Drucksache 17 / 11 047 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 01.Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Oktober 2012) und Antwort Keine koordinierte Planung am BER? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Beantwortung beruht teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Wie erfolgte seit Baubeginn des Terminals am BER die koordinierte Planung der einzelnen Gewerke, Hochbau, Haustechnik etc.? Antwort zu Frage 1: Bis zur Kündigung im Mai 2012 war die Planungsgemeinschaft pg bbi als Generalplaner mit sämtlichen Planungsleistungen für das Terminal BER beauftragt. Ihr oblag die Verantwortung zur Erbringung einer gesamtheitlichen Planung für die einzelnen Gewerke , wie z. B. Rohbau oder Haustechnik. Dementsprechend war die Koordination aller im Leistungsumfang liegenden Einzelleistungen der einzelnen Gewerke bzw. Leistungsbilder wesentliche Vertragspflicht der pg bbi. Frage 2: Wer war für die koordinierte Planung zu- ständig? Antwort zu Frage 2: Siehe Beantwortung Frage 1. Frage 3: Wie war die Abgrenzung der Aufgaben zwischen dem Auftragnehmer Planungsgemeinschaft Flughafen Berlin Brandenburg (pg bbi), dem oder den Projektsteuerern und dem Bauherrn? Antwort zu Frage 3: Im Bereich Generalplanung lag die Zuständigkeit und Verantwortung der Planungsgemeinschaft pg bbi darin, ein vertragsgemäß geplantes und genehmigungsfähiges Projekt (Werk) herbeizuführen. Dies beinhaltete einen umfassend koordinierten und kontrollierten Projektablauf zu gewährleisten sowie ein vertragsgerechtes und mängelfreies Bauwerk zu bewirken . Eine wesentliche Vertragspflicht war, wie bereits erwähnt, die durchgehende und umfassende Koordination aller im Leistungsumfang der pg bbi liegenden Einzel- leistungen. Weitere Vertragspflichten der pg bbi bestanden hinsichtlich der Einhaltung von Kosten und Terminen sowie in der Koordination von Schnittstellen zu anderen Baumaßnahmen am BER. Der Projektsteuerung obliegen als Stabstelle im We- sentlichen die Leistungen der Veranlassung, Beratung, Koordination, Information und Kontrolle, die zur Erreichung der definierten Qualitäten, Kosten- und Terminziele erforderlich sind, jedoch keine HOAI-Planungsleistungen . Die FBB als Bauherr veranlasst und koordiniert die Planungs- und Ausführungsleistungen des Projektes sowie die Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses. Frage 4: Wer war verantwortlich für alle Absprachen zwischen den einzelnen Planungsunternehmen und den ausführenden Gewerken? Antwort zu Frage 4: Die Organisation, Abwicklung und Protokollierung von Klärungsgesprächen zur Ausführungsplanung sowie die Zusammenstellung und Weiterleitung der für die Bauausführung relevanten Planunterlagen an die bauausführenden Firmen gehörte zum Leistungsumfang der Planungsgemeinschaft pg bbi. Die Klärung von Unklarheiten und Fragen der aus- führenden Firmen in Bezug auf Planunterlagen sowie die Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung für das gesamte Terminal BER war ebenfalls Aufgabe der Planungsgemeinschaft pg bbi. Frage 5: Seit wann und in welchem Umfang traten so- genannte Kollisionen zwischen einzelnen Planungen bzw. Gewerken auf? (Bitte Angaben für alle Monate machen.) Antwort zu Frage 5: Die Auslieferung der Aus- führungsplanung für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) erfolgte durch die Planungsgemeinschaft pg bbi Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 047 2 im Verlauf des Jahres 2009 in mehreren Planungspaketen. Mit Beginn der Installationsarbeiten für die TGA ab Herbst 2009 waren im Zuge der Ausführung Kollisionen in der Ausführungsplanung der pg bbi erkennbar. Frage 6: Was waren die Ursachen für Kollisionen von einzelnen Planungen bzw. Gewerken? Waren mangelnde Qualität von Planungsunterlagen oder fehlende Koordinierung maßgebliche Probleme? Antwort zu Frage 6: Ursachen für Kollisionen war insbesondere die mangelhafte und unzureichend koordinierte TGA-Ausführungsplanung der pg bbi. Frage 7: Wessen Aufgabe war es, Kollisionen zu ver- hindern bzw. ihnen abzuhelfen? Antwort zu Frage 7: Es war Aufgabe des General- planers pg bbi im Rahmen der Integration aller Einzelleistungen innerhalb seiner Gesamtleistung eine vollständige und im Ergebnis überprüfbare Kollisionsfreiheit zu gewährleisten. Die pg bbi war zudem verpflichtet, die Ausführungsplanung Objektplanung in 3D durchzuführen . Ziel der 3D-Planung war es, die Planungsergebnisse auf Kollisionsfreiheit zu prüfen bzw. Kollisionen festzustellen und zu beseitigen. Frage 8: Wie erfolgt seit der Kündigung der Planungsgemeinschaft Flughafen Berlin Brandenburg (pg bbi) die koordinierte Planung der einzelnen Gewerke, Hochbau, Haustechnik etc.? Antwort zu Frage 8: Seit der Kündigung der Planungsgemeinschaft pg bbi werden die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für das Terminal durch verschiedene Auftragnehmer erbracht. Die Gesamtsteuerung obliegt dem Umsetzungsmanager HTC. Berlin, den 23. Oktober 2012 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Okt. 2012)