Drucksache 17 / 11 051 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 01. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Oktober 2012) und Antwort Geschichte Berlins wahren – das traditionelle Deutsch-Amerikanische Volksfest aufrecht erhalten und angemessen feiern Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, dass das traditionelle und für die Geschichte Berlins prägende Deutsch-Amerikanische Volksfest, das im Jahr 2010 bereits zum 50. Mal stattfand, seinen bisherigen Standort Dahlemer-Festplatz in der Clayallee verloren hat und zur Zeit nur vorübergehend in der Heidestraße angesiedelt ist? Zu 1.: Ja. Der private Eigentümer hatte bereits Ende 2010 gegenüber dem Veranstalter des DeutschAmerikanischen Volksfestes die Nutzung der Fläche versagt . Die nur vorübergehende Nutzungsmöglichkeit der Fläche in Berlin Mitte, Heidestrasse, war dem Veranstalter bekannt und ist dem städtebaulichen Entwicklungskonzept Heidestrasse/Eurocity geschuldet. 2. Wie steht der Senat im Hinblick auf den historischen Kontext des Geländes "Tempelhofer Feld" und der damit verbundenen Rolle der US Air Force für unsere Stadt, aber auch unter Berücksichtigung der dort ausreichend zur Verfügung stehenden Fläche und im Hinblick auf das bewährte wirtschaftliche Potenzial des Deutsch-Amerikanischen Volksfestes, dazu, dieses in das zukünftige Nutzungskonzept des ehemaligen Flughafens Tempelhof einzubinden, dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass an dieser Stelle in den Jahren 1950- 1992 der "Tag der offenen Tür" der US Air Force stattfand und jeweils Hunderttausende Berliner anzog? Zu 2.: Der Senat hat sich hinsichtlich der Durch- führung von Volksfesten auf dem Tempelhofer Flughafen bereits deutlich positioniert: Eine Nutzung des Tempelhofer Parks für Volksfeste widerspricht dem Schutzbedürfnis von Anwohnerinnen und Anwohnern gegen Lärm und darüber hinaus sowohl dem Leitbild für die städtebauliche Entwicklung dieses Areals als auch der durch die Öffnung des Parks be- gonnenen „Adressbildung“, die ein anderes Image vorsieht . Das Areal des Flughafens Tempelhof soll künftig seiner historischen Bedeutung und seiner besonderen Lage in der Stadt entsprechende Nutzungen aufnehmen. Darüber hinaus sind in vielen Bereichen des Tempelhofer Feldes naturschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen, weshalb einer Nutzung des Parks durch das DeutschAmerikanische Volksfest oder andere vergleichbare Veranstaltungen keine Realisierungschance eingeräumt wird. Diese Sachlage wurde bereits in mehreren Gesprächen mit den Vertretern des Berliner Schaustellergewerbes ausführlich erörtert. 3. Welche Maßnahmen wären in diesem Zusammen- hang als Unterstützung des Senats denkbar, wenn man berücksichtigt, dass das Deutsch-Amerikanische Volksfest in einer ähnlichen Weise wie der besagte "Tag der offenen Tür" ein zusätzliches kulturelles und identitätsstiftendes Angebot für Bürgerinnen und Bürger in Berlin darstellen und zur interkulturellen Verständigung sowie Vielfalt in unserer Stadt beitragen würde? 4.: Inwieweit hat der Senat bei seiner Entscheidung, die mit dem Fest verbundene Existenz von ca. 90-100 kleinen Familienbetrieben der Schaustellerbranche mit insgesamt ca. 300 Arbeitsplätzen im Rahmen des Festes bei seiner Entscheidungsfindung hinsichtlich der Standortfestlegung berücksichtigt? Zu 3. und 4.: Aus Sicht des Senats sind die Familien- betriebe der Berliner Schaustellerbranche ein fester Bestandteil der regionalen Wirtschaft, der Arbeitsplätze erhält und schafft. Das Deutsch-Amerikanische Volksfest repräsentiert länderübergreifende Volksfestkultur und ist ein beliebtes Unterhaltungsangebot für die Berliner Bürgerinnen und Bürger sowie für die Gäste der Stadt. Auch um die länderübergreifende Volksfestkultur in Berlin zu erhalten bzw. zu fördern, wurde in der Mitte Berlins der Zentrale Festplatz als zentraler Ver- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 051 2 anstaltungsort entwickelt. Der Senat bedauert, dass für das Deutsch-Amerikanische Volksfest dieser zentrale Veranstaltungsplatz nicht zur Verfügung steht, da die immissionsschutzrechtlich maximal mögliche Zahl von Veranstaltungstagen (78) bereits durch andere Volksfeste ausgeschöpft ist. Berlin, den 26. Oktober 2012 In Vertretung Nicolas Z i m m e r …………………………………….. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Nov. 2012)