Drucksache 17 / 11 020 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 24. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. September 2012) und Antwort Fertigstellung der Rathausbrücke Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch sind die voraussichtlichen Ge- samtkosten für die Fertigstellung der Rathausbrücke? Antwort zu 1: Die Gesamtkosten betragen ca. 12 Mio. €. Frage 2: Wann ist mit einer Gesamtfertigstellung der Brücke zu rechnen? Antwort zu 2: Die Verkehrsfreigabe der Brücke erfolgte am 27. September 2012, Restarbeiten werden bis Ende November 2012 abgeschlossen sein. Frage 3: Hält der Senat den Abbruch des alten Mittel- pfeilers weiterhin für zwingend und wenn ja, wann ist damit zu rechnen und welche Gründe sprechen gegen den Erhalt der historischen Substanz? Frage 4: Wie bewertet der Senat den möglichen Abriss des Mittelpfeilers und die damit verbundene Verbreiterung der Durchfahrtsbreite auf 26,5 Meter insbesondere angesichts des Umstands, dass die unmittelbar stromaufwärts dahinter liegende Mühlendammschleuse nur eine Kammerbreite von 12,50 Meter aufweist? Antwort zu 3 und 4: Entsprechend den Forderungen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) ist zur Berücksichtigung der für die Wasserstraßenklasse erforderlichen Parameter für die Schifffahrt der vorhandene Pfeiler bis auf Ordinate 25,50 m ü NN abzureißen. Die Arbeiten werden bis Ende November 2012 abgeschlossen sein. Im innerstädtischen Bereich sind die Verhältnisse für die Schifffahrt so eng, dass Neubauten von Brücken mit einem Mittelpfeiler aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit für den Schiffsverkehr nicht zugelassen werden. Frage 5: Warum ist die Rathausbrücke mit über 5 Meter Durchfahrtshöhe deutlich höher als die meisten Spreebrücken der Spree-Oder-Wasserstraße errichtet worden, so z.B. der Jannowitzbrücke (Durchfahrtshöhe 4,09 Meter oder der Langen Brücke in Köpenick 4,34 Meter)? Antwort zu 5: Die Durchfahrtshöhe an der Rathaus- brücke beträgt 4,50 m auf der gesamten Breite; dies ist der einzuhaltende Lichtraum bei Neubauten gemäß den Forderungen der WSV. Die genannten Brücken haben Bestandsschutz, müssten jedoch im Falle eines Ersatzneubaus gleichermaßen für geänderte Durchfahrtshöhen errichtet werden. Frage 6: Wie hoch sind die Mehrkosten der Erstellung im Vergleich zu einer Brücke in der Durchfahrtshöhe z.B. der Jannowitzbrücke (kürzere Rampen etc.)? Antwort zu 6: Bei Kreuzungsmaßnahmen werden die durch die Forderung des Kreuzungspartners (hier: WSV: Entfall des Pfeilers, Erhöhung der Durchfahrtshöhe) entstehenden Mehrkosten in einem sog. Fiktiventwurf ermittelt und sind von dem Kreuzungspartner zu tragen. Im vorliegenden Fall wurden mit dem Fiktiventwurf die Gesamtkosten ermittelt, die von der WSV zu tragen sind. Die Kosten, die allein aus der Vergrößerung der Durchfahrtshöhe entstehen, wurden nicht separat ermittelt. Der Gesamtkostenanteil der WSV wird mit ca. 40% der Baukosten eingeschätzt. Frage 7: Welches Material welcher Herkunft findet bei der Erstellung der Holzhandläufe Verwendung und wie kam es zu der entsprechenden Auswahl? Antwort zu 7: Die Auswahl erfolgte auf Grundlage des vorliegenden Architektenentwurfs zur Brückengestaltung . Nach Bemusterung und Bewertung durch den Architekten wurde ein Milicia-Holz mit dem Handelsnamen Iroko (FSC-Zertifikat) aus Afrika verbaut. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 020 2 Frage 8: Welche Überlegungen gibt es, die Stadtschleuse an der Schleusenbrücke wieder in Betrieb zu nehmen, um den wachsenden Sportbootverkehr durch die Historische Mitte zu bewältigen und mit welchen Kosten wäre im Fall der Wiederinbetriebnahme der Stadtschleuse zu rechnen? Antwort zu 8: Die ehemalige Stadtschleuse liegt in der Baulast des Wasserstraßenamtes, über eine spätere Nutzung liegt dem Senat kein Konzept vor. Frage 9: Wann stehen für die Mühlendammbrücke (Baujahr 1966-68) und die neue Gertraudenbrücke (Baujahr 1977) Sanierungsmaßnahmen an und mit welchen Kosten wird für beide Bauwerke (bitte einzeln) gerechnet ? Antwort zu 9: Beide Bauwerke befinden sich in einem befriedigendem Bauwerkszustand, so dass bis auf geringfügige Instandhaltungsarbeiten in den nächsten Jahren keine umfangreichen Baumaßnahmen geplant sind. Berlin, den 26. Oktober 2012 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Okt. 2012)