Drucksache 17 / 11 031 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Brauer (LINKE) vom 27. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. September 2012) und Antwort Oper fernab vom Vergabegesetz? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Bewertet der Senat die Arbeit von Kleindar- steller/innen, Kompars/innen und Statist/innen an den Bühnen der Stadt als künstlerisch qualifizierte Arbeit, die einem gewissen körperlichen und künstlerischen Anspruchsniveau zu genügen hat? Zu 1.: Bei Kleindarstellerinnen/Kleindarstellern, Sta- tistinnen/Statisten, Komparsinnen/ Komparsen wird eine natürliche darstellerische Begabung (Bühnenpräsenz, Auffassungsgabe von szenischen Vorgängen und deren präziser Wiederholung) vorausgesetzt. Eine künstlerische Ausbildung ist indes nicht erforderlich. 2. Auf welchen arbeits- resp. vertragsrechtlichen Grundlagen erfolgt die Beschäftigung von Kleindarsteller /innen, Kompars/innen und Statist/innen in den Häusern der Stiftung Oper in Berlin (inkl. Staatsballett)? Zu 2.: Die Beschäftigung erfolgt auf der Basis von täglichen Aushilfsverträgen. 3. Wie erklärt der Senat den Widerspruch, dass an einem Berliner Opernhaus trotz monatlicher Abführung der Sozialversicherungsbeiträge kein/e in diesem Hause beschäftigte/r Kleindarsteller/in, Kompars/in und Statist /in die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch keinen anteilig an ihrer/seiner Beschäftigungszeit ihr/ihm arbeitsrechtlich zustehenden Urlaub in Anspruch nehmen darf? Zu 3.: Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht nicht, da es sich um keine kontinuierliche Beschäftigung handelt, sondern um eine tägliche Aushilfstätigkeit. 4. Bei welchen Häusern existieren gültige Honorarordnungen ? Sind diese mit dem Senat abgestimmt? Zu 4.: Die Honorarordnung ist in der Stiftung Oper in Berlin weitgehend einheitlich geregelt. Aufgrund der wirtschaftlichen und künstlerischen Eigenverantwortung der Betriebe innerhalb der Stiftung Oper in Berlin müssen die Honorarsätze nicht mit dem Senat abgestimmt werden. Die Honorarordnung gliedert sich nach Proben- und Vorstellungshonoraren zuzüglich Zulagen (z.B. Schmink- , Erschwernis-, Nacktzulage, mind. 8 € bis max. 130 €), die nach Art des Einsatzes gestaffelt werden. Die Probenhonorare liegen mit unterschiedlichen Abstufungen zwischen mind. 10 € (nicht länger als 1 Std.) und 18 €, bei Sonn- und Feiertagsproben sowie Nachtproben entsprechend bis um die Hälfte bzw. das Doppelte höher. Die Vorstellungshonorare betragen – je nach Art der Leistung - zwischen 18-24 € (Kategorie I), 25-35 € (Kategorie II), 35-45 € (Kategorie III) und 45-62 € (Kategorie IV) ggf. zuzüglich einer Zulage. 5. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass an einzelnen Häusern ein Standard für Probenhonorare festgesetzt ist, der einen Stundensatz von 6,00 Euro festlegt? Zu 5.: Es existiert keine Verordnung, die einen Stun- denlohn von 6 € festlegt. Kleindarstellerinnen/Kleindarsteller , Statistinnen/Statisten, Komparsinnen/Komparsen werden nicht nach der Dauer ihres Einsatzes auf der Bühne bezahlt. Dies hat auch keinen Sinn, weil diese Personengruppen häufig nur wenige Minuten oder nur in einem Akt auf der Bühne zusehen sind. Abgerechnet wird gemäß der vorgenannten stiftungseinheitlichen Honorarordnung . Die Höhe der Honorare orientiert sich im Wesentlichen an der Aufgabe. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 031 2 6. Hält der Senat solche Regelungen für mit den Bestimmungen des Berliner Vergabegesetzes vereinbar? Was wird der Senat unternehmen, um dieses Gesetz zumindest in den landeseigenen Einrichtungen durchzusetzen ? Zu 6.: Das Berliner Vergabegesetz greift im vor- liegenden Fall nicht, da Stundenlöhne nicht die Basis von Honorarsätzen sind. Dies gilt im Übrigen für den gesamten Darstellerbereich auch nach dem Tarifvertrag Normalvertrag Bühne (NV Bühne). Berlin, den 11. Oktober 2012 In Vertretung André Schmitz Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Okt. 2012)