Drucksache 17 / 11 052 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 04. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Oktober 2012) und Antwort Organisation und Finanzierung der Medienbildung in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Befürwortet der Senat einen Runden Tisch zur Medienbildung in Berlin und wie möchte er diesen unter- stützen? 2. Welche Ergebnisse erhofft sich der Senat von einem Runden Tisch Medienbildung in Berlin? Zu 1. und 2.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Ju- gend und Wissenschaft begrüßt jede konstruktive Initiati- ve, die geeignet ist, die eigenen Bemühungen für eine mediengestützte Bildung zu unterstützen. Sollten sich aus einer solchen Initiative konkrete und praxistaugliche Handlungsvorschläge ergeben, werden diese durch den Senat vor dem Hintergrund einer möglicherweise erfor- derlichen Finanzierung auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. 3. Hält der Senat den seit 2005 vorliegenden Master- plan e-Education - den der damalige Senator Böger in seinem Vorwort als „Prozess“ ankündigte, der „einer ständigen Anpassung an die technischen und gesellschaft- lichen Gegebenheiten“ bedürfe - noch für aktuell? a) Was wurde aus dem Masterplan bisher umgesetzt, was nicht? b) Wann hat der Senat diesen Masterplan bisher mit welchem Inhalt überarbeitet? c) Wann hat der Senat vor, diesen Masterplan weiter und zu welchen Aspekten zu überarbeiten? Zu 3.: Die beiden Kernziele des „eEducation Berlin Masterplan“ gemäß den Vorgaben der Kultusministerkonferenz aus den Jahren 1984, 1987 und 1995, ergänzt durch den Beschluss der Kultusministerkonferenz „Medienbildung in der Schule“ vom 8. März 2012, zur Ausbreitung der informationstechnischen Bildung beizutragen und die Entwicklung von Medienkompetenz bei Lernenden und Lehrenden zu befördern, wurden der vorliegenden Evalu- ation zufolge weitestgehend erreicht. Das integrierte Kon- zept des Masterplans aus kostenlosen Angeboten für - Fortbildung nach dem Modulkonzept des Master- plans, - Ausstattung mit IT (PCs, Notebooks, Interactive Whiteboards, Peripherie, Standardservern) sowie Vernetzung, - kostenlose Bereitstellung und Betreuung von Me- dienprojekten (Masterplan-Leitprojekten) hat sich danach bewährt. Da im Gegensatz zur ursprünglichen Planung aus dem Jahre 2004 einer summativen Evaluation der Vorrang vor einer formativen Evaluation eingeräumt wurde, erfolgen, soweit erforderlich, Ergänzungen zum Masterplan, z. B. die Ergänzung zum Einsatz von „Interactive Whiteboards “. Die Inhalte und Zielstellungen der einzelnen Masterplan-Projekte wurden für die jeweilige Ausschrei- bung stets an die aktuellen Gegebenheiten angepasst, wie es z. B. in dem Projekt „Werden Sie Berliner Schule 2.0“ oder „Werden Sie Masterplan-Modellschule (2012)“ ersichtlich wird. Für die anstehende Überarbeitung des „eEducation Berlin Masterplan“ wird sich die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft u. a. an dem 2. Zwischenbericht der Enquetekommission „Internet und digitale Gesellschaft“, Drucksache 17/7286, vom 21.10.2011 orientieren. 4. Wann hat der Senat zuletzt einen Bericht zum Masterplan e-Education vorgelegt und wo hat er diesen veröffentlicht? Wann wird der Senat einen neuen Bericht vorlegen? Zu 4.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat im Juli 2009 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des „eEducation Berlin Masterplan“ vorgelegt 1 . Ein umfassender Bericht, der die gesamte Evaluati- on beinhaltet, ist für 2013 geplant. 1 Im Netz unter http://www.berlin.de/imperia/md/content/senbildung /schulorganisation/eeducation/zwischenbericht_juli_2009.pdf Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 052 2 5. Hält der Senat das so genannte „InternetSeepferdchen “ für zeitgemäß und ausreichend? Zu 5.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hält das „Internet-Seepferdchen“ zur Begleitung und Zertifizierung bei der Entwicklung von Me- dienkompetenz bei Schülerinnen und Schülern im Grund- schulbereich für zeitgemäß und ausreichend. 6. Wie will der Senat eine Finanzierung des e- Education Masterplans langfristig sichern, wenn nach Angaben des Senats ca. 60% der Mittel für die Umset- zung von der Lotto-Stiftung und über 20% aus dem Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) aus der Ende 2013 auslaufenden Förderperiode kommen? 11. Wie möchte der Senat eine kontinuierliche Grund- finanzierung medienpädagogischer Praxisprojekte in Ber- lin gewährleisten? Zu 6. und 11.: Gemäß Schulgesetz von Berlin, § 7 Abs. 5 Nr. 2 erhalten die Schulen die erforderlichen Sachmittel für Lehrmittel und Unterrichtsmaterial ein- schließlich der Informations- und Kommunikationstech- nik. Allein für das Haushaltsjahr 2012 stehen für die all- gemein bildenden Schulen 22.079.975 EURO zur Verfü- gung. Sofern diese Mittel für die erfolgreiche Fortsetzung der Umsetzung des „eEducation Berlin Masterplans“ nicht auskömmlich sind, prüft die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft die weitere Erschlie- ßung von Drittmittelquellen. 7. Wie möchte der Senat eine Steigerung der an Kur- sen zur Medien-Qualifizierung teilnehmenden Pädago- gInnen von bisher in den Jahren 2005-2012 insgesamt 28.000 auf bis im Jahr 2014 50.000 Personen realisieren, wie es auf einer Präsentation der Bildungsverwaltung im März 2012 angegeben wurde? Zu 7.: Nach den vorliegenden Ergebnissen aus der Evaluation des Masterplans wurde das Fortbildungsange- bot nach dem Masterplan-Modulkonzept zu über 90 % als hilfreich und nützlich empfunden. Da von über 96 % der öffentlichen allgemein bildenden Berliner Schulen die Fortsetzung des „eEducation Berlin Masterplan“ in seiner integrierten Form als wünschenswert und notwendig beur- teilt wird, ist davon auszugehen, dass der Zulauf zu den Fortbildungsveranstaltungen auch weiterhin anhalten wird. 8. Welche Angebote zur Medienbildung unterstützt der Senat über den e-Education Masterplan hinaus derzeit in Berlin (bitte auch mit Auflistung von gemeinsamen Projekten mit dem Land Brandenburg sowie mit der Dau- er, den Trägerinstitutionen, den Bildungsbereichen und der Mittel und Haushaltstitel)? a) Welche dieser Projekte sind mit EU-Mitteln kofi- nanziert? b) Welche dieser Projekte werden anlässlich der neu- en Strukturfonds Förderperiode ab 2014 neue oder andere Ko-Finanzierungsmittel beantragen müssen bzw. haben dies schon getan und wenn ja, mit wel- chem Ergebnis? c) Wie will der Senat eine langfristige Finanzierung dieser Projekte sichern? Zu 8.: Seit 2001 führt die Senatsverwaltung für Bil- dung, Jugend und Wissenschaft gemeinsam mit der Ju- gend- und Familienstiftung des Landes Berlin und der Stiftung Demokratische Jugend das Berliner Landespro- gramm „jugendnetz-berlin“ durch. Ziel des außerschulischen Landesprogramms ist es, allen Kindern und Jugend- lichen Zugang und Umgang mit den neuen Medien zu ermöglichen, Projekte zwischen Jugendarbeit und Schule zu fördern, regionale und überregionale Projekte und Ini- tiativen zu unterstützen. Das Programm umfasst ein För- derprogramm, ein Internetportal als Informations- und Kommunikationsplattform der Berliner Jugendarbeit, me- dienpädagogische Aus-, Weiter- und Fortbildung über das Programm BITS 21 (Europäischer Sozialfonds (ESF) gefördert) und Veranstaltungen. In allen Berliner Bezir- ken arbeiten Jugendeinrichtungen als Medienkompetenz- zentren und vernetzen und unterstützen die unterschiedli- chen Angebote. Das Landesprogramm wird von der Se- natsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft mit jährlich 180.500 EUR gefördert (Kapitel 1042/Titel 68490). a) Durch die WeTeK Berlin gGmbH und den Förder- verein für Jugend und Sozialarbeit wird das Berli- ner Programm „BITS 21 – Bildung, InformationsTechnologie und Service der Berliner Jugendar- beit“ im Rahmen des Landesprogramms „jugendnetz -berlin“ seit 2001 organisiert. Das Programm wird durch den ESF anteilig (Kapitel 1000/Titel 68592) finanziert. In der Förderperiode von 2007 bis 2012 wurden 6.557 Fachkräfte mit 300.00 Stunden qualifiziert (davon 1.174 aus der Jugend- arbeit mit 49.427 Stunden und 1.267 aus Schulen mit 63.397 Stunden). Dafür wurden insgesamt 4,8 Mio. EURO bereitgestellt. b) Für die neue Förderperiode des ESF ab 2014 wur- de das Projekt „Berufliche Fortbildung sozialpädagogischer Fachkräfte“ beantragt. Die Entscheidung wird Anfang 2014 erwartet. c) Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft strebt eine Finanzierung des Pro- gramms durch den ESF von 2014 bis 2020 an. 9. Befürwortet der Senat eine Rahmenvereinbarung zur Stärkung der Medienkompetenz in Berlin, wie sie zum Beispiel auch seit Juni 2012 zwischen dem Land Brandenburg und der MABB und auch in anderen Bun- desländern existiert? a) Wenn nein, warum nicht? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 052 3 b) Wenn ja, welche Vorteile erhofft sich der Senat von einer solchen Rahmenvereinbarung und wie treibt er eine solche derzeit voran? Zu 9.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft befürwortet eine Rahmenvereinbarung zur Stärkung der Medienkompetenz in Berlin, zum Beispiel mit der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb). Die Senatsverwaltung erhofft sich von einer derartigen Rah- menvereinbarung eine stärkere Vernetzung der im Be- reich der Medienbildung Handelnden, um die Entwick- lung von Medienkompetenz bei Lernenden und Lehren- den weiterhin zu initiieren, zu konsolidieren und zu ver- stetigen. Eine entsprechende Vereinbarung mit der mabb befindet sich derzeit in der Erarbeitung. 10. Befürwortet der Senat eine Koordinierungsstelle zur Vernetzung der mit Medienarbeit beschäftigten Insti- tutionen in Berlin? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, welche Vorteile erhofft sich der Senat von einer solchen Koordinierungsstelle? Zu 10.: Ab dem Jahr 2001 bestand im Landesschulamt Berlin die „Koordinierungsstelle für Bildung und Informationstechnologie “ (KorBIT). Diese Einrichtung wurde mit dem Landesschulamt im Jahr 2003 in die Senatsver- waltung integriert. Die Einrichtung einer weiteren, eigens einzurichtenden Koordinierungsstelle zur Vernetzung der mit Medienarbeit beschäftigten Institutionen in Berlin erachtet die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft als nicht erforderlich. Es wird als zielfüh- render angesehen, entsprechend der zu unterstützenden Bildungsprozesse gemeinsam mit den Partnern und Insti- tutionen die erforderlichen Rollen und Instanzen sowie die erforderlichen Schnittstellen zu definieren, um Syner- gien zu schaffen bzw. vorhandene Potenziale zu optimie- ren, um zu konkreten, überprüfbaren und nachhaltigen Ergebnissen zu gelangen. Berlin, den 12. November 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Nov. 2012)