Drucksache 17 / 11 023 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 24. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. September 2012) und Antwort Elterngeld in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Eltern haben das Elterngeld seit 2010 in Anspruch genommen, bitte nach Jahren und Bezirken getrennt darstellen? Zu 1.: Im Rahmen der Bundesstatistik Elterngeld werden Werte nur für Berlin insgesamt ermittelt. Die Statistik wird als Vollzugsstatistik geführt. Es werden Fälle mit gemeldeten beendeten Bezügen erfasst. Eine jährliche Auflistung getrennt nach Bezirken bedürfte einer aufwändigen Abfrage, die nicht innerhalb des für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraumes realisiert werden kann. Jahr 2010 2011 beendete Leistungsbezüge für Berlin 39.430 41.190 2. Wie verteilt sich die Inanspruchnahme regional auf die einzelnen Bezirksteile, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der jeweiligen Postleitzahlbereiche? Zu 2.: Eine Auswertung der Elterngeldfälle nach Zu- gehörigkeit zu Bezirksregionen ist mit der für Gesamtberlin erstellten Bundesstatistik nicht möglich. Dies erfordert eine aufwändige Abfrage, die nicht innerhalb des für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraumes realisiert werden könnte. Darüber hinaus erscheint die technische Realisierbarkeit einer regionalen Auflistung der Fallzahlen derzeit fraglich . 3. Wie viele Beanstandungen oder Widersprüche gab es bezüglich der Festsetzung des Elterngeldes? Zu 3.: Zur Beantwortung dieser Fragestellung wurde eine Abfrage in den Bezirken durchgeführt. Folgende Bezirke haben kurzfristig geantwortet: Bezirk Anzahl der Beanstandungen und Wider- sprüche 2010 Anzahl der Beanstandungen und Widersprüche 2011 insges. Bemerkungen insges . Bemerkungen FriedrichshainKreuzberg 163 Zahl umfasst Stattgaben, Rückweisungen und Rücknahmen, Trennung der Kategorien war wegen der Kurzfristigkeit nicht möglich 192 Zahl umfasst Stattgaben, Rückweisungen und Rücknahmen, Trennung der Kategorien war wegen der Kurzfristigkeit nicht möglich Pankow 38 Zahl ist Schätzwert der Rückweisungen , da keine statistische Erfassung 41 Zahl ist Schätzwert der Rückweisungen , da keine statistische Erfassung Spandau 22 28 Steglitz-Zehlendorf 34 49 TempelhofSchöneberg 54 51 Neukölln 34 10 Stattgaben, 24 Rückweisungen/ Rücknahmen 50 12 Stattgaben, 36 Rückweisungen/ Rücknahmen , 2 Ruhendstellungen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 023 2 Treptow-Köpenick 49 42 Reinickendorf 21 10 Stattgaben, 7 Rücknahmen, 3 Rückweisungen, 1 Ruhendstellung 26 9 Stattgaben, 11 Rücknahmen, 6 Rückweisungen 4. Welche Summen wurden seit 2010 pro Jahr sowie welche Durchschnittssummen pro Empfänger ausgezahlt, bitte nach Jahren und Bezirken getrennt darstellen? Sofern eine der vorstehend erbetenen Auswertungen widererwartend nicht möglich sein sollte, wird um detaillierte Angabe der Gründe gebeten. Zu 4.: Wie bereits dargelegt, kann die Bundesstatistik erstens nicht nach Bezirken getrennt ausgewertet werden. Sie weist zweitens lediglich durchschnittliche Bewilligungshöhen für den ersten Bewilligungsmonat aus. Dies ist darin begründet, dass entsprechend der gesetzlichen Regelung im § 22 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) die Bundesstatistik seit 2008 als Vollzugsstatistik geführt wird. Eine Meldung erfolgt immer nach dem letzten Bewilligungsmonat. Es können deshalb keine Jahresangaben gemacht werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) informiert auf Grundlage der Daten der Bundeskasse Trier über die Jahresergebnisse von Leistungen nach dem BEEG (Bundeshaushalt Kapitel 1710 – Titel: 68102). 2010 2011 ausgezahlte Leistungen für Berlin in € 227.176.193,93 233.070.081,63 durchschnittlicher Elterngeldanspruch im ersten Bezugsmonat in € (Quelle: Bundesstatistik) 726,00 740,00 Berlin, den 04. Oktober 2012 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Okt. 2012)