Drucksache 17 / 11 026 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 24. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. September 2012) und Antwort Grünflächen- und Baumschutzpflege in den Bezirken vor dem Aus? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Werden die Mittel, die den Bezirken für die Grünflächenpflege zur Verfügung gestellt werden, auch dafür ausgegeben? Frage 2: Wie viel Prozent der Globalsumme wird für die Grünpflege ausgegeben? Bitte nach den Bezirken auflisten ! Antwort zu 1 und 2: Im Rahmen ihrer Global- summenverantwortung entscheiden die Bezirke über Ver- anschlagung und tatsächlichen Mitteleinsatz. Dieser kann somit von den zugewiesenen Produktbudgets abweichen. Ein Abgleich von Kosten mit den zugewiesenen Produktbudgets zeigt, dass die Mittel – in Summe über alle Bezirke - für die Grünflächenpflege eingesetzt werden. Bezogen auf den einzelnen Bezirk kann dies jedoch von Jahr zu Jahr schwanken. Eine beispielhafte Auswertung für 2011 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen, aus der zudem die Höhe des Anteils von Kosten bzw. Budgets Grünflächenpflege an der Globalsumme ersichtlich ist. Bezirk (Werte in T€) Globalsumme 20111) Bruttobudgets Grünpflege 20111)2) Anteil Gesamtkosten Grünpflege 20112) Anteil Abw. Zuweisung / Mitteleinsatz 1 2 3 4 = Sp 3/ Sp 2 5 6 = Sp 5/ Sp 2 7 = Sp 5 - Sp 3 Mitte 645.004 16.605 2,6% 16.878 2,6% 273 Friedrichshain-Kreuzberg 497.412 6.027 1,2% 6.742 1,4% 716 Pankow 578.631 11.436 2,0% 9.917 1,7% -1.519 Charlottenbg.-Wilmersdorf 472.139 6.642 1,4% 7.558 1,6% 916 Spandau 402.728 6.808 1,7% 7.105 1,8% 297 Steglitz-Zehlendorf 391.297 8.310 2,1% 9.009 2,3% 698 Tempelhof-Schöneberg 529.691 4.597 0,9% 5.849 1,1% 1.252 Neukölln 597.760 6.781 1,1% 6.419 1,1% -361 Treptow-Köpenick 355.112 9.162 2,6% 8.700 2,4% -462 Marzahn-Hellersdorf 431.205 8.213 1,9% 8.152 1,9% -62 Lichtenberg 548.829 8.689 1,6% 9.221 1,7% 532 Reinickendorf 407.069 6.839 1,7% 5.433 1,3% -1.406 Summe 5.856.877 100.111 1,7% 100.984 1,7% 873 1) nach Basiskorrektur 2) Produkte 78445 -78448 Öffentliche Grünanlagen – Aufwandsklasse I – IV Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die Zuweisung für die Grünpflege auf den von den Bezirken eingesetzten Mitteln basiert. Steigender Mitteleinsatz führt somit (mit zweijähriger Verzögerung) zu steigenden Budgets (und andersherum). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 026 2 Frage 3: Wie haben sich die Ausgaben aus der Globalsumme für die Grünpflege zwischen 2000-2011 entwickelt ? Bitte nach den Bezirken auflisten!? Antwort zu 3: Aufgrund der besseren Vergleichbar- keit/ Abgrenzbarkeit werden bei der Auswertung nicht die Ausgaben sondern die budgetwirksamen Kosten der Produkte „78445 -78448 - Öffentliche Grünanlagen - Aufwandsklasse I – IV“ herangezogen. Der beigefügten Anlage sind die Werte seit 2001 zu entnehmen. Frage 4: Wie sehen die aktuellen Planungen des Senats bzgl. der Finanzierung der Grünflächenpflege aus? Antwort zu 4: Seitens des Senates sind derzeit keine Änderungen an der aktuellen Finanzierungslogik geplant. Frage 5: Wie schätzt der Senat den Schutz der Berliner Straßenbäume bei Baumaßnahmen auf öffentlichem Straßenland ein? Antwort zu 5: Zum Schutz der Straßenbäume bei Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenland dienen folgende Normen, Verordnungen und Richtlinien: - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz) - Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin (Baumschutzverordnung, BaumSchVO) - Berliner Straßengesetz (BerlStrG) - Ausführungsvorschriften zu § 12 des Berliner Straßengesetzes – Sondernutzung öffentlicher Straßen für Zwecke der öffentlichen Versorgung - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege und Baumsanierung (ZTV Baumpflege), mit Ausnahme des Kapitels 3.2 „Kronensicherung“ - DIN 18920, Vegetationstechnik im Landschaftsbau , Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen - RAS-LP 4: Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil : Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen (ZTV A-StB 97/06) - Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen, Ausgabe 1989, Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV Verlag Nr. 939) - Merkblatt „Baumschutz auf Baustellen“ des Arbeitskreises Stadtbäume der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK). Die Ausführungsvorschriften zu § 12 des Berliner Straßengesetzes - Sondernutzung öffentlicher Straßen für Zwecke der öffentlichen Versorgung - werden derzeit aktualisiert (siehe auch Antwort zu 7. und 8.). Darin wird noch einmal ausdrücklich auf die Beachtung dieser Vorgaben hingewiesen werden. Der Senat geht davon aus, dass die genannten Vor- gaben im Rahmen von genehmigten Baumaßnahmen auch entsprechend beachtet werden und dies auch im erforderlichen Umfang kontrolliert wird. Frage 6: Wie werden die Vorgaben der Berliner Baumschutz VO hinsichtlich der Straßenbäume in den Bezirken kontrolliert? Antwort zu 6: Die Umsetzung der Bestimmungen der Berliner Baumschutzverordnung liegt in der Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörden der Bezirke. Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt liegen auf gesamtstädtischer Ebene keine statistischen Erhebungen über die Art und Weise der Kontrolle der rechtlichen Vorgaben vor. Frage 7: Warum wurde das Merkblatt der Gartenamts- leiterkonferenz des Deutschen Städtetags von 2001 in Berlin nicht eingeführt? Frage 8: Gehen dem Senat die Anforderungen der Gartenamtsleiter zu weit? Wenn ja, wie sollen nach Ansicht des Senats Straßenbäume vorbeugend geschützt werden? Wenn nein, warum sind dann diese Schutzmaßnahmen im Berliner Straßenbild nicht zu finden? Antwort zu 7 und 8: Wie bereits in der Antwort zu Frage 5 angegeben, werden die Ausführungsvorschriften zu § 12 des Berliner Straßengesetzes - Sondernutzung öffentlicher Straßen für Zwecke der öffentlichen Versorgung - zurzeit aktualisiert. Das Merkblatt „Baumschutz auf Baustellen“ der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz beim Deutschen Städtetag wird zukünftig als Anlage 1 der „Auflagen zum Schutz der Straßenbäume bei Sondernutzungen von Straßenland durch Versorgungsunternehmen “ vom 29. März 2012 (Anlage 3 der Ausführungsvorschriften ) zu beachten sein. Frage 9: Welche Maßnahmen ergreifen die zu- ständigen Behörden konkret, wenn sie feststellen, das auf Baumscheiben gelagert, gearbeitet oder an Bäumen abgestellt wird? Antwort zu 9: Zuständig für die erforderlichen Maß- nahmen zum Schutz der Bäume sind die Bezirksämter. Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt liegen keine Erhebungen auf gesamtstädtischer Ebene über die jeweils in dem Zusammenhang getroffenen Maßnahmen vor. Der Senat geht davon aus, dass festgestellte Missstände umgehend beseitigt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 026 3 Frage 10: Ist der Senat der Ansicht, dass die Bäume vor dem Gebäude der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung der Baumschutz VO entsprechend geschützt sind? Antwort zu 10: Die Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Umwelt ist über mehrere Dienstgebäude und mehrere Bezirke verteilt. Vor den Dienstgebäuden gelten die Bestimmungen der BaumSchutzVO ebenso wie im übrigen Stadtgebiet. Dabei gilt grundsätzlich, dass alle Bäume unter den Voraussetzungen des § 2 Absätze 1 und 2 der BaumSchVO geschützt sind. Berlin, den 26. Oktober 2012 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Nov. 2012) Senatsverwaltung für Finanzen - II D 12 - Fr. Achilles - Oktober 2012 9020 - 3048 Anlage zur Antwort zu Frage 3 der KA 17 / 11 026 Entwicklung der budgetwirksamen Kosten für die Pflege und Unterhaltung Öffentlicher Grünanlagen 2001 - 2011*) Bezirk 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Mitte 14.611.028 13.069.902 12.334.755 14.025.531 13.691.093 14.827.715 14.581.225 14.798.143 15.593.461 16.532.009 16.179.571 Fr.hain-Kreuzberg 5.359.463 5.728.095 4.764.897 5.109.434 4.466.023 4.611.525 4.908.989 5.103.447 6.031.768 5.886.271 6.311.142 Pankow 10.042.987 10.125.008 9.539.855 8.985.446 9.251.364 9.204.303 9.066.382 8.965.612 9.703.746 9.690.945 9.209.196 Charlottenbg.-W.dorf 6.257.294 6.329.871 6.193.194 5.756.108 5.878.195 6.370.577 4.990.779 6.165.455 6.862.595 7.661.923 7.001.756 Spandau 5.918.046 5.363.901 5.432.169 5.260.843 5.306.621 5.587.903 5.585.882 5.536.328 6.352.232 6.491.958 6.624.048 Steglitz-Zehlendorf 6.074.605 6.888.527 6.924.028 6.613.079 6.314.791 6.077.746 6.693.534 6.834.312 7.472.888 7.900.786 8.508.350 Tempelhof-Schöneberg 3.937.196 3.765.952 3.597.054 4.576.732 3.775.183 3.673.757 3.543.331 3.256.053 3.405.839 5.147.604 5.313.498 Neukölln 6.049.381 5.607.778 5.474.543 5.296.345 5.233.381 5.352.097 4.843.430 5.340.307 5.564.863 5.222.378 5.993.225 Treptow-Köpenick 6.328.952 9.665.926 8.819.371 10.604.161 11.035.143 10.144.806 7.707.994 8.588.612 8.672.173 7.404.766 8.313.891 Marzahn-Hellersdorf 4.539.779 7.319.649 5.563.842 5.071.929 4.839.571 6.741.752 6.229.678 6.706.446 6.968.032 7.850.414 7.846.047 Lichtenberg 6.829.023 6.184.642 6.441.409 6.556.607 6.339.033 6.705.050 6.693.385 6.865.151 7.448.581 8.401.402 8.759.619 Reinickendorf 5.064.331 5.030.725 4.984.528 3.638.339 4.348.566 4.809.749 5.097.356 5.452.164 6.117.973 6.182.378 5.103.780 Summe 81.012.085 85.079.976 80.069.645 81.494.554 80.478.963 84.106.979 79.941.966 83.612.030 90.194.150 94.372.833 95.164.123 *) Produkte 78445 bis 78448 Öffentliche Grünanlagen – Aufwandsklasse I bis IV Ab 2009 fließen die Abfallbewirtschaftungskosten (vorher eigenes Produkt) in die Produkte 78445 bis 78448 Öffentliche Grünanlagen – Aufwandsklasse I bis IV ein. ka17-11026 Anlage Antwort_KA 17 11026