Drucksache 17 / 11 040 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 27. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Oktober 2012) und Antwort Kosten der Unterkunft: Wohnsituation und -kosten von SGB-II-Leistungsbeziehenden 2012 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele „Bedarfsgemeinschaften“ nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II zahlten 2012 Mieten, die un- ter/über den Richtwerten der Ausführungsvorschriften- Wohnen (AV-Wohnen) bzw. der Wohnaufwendun- genverordnung (WAV) lagen (bitte seit Januar 2012 mo- natsweise nach Jobcentern und Haushaltsgröße aufschlüs- seln)? 2. Wie viele SGB-II-Leistungsbeziehende zahlten 2012 Mieten, die unter/über den Richtwerten der AV- Wohnen/WAV lagen (bitte seit Januar 2012 monatsweise nach Jobcentern absolut und prozentual aufschlüsseln)? 3. Wie viele SGB-II-„Bedarfsgemeinschaften“ sind 2012 durch die Jobcenter aufgefordert worden, ihre Kos- ten der Unterkunft zu senken (bitte seit Januar 2012 mo- natsweise nach Jobcentern aufschlüsseln)? 4. Wie viele Kostensenkungsverfahren bei SGB-II- „Bedarfsgemeinschaften“ haben die Jobcenter 2012 eingeleitet (bitte nach Jobcentern und Monaten aufschlüs- seln)? 5. Wie viele SGB-II-„Bedarfsgemeinschaften“ erreichten 2012 eine „Kostensenkung“ („Realisierte Kostensenkungsentscheidungen in Fällen mit Richtwertüber- schreitung“) durch: a. Untervermietung, b. Zuzahlung aus nicht-anrechenbarem Einkommen oder Vermögen, c. Mietsenkung des Vermieters bzw. d. Umzug (bitte seit Januar 2012 monatsweise nach Jobcentern und Haushaltsgröße aufschlüsseln)? 6. Bei wie vielen SGB-II-Bedarfsgemeinschaften wurde auf eine Kostensenkungsmaßnahme verzichtet, weil sie unter folgende Kriterien fielen: a. anerkannte Härtefälle, b. anerkannte Ausschlusstatbestände, c. Verzicht auf Umzug wegen Wirtschaftlichkeitstat- beständen, d. Einmalzahlungen, wenn dadurch nicht dauerhaft über den Richtwerten bzw. e. konkreter Angemessenheit bei nachgewiesener ergebnisloser Wohnungssuche (bitte seit Januar 2012 nach Kriterien, Jobcentern, Monaten und Haushaltsgröße aufschlüsseln sowie absolut und prozentual bezogen auf alle Fälle von Richtwertüber- schreitungen aufschlüsseln)? 7. An welchem Tag im Monat stehen die erfassten Da- ten des Vormonats zu den Kosten der Unterkunft, die im Rahmen des „Controllings AV-Wohnen“ erhoben werden, bei der Senatsverwaltung für Soziales abrufbar bereit? 8. Wäre der Senat dazu bereit, die oben abgefragten Daten monatlich oder quartalsweise online zu veröffentli- chen, um für mehr Transparenz und Offenheit in dem sensiblen und umstrittenen Themenbereich der Übernah- me Kosten der Unterkunft zu sorgen? Zu 1.bis 8.: Gemäß Ziff. 12 der „Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 29 und 34 SGB XII (AV-Wohnen)“ obliegt den Bezirksämtern die Verantwortung für die rechtmäßige Umsetzung der Regelungen dieser Ausfüh- rungs-vorschriften. Dafür wird von den Bezirksämtern ein Controlling durchgeführt. Ziel dieses Controllings ist es sicherzustellen, dass in jedem Zahlfall die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung vom Jobcenter einer Angemessenheitsprüfung unterzogen werden. Bei diesem Controlling handelt es sich also um ein Monitoring der dafür notwendigen Geschäftsprozesse. Zur Umsetzung schließt das jeweilige Bezirksamt mit seinem Jobcenter eine Zielvereinbarung, da die Dokumentation von Ge- schäftspro-zessen nicht aus der Fachsoftware erstellt wer- den kann und zusätzliche Angaben erhoben werden müs- sen. Diese Angaben dienen dem Bezirksamt der Überprü- fung des Zielerreichungsgrades. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 040 2 Aus den der Senatsverwaltung nachrichtlich übermit- telten Daten wird eine gesamt-städtische Übersicht gefer- tigt, die bis einschließlich Juli 2012 folgendes Bild ergibt. Überprüfte Fälle: 151. 959 Davon unter Richtwert: 108. 682 Davon über Richtwert: 43. 277 Entscheidungen insgesamt: 34. 617 Davon ohne Kostensenkungen: 22. 783 Davon mit Kostensenkungen: 11. 834 Umzüge in 2012 bis Juli: 522 Die von Ihnen erbetene Datenzusammenstellung könnte nur durch einen unverhältnismäßig hohen Verwal- tungsaufwand erstellt werden. Berlin, den 05. November 2012 In Vertretung Michael B ü g e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Nov. 2012)