Drucksache 17 / 11 030 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Fréderic Verrycken (SPD) vom 26. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. September 2012) und Antwort Pflegestützpunkte in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Bereits zum Jahresende 2011 hätten 10 weitere im „Landespflegeplan 2011“ vorgesehene Pflegestützpunkte eingerichtet sein sollen. Welche Maßnahmen ergreift der Senat gegenüber den Ersatzkassen, damit diese ihren Verpflichtungen zeitnah nachkommen? Zu 1.: Der Senat führte mit dem Verband der Ersatz- kassen Gespräche. Inzwischen hat der Verband der Ersatzkassen zugesichert, zwei neue Pflegestützpunkte zu errichten und den bisherigen Pflegestützpunkt mit Standort Axel-Springer-Straße in den Bezirk TreptowKöpenick zu verlagern. Senatsseitig wird als Ersatzstandort ein Standort in der Köpenicker Altstadt, im Allende-Viertel oder in Friedrichshagen zur Standortoptimierung bevorzugt. 2. Welchen Zeitrahmen gibt der Senat nun vor, damit die noch fehlenden 10 weiteren Pflegestützpunkte endlich eingerichtet werden? Zu 2.: Um fundierte Erkenntnisse zur Weiterent- wicklung der Pflegestützpunkte zu gewinnen, hat das Steuerungsgremium die Durchführung einer Evaluation beschlossen. Die Ergebnisse der Evaluation werden 2014 erwartet und sollen u. a. Anhaltspunkte für die Optimierung der Struktur der Pflegestützpunkte liefern. 3. Wieweit ist die Planung für zwei weitere, zurzeit im Gespräch befindliche, Stützpunkte und wo werden diese angesiedelt werden? 4. Welchen Einfluss nimmt der Senat auf die Stand- ortauswahl der zwei neuen Pflegestützpunkte? 5. Inwieweit wirkt der Senat bei der Auswahl der Standorte darauf hin, dass die Ansiedlung der weiteren Pflegestützpunkte in Bezirksgebieten erfolgt, in denen ein durchschnittlich höherer Pflegebedarf bei den Bewohnern herrscht, wie etwa in Charlottenburg-Nord? Zu 3., 4. und 5.: Wie im Landesrahmenvertrag gemäß § 92c Abs. 8 SGB XI zwischen den Kranken- und Pflegekassenverbänden im Land Berlin und der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung in § 3 Absatz 6 geregelt ist, verständigen sich die Vertragspartner über die Standorte der Pflegestützpunkte unter Berücksichtigung der vorhandenen Strukturen. Das Land Berlin prüft Bedarfsmeldungen bzw. Standortvorschläge und zieht dazu soziodemografische Faktoren der Sozialräume hinzu. Als Standorte der beiden neuen Pflegestützpunkte favorisiert der Senat eine Errichtung in Neukölln – Gropiusstadt sowie in Hohenschönhausen oder alternativ in Charlottenburg Nord. Die Ergebnisse der laufenden Abstimmungsprozesse bleiben abzuwarten. 6. Welchen Zeitrahmen gibt der Senat für die Prüfung eines weiteren (dritten) Standortes und die Einrichtung desselben vor? Zu 6.: Siehe Antwort zu 1. und 2. 7. Wer wird die Evaluation der Pflegestützpunkte nach welchem Kriterienkatalog durchführen? Zu 7.: Die Mitglieder des Steuerungsgremiums haben im Juni 2012 ein Exposé zur Evaluation beschlossen und die Geschäftsstelle des Steuerungsgremiums bevollmächtigt, eine Ausschreibung der Evaluation vorzunehmen. Aktuell sind noch letzte Fragen zur Bevollmächtigung in Klärung. Die Ausschreibung inklusive Zuschlagserteilung soll bis Ende des Jahres 2012 erfolgen. Berlin, den 09. Oktober 2012 In Vertretung Michael B ü g e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Okt. 2012)