Drucksache 17 / 11 022 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 24. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. September 2012) und Antwort Wie genau ist der Bedarfsatlas Kita-Ausbau wirklich? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass der Bedarfsatlas für das Landes- programm Kita-Ausbau auch solche Kitas als Bestand berücksichtigt, welche tatsächlich jedoch noch überhaupt nicht eröffnet wurden oder gar erst noch in der Planung befindlich sind? Zu 1.: Der Bedarfsatlas nimmt Bezug auf die Lebens- weltlich Orientierten Räume (LOR) und bildet die Berliner Bezirksregionen u.a. unter Berücksichtigung der in den Regionen melderechtlich registrierten null- bis unter sechsjährigen Einwohnerinnen und Einwohner und die Bevölkerungsdynamik in der relevanten Altersgruppe zwischen dem 31.12.2007 und 2011 im Vergleich zu den in der Region angebotenen Kitaplätzen ab. Das Modell erfasst zudem Wanderungsbewegungen und ermöglicht insgesamt eine kleinräumliche Vergleichbarkeit. Der Bedarfsatlas wurde den örtlichen Jugendämtern zur Verfügung gestellt, die ihrerseits in dezidierten Stellungnahmen die Erkenntnisse der örtlichen Jugendhilfeplanungen unter Berücksichtigung der spezifischen Vor-Ort-Erkenntnisse, bspw. über weitere Wanderungsbewegungen (Nutzung von Kindertageseinrichtungen über Sozialraum- und Bezirksgrenzen hinweg), geplante Schließungen von Kindertageseinrichtungen, geplante Neu-Eröffnungen, Platzerweiterungen u.a.m., eingebracht haben. Diese Stellungnahmen wurden im Bedarfsatlas be- rücksichtigt. Er stellt eine Grundlage für die zu treffenden Förderentscheidungen im Rahmen des Landesprogramms zum Kita-Ausbau dar. Jede Förderentscheidung im Rahmen des Kitaausbauprogramms steht dabei weiter unter dem Vorbehalt der nochmaligen Prüfung bzw. Bestätigung des bestehenden Bedarfs durch die örtlichen Jugendämter . 2. Wie viele über die tatsächlich bereits vorhandenen Kitaplätze hinausgehende Kitaplätze im Planungs- oder Baustadium, d.h. noch nicht nutzbare Kapazitäten, ausgehend von dem Bedarfsatlas 2012 (Stand 03. Juli 2012, redakt. Änd.11.07.2012) sind in diesen noch vor Fertigstellung tatsächlich bereits eingeflossenen (Aufstellung unterteilt nach Bezirksregionen sowie Angabe der dem entgegen derzeit tatsächlich bereits nutzbaren Plätze in den einzelnen Bezirksregionen erbeten)? 3. Welchen genauen Bau- bzw. Planungsstand haben die insoweit berücksichtigten geplanten oder im Bau befindlichen weiteren Kitaplätze? 4. Wann werden diese Kapazitäten den dringend einen Kitaplatz suchenden Eltern zur Verfügung stehen? Zu 2., 3. und 4.: Detaillierte Kenntnisse über regionale Einzelprojekte der im Bau oder in Planung befindlichen Kitaplätze liegen den Bezirken im Rahmen der Jugendhilfeplanung vor. Die Jugendhilfeplanung obliegt gemäß § 80 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) i.V. mit § 41 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG) den örtlichen Jugendämtern. Gemäß § 19 des Kindertagesförderungsgesetzes (KitaFöG) sind die örtlichen Jugendämter im Rahmen ihrer Jugendhilfeplanung unter Einbeziehung der freien Träger zur Entwicklung eines bedarfsgerechten Kindertagesbetreuungsangebotes verpflichtet. Durch die Beteiligung der Bezirke an der Erstellung des Bedarfsatlasses und an der weiteren Prüfung bei Förderentscheidungen fließen diese Erkenntnisse ein. 5. Welche Möglichkeit sieht der Senat vor diesem Hintergrund, die Genauigkeit des Bedarfsatlasses als wesentlicher Fördervoraussetzung im Interesse eines schnellen Kita-Ausbaus zu verbessern? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 022 2 Zu 5.: Der Bedarfsatlas wird unter Berücksichtigung der im Herbst auf der Grundlage der Auswertungen des Mikrozensus erwarteten neuen Bevölkerungsprognose und der bis dahin getroffenen Förderentscheidungen erstmals Anfang 2013 aktualisiert werden. In die Aktualisierung werden die Daten der bezirklichen Kitaplanungen in Form von dezidierten Stellungnahmen der örtlichen Jugendhilfeplanungen einfließen. Berlin, den 14. Oktober 2012 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Okt. 2012)