Drucksache 17 / 11 054 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 05. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Oktober 2012) und Antwort Umgang mit Hindernissen auf Berliner Radwegen und Radstreifen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie sorgt Berlin dafür, dass benutzungspflichtige Radwege und Radfahrstreifen frei von Hindernissen wie etwa parkenden Autos gehalten werden? 8. Welche weiteren Hindernisse neben abgestellten Fahrzeugen versperren häufig Radwege und Radstreifen? Wie wird mit den anderen Hindernissen umgegangen? Zu 1. und 8.: Wenn die Außendienstkräfte der bezirk- lichen Ordnungsämter und die Dienstkräfte der Polizei Berlin im Rahmen ihres Streifendienstes widerrechtlich parkende Fahrzeuge auf Radwegen und Radfahrstreifen feststellen, veranlassen sie umgehend deren Umsetzung. Sollten mobile Hindernisse auf Radwegen oder Rad- fahrstreifen wie z. B. verschobene mobile Verkehrszei- chen von den Außendienstkräften der bezirklichen Ord- nungsämter oder von Dienstkräften der Polizei Berlin festgestellt werden, werden diese Gefahrenstellen ent- fernt. Wenn allerdings andere Hindernisse auf Radwegen oder Radfahrstreifen festgestellt werden, die eine Gefähr- dung von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilneh- mern zur Folge haben könnten, veranlassen die Außen- dienstkräfte der bezirklichen Ordnungsämter bzw. die Dienstkräfte der Polizei Berlin, dass die dafür Verant- wortlichen die Gefahrenquelle unverzüglich beseitigen. In solchen Fällen kann es sich beispielhaft sowohl um natür- liche Gefahrenstellen (z.B. lose Äste in Bäumen) als auch um widerrechtlich errichtete Hindernisse (z.B. unerlaubte Baustelleneinrichtungen) handeln. Diese Maßnahmen erfolgen unverzüglich, sofern nicht andere Einsätze Vorrang genießen. 2. Wie viele MitarbeiterInnen werden in den Bezir- ken zur Überwachung des ruhenden Verkehrs eingesetzt? 3. Wie viele MitarbeiterInnen waren es in den Vor- jahren ab 2007? Zu 2. und 3.: In den bezirklichen Ordnungsämtern gibt es keine Beschäftigten, deren ausschließliche Aufgabe die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist. In allen bezirklichen Ordnungsämtern nehmen zum Stichtag 30. September 2012 insgesamt 415 Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Ordnungsdiens- tes (AOD) neben zahlreichen anderen Aufgaben zur Her- stellung der Sicherheit und Ordnung bzw. zur Gefahren- abwehr auch die Überwachung des ruhenden Verkehrs wahr. Die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen im AOD der bezirklichen Ordnungsämter seit 2007 entnehmen Sie bitte der anliegenden Tabelle. 4. Sind die MitarbeiterInnen angewiesen, Radwege und -streifen auf ihre Benutzbarkeit hin zu überwachen? Zu 4.: In der Aufgabenstellung der Dienstkräfte des AOD ist die Kontrolle der Benutzbarkeit der Radwege und Radstreifen im Rahmen des täglichen Außendienstes enthalten, jedoch erfolgen mit Ausnahme von gelegentli- chen Schwerpunktkontrollen keine gezielten Überwa- chungsmaßnahmen zur Benutzbarkeit von Radwegen und Radstreifen. 5. Wie viele Verstöße wurden beobachtet und wie viele Verwarnungsgelder und Bußgelder wurden im Jahr 2011 und im ersten Halbjahr 2012 verhängt? Zu 5.: In den bezirklichen Ordnungsämtern wird keine entsprechende Statistik geführt. Lediglich die Summe aller Verkehrsordnungswidrigkeiten wird seitens der Bußgeldstelle der Polizei statistisch erfasst. 6. Wie lange dauert es - durchschnittlich - bis ein Au- to abgeschleppt wird, wenn es einen Radweg (auch nur teilweise) blockiert (bitte nach Tag und Nacht aufschlüs- seln)? Gibt es einen Unterschied, wenn der Radweg be- nutzungspflichtig ist? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 054 2 Zu 6.: Die Dauer der Blockierung eines Radweges o- der Radstreifens durch ein widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug wird nicht statistisch erfasst, da Radwege oder Radstreifen nicht dauerhaft überwacht werden. Sollte eine Umsetzungsmaßnahme eines widerrecht- lich abgestellten Fahrzeugs auf einem Radweg oder Rad- streifen von Außendienstkräften eines bezirklichen Ord- nungsamtes oder von einer Dienstkraft der Berliner Poli- zei veranlasst werden, so erfolgt die Umsetzung gemäß der mit den Abschleppunternehmen geschlossenen Ver- trägen in einem Zeitintervall von maximal 30 Minuten. 7. Wann werden Fahrzeuge nicht abgeschleppt und warum? Zu 7.: Die Umsetzung von widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen auf Radwegen oder Radstreifen wird nicht angeordnet, wenn von den Dienstkräften vor Ort nach Abwägung des Einzelfalls diese mögliche Maßnahme als nicht verhältnismäßig eingeschätzt wird. Berlin, den 12. Dezember 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Jan. 2013) SenInnSport ZS C 3 St Kleine Anfrage Nr. 17/11054 Angaben der bezirklichen Ordnungsämter zu den Fragen 2 und 3 Anlage 2007 2008 2009 2010 2011 2012* Charlottenburg-Wilmersdorf 46,5 46,5 46,5 46,5 46,5 46,5 Friedrichshain-Kreuzberg 29 29 29 30 29 29 Lichtenberg 25 27 27 29 32 30 Marzahn-Hellersdorf 26 27 32 32 32 28 Mitte 34 42 41 39 41 40 Neukölln 49 49 49 49 49 49 Pankow 30 37 37 34 34 27,5 Reinickendorf 34 34 34 34 34 34 Spandau 44 44 44 44 44 44 Steglitz-Zehlendorf 27 27 27 27 26 25 Tempelhof-Schöneberg 28 28 35 35 35 35 Treptow-Köpenick 29 29 29 29 28 27 Summe 401,5 419,5 430,5 428,5 430,5 415 Anmerkungen der Bezirke: Mitte Neukölln Pankow Spandau Bezirk * Stichtag 30.9.2012 Anzahl der Beschäftigten im Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) Am Stichtag 30.9.2012 gab es 32 Stellen; aufgrund von außendienst-untauglichen Mitarbeitern waren tatsächlich nur 27,5 Beschäftigte (einschließlich der 4 Koordinatorinnen, die überwiegend in der Leitstelle eingesetzt sind) einsatzfähig. Zudem ist ein nicht unerheblicher Anteil der AOD-Kräfte wegen Teilzeitarbeit nur verkürzt und in der Regel nur an vier Tagen in der Woche im Einsatz. Die personelle Grundausstattung kann durch Fluktuation zahlenmäßig variieren. Anzahl der AOD-Kräfte einschließlich Koordinatoren; am Stichtag 30.9.2012 waren hiervon 9 AOD-Kräfte außendienstunfähig. Zu keinem Zeitpunkt waren jedoch tatsächlich 49 einsatzfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügbar, obwohl vakante Beschäftigungspositionen jeweils schnellstmöglich nachbesetzt wurden. ka17-11054 KA 1711054 Anlage