Drucksache 17 / 11 043 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Jasenka Villbrandt (GRÜNE) vom 27. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Oktober 2012) und Antwort Wahlbeteiligung - bezirkliche Seniorenvertretungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: In den Wahldurchgängen 2006 und 2011 hat es wegen nur begrenzter Personalressourcen bei den mehrheitlich ehrenamtlich besetzten Wahlkommissionen in den Bezirken keine statistische Erhebung über die in öffentlichen Versammlungen zur Stimmabgabe erschienenen wahlberechtigten Seniorinnen und Senioren nach dem Geschlecht oder einem Migrationshintergrund gegeben. Die nachgefragten Merkmale wurden in der Auszählung und Auswertung der Wahlergebnisse nur für die gewählten und in die bezirklichen Seniorenvertretungen berufenen Seniorinnen und Senioren gesondert erfasst. 1. Wie hoch war in den einzelnen Bezirken die absolute und prozentuale Beteiligung an den Wahlen zur bezirklichen Seniorenvertretung im Jahre 2011 (bitte unter Berücksichtigung von Geschlecht und Migrationshintergrund )? Zu 1.: Die Wahlbeteiligung zu den Seniorenver- tretungen in den Berliner Bezirken im Jahr 2011 bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen (für gewählte bzw. berufene Seniorinnen und Senioren auch unter Berücksichtigung von Geschlecht und Migrationshintergrund ). Wahlbeteiligung Seniorenwahl 2011 (SenGesSoz, eigene Erhebung) Bezirk Wahlbeteiligung gewählte Personen w m MGH absolut in % CharlottenburgWilmersdorf 405 0,44 17 10 7 4 Friedrichshain - Kreuzberg 268 0,76 17 12 5 3 Lichtenberg 752 1,14 13 6 7 1 Marzahn-Hellersdorf 283 0,50 14 7 7 1 Mitte 149 0,25 8 5 3 2 Neukölln 280 0,40 17 8 9 2 Pankow 468 0,66 17 12 5 0 Reinickendorf 241 0,32 17 3 14 2 Spandau 698 1,09 17 10 7 1 Steglitz-Zehlendorf 383 0,42 17 11 6 0 TempelhofSchöneberg 182 0,20 11 2 9 0 Treptow-Köpenick 777 1,11 17 13 4 2 Berlin 4.886 0,61 182 99 83 18 (MGH = Migrationshintergrund) SenGesSoz= Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 043 2 2. Wie hat sich die Wahlbeteiligung im Vergleich zu den letzten Wahlen entwickelt (bitte gesamt, nach Bezirken und unter Berücksichtigung von Geschlecht und Migrationshintergrund)? Zu 2.: Die Wahlbeteiligung 2011 im Vergleich zu den Wahlen 2006 bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen . Wahlbeteiligung Seniorenwahl Vergleich 2011 und 2006 (SenGesSoz, eigene Erhebung) Bezirk Wahlbeteiligung 2011 Wahlbeteiligung 2006 absolut in % absolut in % CharlottenburgWilmersdorf 405 0,44 146 0,18 FriedrichshainKreuzberg 268 0,76 112 0,31 Lichtenberg 752 1,14 236 0,38 Marzahn-Hellersdorf 283 0,50 111 0.23 Mitte 149 0,25 145 0,23 Neukölln 280 0,40 142 0,20 Pankow 468 0,66 251 0,36 Reinickendorf 241 0,32 171 0,24 Spandau 698 1,09 383 0,63 Steglitz-Zehlendorf 383 0,42 194 0,32 TempelhofSchöneberg 182 0,20 136 0,40 Treptow-Köpenick 769 1,09 247 0,35 Berlin 4.878 0,61 2.274 0,32 3. Was wird der Senat unternehmen, damit sich in Zu- kunft mehr Seniorinnen und Senioren an den Wahlen zur Seniorenvertretung beteiligen? Zu 3.: Mit einer im Vorfeld der Seniorenwahlen 2011 von der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung veranlassten stadtweiten Öffentlichkeitskampagne ist die Beteiligung der Berliner Seniorinnen und Senioren an den Wahlen zu den bezirklichen Seniorenvertretungen zwar signifikant angestiegen, die erreichte absolute wie prozentuale Beteiligung ist dennoch nicht zufriedenstellend. Ein wesentlicher Grund ist der zu geringe Bekanntheitsgrad der Seniorengremien in Berlin, sowohl auf Landes- wie auf bezirklicher Ebene. Von den Seniorengremien werden als weitere Gründe bürokratische Umsetzungshemmnisse geltend gemacht. Eine zentrale Forderung ist dabei der Wunsch nach einer Briefwahlmöglichkeit , insbesondere für Seniorinnen und Senioren in Einrichtungen oder mit Mobilitätseinschränkungen. Der Senat wird diese Option, die bislang wegen der finanziellen Mehrbelastung nicht zum Tragen gekommen ist, erneut prüfen. Darüber hinaus hat sich die Regierungskoalition ausweislich der Richtlinien der Regierungspolitik darüber verständigt, das zuletzt 2011 in Teilen novellierte Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz erneut zu überprüfen, auch und vor allem in Hinblick auf eine größtmögliche politische Legitimation. Im Übrigen wurde in den Bezirken nach den letzten Seniorenwahlen Klage darüber geführt, dass die Ressourcen der für Seniorenangelegenheiten zuständigen Fachbereiche stark begrenzt sind. Es bedarf gerade in Zeiten des demografischen Wandels einer gezielten Unterstützung der kommunalen Ebene, wenn es bei den nächsten Berufungsverfahren zu den Seniorenvertretungen eine ernstzunehmende Wahlbeteiligung geben soll. 4. Was wird der Senat unternehmen, damit sich in Zu- kunft mehr Seniorinnen und Senioren für ein Ehrenamt in den bezirklichen Seniorenvertretungen interessieren und hierfür kandidieren? Zu 4.: Der Senat hat in Umsetzung des Beschlusses des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 12. Mai 2011 (Drucksache Nr. 16/4109 den neuen Seniorenvertreterinnen und Seniorenvertretern zum Jahreswechsel 2011/12 konkrete Qualifizierungsangebote unterbreitet, die es den Seniorenvertretungen ermöglicht haben, den vom Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz vorgegebenen Rahmen eigenverantwortlich zu konkretisieren und inhaltlich auszufüllen. In der Ermittlung der Bedarfslage wurde eine breite Vielfalt festgestellt. Zum Einstieg in ihre Arbeit wurden den neugewählten Seniorenvertretungen erstmals so genannte „Teambildungstage“ angeboten, die insbesondere der Erlangung von Methodenkompetenz im Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 043 3 Bereich zielorientierter Kommunikation sowie der Erstellung einer gemeinsamen Arbeitsplanung dienen. Ein zweiter wichtiger Baustein der Qualifizierungs- reihe war das Angebot der Teilnahme an verschiedenen IT-Schulungen. Die Nutzung von PC und Internet spart nicht nur viel Zeit beim Schriftwechsel und bei der Recherche von Informationen, sondern ermöglicht den Seniorenvertretungen auch eine zeitgemäße Öffentlichkeitsarbeit . Es ist daher erklärtes Ziel der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung, die Seniorenvertretungen im Umgang mit PC und Internet zu stärken, damit die Nutzung der neuen Medien zum Standard in den Seniorenvertretungen wird. Der Senat geht davon aus, dass die angebotenen Qualifizierungsangebote den neuen Seniorenvertretungen den Einstieg in ihr neues Ehrenamt maßgeblich erleichtert und eine nachhaltige Wirkung entfaltet haben. Der Senat beabsichtigt, diese und andere Angebote der politischen Gremienarbeit von Älteren nach Maßgabe vorhandener Haushaltsmittel zu verstetigen. 5. Wird der Senat prüfen ob künftige Wahlen zur Seniorenvertretung zeitgleich mit den Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung und zum Abgeordnetenhaus erfolgen können, um die Wahlbeteiligung und damit die demokratische Legitimation der Seniorenvertretung zu erhöhen? 6. Wenn ja, bis wann und durch wen soll diese Prüfung abgeschlossen sein? Zu 5. und 6.: Neben dem Fehlen einer Briefwahl- möglichkeit sind das zeitliche Auseinanderfallen der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und der Aufstellung der bezirklichen Seniorenvertretungen, erst acht Wochen später, die Hauptkritikpunkte des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes . Hier wird von einigen Seniorinnen und Senioren nach wie vor gefordert, die Wahlen zu den Volksvertretungen zeitgleich mit der Wahl der Berufungsvorschlagsliste als Voraussetzung zur Berufung der bezirklichen Seniorenvertretungen abzuhalten. Dem stehen unverändert gewichtige Bedenken gegenüber: Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und der Bezirks- verordnetenversammlung stellen die wichtigsten demokratischen Mitwirkungsakte der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Landes Berlin dar. Die gewünschte Verbindung der Wahltermine wird der Bedeutung dieser allgemeinen Wahlen nicht gerecht. Anders als bei den allgemeinen, freien, gleichen und geheimen Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen bezieht sich die Beteiligung der Seniorinnen und Senioren in den öffentlichen Versammlungen der Seniorenwahlen ausschließlich auf die Auswahl von Kanndidatinnen und Kandidaten zu einer Berufungsvorschlagsliste , die dann in einem weiteren Akt von der zuständigen Stadträtin oder dem zuständigen Stadtrat nach eigener Entscheidungsfindung berufen werden können. Das Verfahren unterscheidet sich damit wesentlich von dem Wahlverfahren zum Abgeordnetenhaus und der Be- zirksverordnetenversammlung. Zudem sprechen Gründe der Gleichbehandlung mit anderen Interessenvertretungen gegen die Verbindung der Wahltermine. 7. Wurde sichergestellt, dass bei der Wahl 2011 alle Versammlungsorte umfassend barrierefrei waren, insbesondere auch für seh- und hörbehinderte Menschen und wenn ja, wie? Zu 7.: Sämtliche Versammlungsorte zu den Senioren- wahlen waren barrierefrei zugänglich. Gesonderte Vorkehrungen für seh- und hörbehinderte Menschen, wie sie bei den allgemeinen, freien, gleichen und geheimen Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen üblich sind, wurden aus Kostengründen nicht getroffen. Eine Unterstützung bei der Wahrnehmung des Wahlrechts von seh- oder hörbehinderten Seniorinnen und Senioren durch Mitglieder der Wahlkommission war jederzeit möglich. 8. Gab es Beschwerden bezüglich der Erreichbarkeit der Versammlungsorte? Zu 8.: Dem Senat sind keine Beschwerden bekannt. 9. Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund haben ihr aktives Wahlrecht zu einer bezirklichen Seniorenvertretung wahrgenommen (absolut und prozentual )? Zu 9.: Wie bereits in der Vorbemerkung erläutert, fand keine statische Erhebung über die zu den Seniorenwahlen erschienenen wahlberechtigten Seniorinnen und Senioren nach dem Merkmal Migrationshintergrund statt. 10. Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund wurden in eine bezirkliche Seniorenvertretung gewählt (absolut und prozentual)? Zu 10.: Von insgesamt 182 gewählten Personen in Seniorenvertretungen haben 18 einen Migrationshintergrund . Das entspricht 9,8 %. Berlin, den 26. Oktober 2012 In Vertretung Michael B ü g e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Okt. 2012) Steglitz-Zehlendorf Marzahn-Hellersdorf