Drucksache 17 / 11 046 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 01.Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Oktober 2012) und Antwort Beweissicherung anlässlich Kündigung Planer am BER Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Beantwortung beruht teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Hat die Flughafengesellschaft im Vorfeld der Kündigung der Planungsgemeinschaft Flughafen Berlin Brandenburg (pg bbi) Beweise gesichert, um die Kündigung und Schadenersatzansprüche (auch vor Gericht) rechtfertigen zu können? Antwort zu Frage 1: Ja, im Vorfeld der Kündigung der Planungsgemeinschaft pg bbi wurden Beweise gesichert, um die Kündigung und Schadenersatzansprüche (auch vor Gericht) rechtfertigen und begründen zu können. Frage 2: Hat die Flughafengesellschaft nach erfolgter Kündigung der Planungsgemeinschaft Flughafen Berlin Brandenburg (pg bbi) Beweise gesichert, um die Kündigung und Schadenersatzansprüche (auch vor Gericht) rechtfertigen zu können? Antwort zu Frage 2: Auch nach erfolgter Kündigung dauert die Beweissicherung – auch im Hinblick auf die noch fortwirkenden Schadensursachen – an. Frage 3: Wer ist mit der Sicherung von Beweisen zwecks Auseinandersetzung mit der gekündigten pg bbi beauftragt worden? Antwort zu Frage 3: Mit der Sicherung von Beweisen sind ein externes Sachverständigenbüro sowie eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt. Diese werden unterstützt durch die FBB sowie den Projektsteuerer WSP CBP. Frage 4: Welche Kosten sind bisher für die Beweissicherung entstanden, z.B. durch die Beauftragung von Rechtsanwälten, Detektiven oder anderen Auftragnehmern ? Antwort zu Frage 4: Da die Beweissicherung sowie Klageverfahren noch nicht abgeschlossen sind, ist eine genaue Bezifferung der Kosten noch nicht abschließend möglich. Frage 5: Wie erfolgte oder erfolgt die Beweis- sicherung und welchen Umfang hat die Beweissammlung ? Antwort zu Frage 5: Die Beweissicherung erfolgte durch Gutachten eines externen Sachverständigenbüros, welche fortgeführt werden. Der Umfang der Beweissammlung beläuft sich auf Sachverständigengutachten, einschlägigen Schriftverkehr (z.B. Mängelrügen, Behinderungsanzeigen der ausführenden Firmen sowie Protokolle) und juristische Einschätzungen. Berlin, den 19. Oktober 2012 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Okt. 2012)