Drucksache 17 / 11 044 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Behrendt (GRÜNE) vom 28. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Oktober 2012) und Antwort Mal wieder: Sinnlose Staatsschutzermittlungen gegen Antifaschisten? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass der Berliner Staatsschutz in diesem Jahr gegen das antifaschistische Pressearchiv (apabiz) Ermittlungen führte? Was war der Vorwurf? Zu 1.: Aufgrund einer im September 2011 gestellten Strafanzeige mit dem Vorwurf des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz durch Werbung für eine indizierte Internetseite wurde beim Landeskriminalamt (LKA) ein Strafverfahren eingeleitet. Im Rahmen der Ermittlungen zu der Internetseite wurde festgestellt, dass der laut Impressum im Sinne des Mediengesetzes Verantwortliche über das „Antifaschistische Pressearchiv und Bildungszentrum Berlin e. V. (apabiz)“ zu erreichen ist. Der Verantwortliche wurde zur Vernehmung vorgeladen. Die Ermittlungen wurden mit Fertigung einer Strafanzeige am 29.09.2011 begonnen, das Verfahren wurde am 06.01.2012 der Staatsanwaltschaft Berlin übersandt. 2. Trifft es zu, dass diese Ermittlungen durch Strafan- zeigen von stadtbekannten Neonazis ausgelöst wurden? Wie beurteilt der Senat diesen Umstand? Zu 2.: Die Strafanzeige wurde im Internet von einer Person gestellt, die der rechten Szene in Berlin als Mitglied zuzurechnen ist. Eine Beurteilung von Strafanzeigen nach der politischen Gesinnung der Anzeigenden ist nicht Aufgabe des Senats. 3. Trifft es zu, dass die Ermittlungen von demjenigen Beamten geleitet wurden, der 2007 auch die hanebüchenen Ermittlungen gegen „Matti“ leitete? Wie beurteilt der Senat diesen Umstand? Zu 3.: Die Ermittlungen wurden von einem Mit- arbeiter geführt, der zum Ermittlungsvorgang wegen versuchten Totschlags zum 2006/2007 beschuldigten „Matti“ unterstützend tätig war. Dieser Umstand ist nicht zu beanstanden . Die in der Fragestellung enthaltene Bewertung der damaligen Ermittlungen wird nicht geteilt, sie führten zur Anklageerhebung und der gerichtlichen Eröffnungsentscheidung . 4. Wie beurteilt er den Umstand, dass der Berliner Staatsschutz auf Zuruf von Neonazis monatelange Ermittlungen gegen wichtige antifaschistische Institutionen in der Stadt führt aber gleichzeitig bei Ermittlungen gegen die Betreiber der Hetzseite nw-berlin kaum merkliche Tätigkeit entfaltet hat? Zu 4.: Nach dem Legalitätsprinzip ist jede Strafanzei- ge zu prüfen und - wie auch hier - nach ersten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin zur rechtlichen Würdigung und weiteren Veranlassung zu übersenden. Die Ermittlungen gegen die Betreiber der Internetseite nw-berlin sind mit allen erforderlichen Maßnahmen in der gebotenen Intensität geführt worden. Berlin, den 25. Oktober 2012 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Nov. 2012)