Drucksache 17 / 11 050 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 26. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Oktober 2012) und Antwort Praxis bei „Kritikerscreenings“ von öffentlich geförderten Filmen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, dass zum sog. „Kritiker- screening“ des Films „Schutzengel“, der vom Medienboard Berlin-Brandenburg mit 1,2 Millionen Euro gefördert wurde, nur ausgewählte Pressevertreter eingeladen wurden und kein allgemeines Screening für alle akkreditierten Journalisten stattfand? 2. Sind dem Senat weitere Fälle bekannt hinsichtlich ähnlicher Praktiken bei Screenings von Filmen, die zumindest in Teilen mit Geldern des Medienboards finanziert wurden? Zu 1. und 2.: Der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH und dem Senat ist bekannt, dass Til Schweiger und seine Produktionsfirma barefoot Films seit Längerem auf sog. Pressevorführungen, d.h. Vorab-Screenings, zu denen Journalistinnen und Journalisten eingeladen werden, verzichtet, zumindest soweit es Til-SchweigerFilme betrifft. 3. Wie bewertet der Senat derlei Praktiken, ins- besondere im Hinblick auf die Pressefreiheit? 4. Plant der Senat, Schritte zu unternehmen, um der- artigen Praktiken bei öffentlich geförderten Filmen entgegenzuwirken ? Zu 3. und 4.: Der Senat schließt sich der Haltung der Medienboard Berlin-Brandenburg an, dass es Sache der Produzentin/des Produzenten bzw. des Verleihs ist, für welches Marketing und welche Pressearbeit diese sich entscheiden. Auch in der Vergangenheit hat es im Hinblick auf Berichterstattung über Filme Meinungsverschiedenheiten zwischen der Presse und Verleihern gegeben, z.B. weil Journalistinnen und Journalisten die Einhaltung von Sperrfristen (bis nach Kinostart) schriftlich zusagen mussten , bevor sie Zutritt zu Pressevorführungen bekamen. Eine Regelung, Verleiher zu Pressevorführungen für geförderte Filme zu verpflichten, würde die unternehmerischen Entscheidungen im Hinblick auf die Marketingkampagne zu stark beschränken. Der Senat plant deshalb nicht Schritte zu unternehmen, um Förderempfängerinnen und Förderempfänger zu gesonderten Pressevorführungen zu verpflichten. Die Pressefreiheit ist hierdurch nicht berührt , da Informationen weder von staatlicher Seite noch von der Medienboard Berlin-Brandenburg zurückgehalten werden. Berlin, den 19. Oktober 2012 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Okt. 2012)