und Seelische Gesundheit im Rahmen des Programms „Partnerschaft -Entwicklung-Beschäftigung“ (PEB) im Bezirk Lichtenberg in Kooperation von Albatros gGmbH, den Weißenseer Integrationsbetrieben GmbH und der Lichtenberger Werkstatt für Behinderte GmbH; Ziel: arbeitsmarktbezogene Beratung und Begleitung (Entwicklung und Umsetzung individueller Integrationsstrategien auf Basis der beruflichen Zielstellungen, Identifizieren wichtiger Schritte und Voraussetzungen für eine berufliche Integration, Vermittlung in Arbeit oder Aus-/Fortbildung usw.). Zielgruppe: Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen in der Person bzw. in den Rahmenbedingungen begründet, z. B. seelisch- bzw. suchtkranke Leistungsberechtigte. Neukölln Die Schwerpunkte orientieren sich an der Zielsetzung des SGB II, d.h. Fordern und Fördern von Leistungsberechtigten nach dem SGB II. Z.B. wurden Maßnahmen initiiert, welche die Potentiale und Stärken eines/r Leistungsberechtigten intensiv feststellen und fördern sollten. TreptowKöpenick Bisher gab es keine Projektförderungen, die Einzelförderungen waren und sind auf die Verbesserung der Integrationschancen der betreffenden Bewerberinnen und Bewerber gerichtet. JC B SteglitzZehlendorf Bisher gab es keine Projektförderungen, die Einzelförderungen waren und sind auf die Verbesserung der Integrationschancen der betreffenden Bewerberinnen und Bewerber gerichtet. 5. Inwiefern haben sich Umfang und Praxis der Job- center mit dem Instrument der „freien Förderung“ nach §16 f SGB II seit der Neugestaltung durch die „Instrumentenreform 2012“ verändert? Zu 5.: Folgende Tabelle stellt die Zeitreihen der Inan- spruchnahme der Freien Förderung der Berliner JC dar (Zugänge und Bestand): Aktuelle Statistiken sind unter folgendem Link hinter- legt: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Stati stik-nach-Regionen/SGBII-Traeger/BerlinNav .html?year_month=201209 (Auswahl: „Übersicht Zeitraum wählen, Themen und Produkte wählen“, „Überblick arbeitsmarktpolitischer Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 018 5 Maßnahmen“; Auswahl: „Aktuelle Eckwerte der Arbeitsmarktpolitik der Jobcenter“) Teilnehmer in arbeitsmarktpolitischen Instrumenten hier: Freie Förderung §16f SGB II Land Berlin Monat Zugang darunter Einmalleistung Bestand Monat Zugang darunter Einmalleistung Bestand Sept 2012 84 * 1.289 Okt 2010 186 13 1.055 Aug 2012 180 12 1.411 Sep 2010 242 15 1.106 Juli 2012 170 4 1.503 Aug 2010 173 10 1.146 Juni 2012 209 10 1.603 Juli 2010 205 6 1.202 Mai 2012 299 9 1.797 Juni 2010 * 9 1.331 Apr 2012 498 11 1.798 Mai 2010 384 14 1.391 März 2012 420 6 1.571 Apr 2010 * 13 1.354 Feb 2012 195 * * März 2010 548 15 1.275 Jan 2012 186 * * Feb 2010 711 20 1.102 Dez 2011 183 5 * Jan 2010 513 10 701 Nov 2011 240 10 * Dez 2009 297 8 561 Okt 2011 228 9 * Nov 2009 359 8 565 Sep 2011 280 14 * Okt 2009 455 11 474 Aug 2011 195 9 * Sep 2009 356 10 331 Juli 2011 398 7 * Aug 2009 299 0 357 Juni 2011 683 11 * Juli 2009 410 0 344 Mai 2011 188 3 * Juni 2009 288 0 206 Apr 2011 113 6 669 Mai 2009 136 0 143 März 2011 150 6 732 Apr 2009 44 0 82 Feb 2011 378 3 805 März 2009 78 0 74 Jan 2011 168 10 558 Feb 2009 9 0 6 Dez 2010 176 10 1.106 Jan 2009 0 0 0 Nov 2010 199 18 1.045 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Teilnehmer in ausgewählten Arbeitsmarktpolitischen Instrumenten im Rechtskreis SGB II, Datenstand September 2012 *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Am aktuellen Rand werden die Daten aufgrund von unterschiedlicher Untererfassung mit Erfahrungswerten hochgerechnet . Endgültige statistische Ergebnisse zum Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente stehen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten fest. Die reguläre Zuordnung der Teilnehmer erfolgt nach dem Wohnortprinzip. 6. Inwiefern und zu welchem Zweck werden die Jobcenter-Beiräte in die Fördermaßnahmen nach §16 f SGB II eingebunden (bitte bei den Jobcentern abfragen und gegebenenfalls nachreichen, falls die Beantwortung der Kleinen Anfrage dadurch länger dauern sollte)? Zu 6.: Gemäß § 18d SGB II berät der Beirat die ge- meinsame Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und Eingliederungsmaßnahmen . In den Sitzungen des Beirates wird dieser gesetzlichen Regelung für alle Eingliederungsinstrumente Rechnung getragen und entsprechend berücksichtigt . Darüber hinaus werden auch neue Instrumente vorgestellt und thematisiert. Bei der Erstellung des jeweiligen Arbeitsmarktprogramms der Jobcenter und die Schwerpunktsetzung des Mitteleinsatzes werden die Beiräte beteiligt. 7. Werden die Maßnahmen der „freien Förderung“ ausgeschrieben? Falls ja, wie viele der bislang durchgeführten Maßnahmen wurden ausgeschrieben (bitte nach Jobcentern und Jahren getrennt ausweisen)? Zu 7.: Den Jobcentern wird in den Fachlichen Hinwei- sen empfohlen (Link siehe Frage 3), die Ausschreibungsmöglichkeit über die Regionalen Einkaufszentren zu nutzen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 018 6 Ferner besteht die Möglichkeit, für Projektförderungen das Zuwendungsrecht im Sinne der Bundeshaushaltsordnung (BHO) zu nutzen. Bislang wurden von Berliner Jobcentern drei Maßnahmen ausgeschrieben. 8. Wie viele Gruppenmaßnahmen/Einzelfallhilfen wurden im Rahmen der „freien Förderung“ von den Berliner Jobcentern bewilligt (bitte seit 2009 nach Jahren für jedes Jobcenter einzeln auflisten)? Zu 8.: Es wird auf die Antwort zur Frage 5 verwiesen. 9. Wurden und werden im Rahmen der bisher um- gesetzten Maßnahmen auch Leistungen an Arbeitgeber bewilligt? Wenn ja, in wie vielen Fällen, und mit welcher inhaltlichen Zielsetzung? Zu 9.: Einige Berliner Jobcenter haben eine „Umwandlungspauschale “ eingeführt, die aus § 16f SGB II finanziert wird. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können demnach einen einmaligen Zuschuss erhalten, wenn sie eine Nebenbeschäftigung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis umwandeln. Ziel dieses Förderinstrumentes ist die Schaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse für langzeitarbeitslose Personen und/oder Personen unter 25 Jahren. Die Förderung wird nur gewährt , wenn eine in dem Jobcenter gemeldete Person seit mindestens sechs Monaten eine geringfügige Beschäftigung bei derselben Arbeitgeberin beim selben Arbeitgeber ausgeübt hat. Das sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis muss spätestens am 01.02.2013 beginnen und die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens 30 Stunden betragen. Ferner sollte das neugeschaffene Beschäftigungsverhältnis unbefristet sein oder mindestens für 12 Monate geschlossen werden. Die Förderhöhe richtet sich häufig nach der Wochenarbeitszeit , die zwischen Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer vereinbart wurde. Eine statistische Aufschlüsselung ist der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit nicht möglich. Berlin, den 29. Oktober 2012 In Vertretung Farhad D i l m a g h a n i ________________________ Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Nov. 2012) Haushaltsjahr 2011