Drucksache 17 / 11 048 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 01.Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Oktober 2012) und Antwort Die Jugendeinrichtung Haasenburg – gut und teuer? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele jugendliche Straftäter (Berliner), wurden in den letzten zwei Jahren - 2010, 2011 -, in die Brandenburger Jugendeinrichtung „Haasenburg GmbH“ vermittelt ? 2. Welche Behörde vermittelt die Jugendlichen dorthin ? 3. Welche Behörde ist für die Höhe der Kosten bzw. deren Aushandlung der vermittelten Jugendlichen zuständig ? 4. Was kostet ein Unterbringungsplatz bei der o.g. Einrichtung pro Monat? 7. Findet durch die vermittelnde Behörde eine Quali- tätskontrolle statt und wenn ja, in welchem Umfang und wenn nein, warum nicht? Zu 1. - 4. und 7.: Die Jugendhilfeeinrichtung „Haasenburg GmbH“ befindet sich in Brandenburg. Für die Erteilung der Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII und alle damit zusammenhängenden Aufgaben ist das Landesjugendamt (LJA) Brandenburg zuständig. Die Unterbringung von Jugendlichen in der Jugendhilfeeinrichtung „Haasenburg GmbH“ erfolgt durch das jeweils fallzuständige Jugendamt auf der Grundlage des Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Soweit die Unterbringung eines Jugendlichen mit freiheitsentziehenden Maßnahmen verbunden ist, bedarf sie der Genehmigung des Familiengerichts , vgl. § 1631b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Eine Abfrage der für Jugend und Familie zuständigen Berliner Senatsverwaltung in den Berliner Bezirken hat ergeben, dass im Jahr 2011 sieben Berliner Jugendliche in der Jugendhilfeeinrichtung „Haasenburg GmbH“ untergebracht wurden. Der Träger „Haasenburg GmbH“ schließt für seine Leistungsangebote mit den für den jeweiligen Standort örtlich zuständigen Landkreisen Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen gemäß § 78a ff. SGB VIII ab. Für die Standorte des Trägers in Neuendorf und Jessern ist der Landkreis Dahme-Spreewald zuständig , für den Standort Müncheberg ist der Landkreis Märkisch-Oderland zuständig. Die jeweiligen Leistungsentgelte sind der für Jugend und Familie zuständigen Berliner Senatsverwaltung nicht bekannt. Die Überprüfung des Hilfeverlaufs und der Qualität im Einzelfall erfolgt durch das fallzuständige Jugendamt im Rahmen der Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII. Weitere Qualitätsprüfungen erfolgen in Zuständigkeit des Landesjugendamtes Brandenburg im Rahmen der Betriebserlaubniserteilung bzw. der für die Standorte zuständigen Landkreise im Rahmen der Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach § 78 c SGB VIII. 5. Wie lange sind die Jugendlichen dort in der Regel untergebracht? 6. Wie viele von den Jugendlichen sind nach Entlassung aus dieser Einrichtung wieder straffällig geworden ? 8. Welche Qualifizierung haben die Mitarbeiter der „Haasenburg GmbH“ für die Betreuung von Jugendlichen ? Zu 5., 6. und 8.: Nach Mitteilung des Landesjugend- amtes Brandenburg sind die Verweilzeiten in den verschiedenen Standorten der Einrichtung „Haasenburg GmbH“ unterschiedlich, sodass keine regelhafte Verweildauer abgeleitet werden kann. Bei Unterbringungen, die mit freiheitsentziehenden Maßnahmen verbunden sind, war die Dauer in der Regel abhängig von der Dauer der familiengerichtlichen Genehmigung nach § 1631b BGB, die in Einzelfällen auch über ein Jahr hinaus gelten kann. Angaben zu Straftaten von Jugendlichen nach Beendigung der Unterbringung liegen nicht vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 048 2 Für die Betreuung der Jugendlichen in der Einrichtung „Haasenburg GmbH“ werden sozialpädagogische, psychologische, therapeutische Fachkräfte, Lehrerinnen und Lehrer, Hauswirtschaftskräfte und Handwerkerinnen und Handwerker sowie Nachtwachen eingesetzt. Berlin, den 29. Oktober 2012 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Nov. 2012)