Drucksache 17 / 11 057 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 08. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Oktober 2012) und Antwort Mittagessen in Berliner Schulen I Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Die Studie zur „Beurteilung der Kosten- und Preisstrukturen für das Bundesland Berlin unter Berücksichti- gung des Qualitätsstandards in der Schulverpflegung“ hat ergeben, dass die aktuellen Durchschnittspreise für ein Mittagessen in der Berliner Schulverpflegung derzeit deutlich zu niedrig sind. Welche Konsequenzen zieht der Senat daraus? Zu 1.: Im Land Berlin wird unter Federführung der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung und in Abstimmung mit den Bezirken sowie den für Wirtschaft, für Verbraucherschutz und für Finanzen zuständigen Senats- verwaltungen eine neue Ausschreibungs- und Qualitätssi- cherungspraxis für das schulische Mittagessen eingeführt. Ziel ist eine Qualitätsverbesserung des schulischen Mitta- gessens im Land Berlin. An diesem Verfahren werden die Vernetzungsstelle Schulverpflegung und der Landesel- ternausschuss mit der AG Schulessen beteiligt. Parallel dazu werden rechtliche Änderungen vorbereitet. 2. Welche Schlüsse zieht der Senat aus dem jüngsten Skandal, bei dem mehrere Tausend SchülerInnen sich eine Lebensmittelvergiftung durch das Schulessen zuge- zogen haben? 3. Ist das Preisdumping nicht auch eine Ursache für diesen Skandal und ist der Senat immer noch der Mei- nung, dass ein Zuschuss von 1,97 Euro, pro Kind/pro Mit- tagessen auskömmlich ist? 4. Was wird der Senat konkret unternehmen, um zu verhindern, dass sich derartiges nicht wiederholt und die Gesundheit der SchülerInnen nicht gefährdet wird? Zu 2. – 4.: Die vom Senat beauftragte Studie zur "Beurteilung der Kosten- und Preisstrukturen für das Bundes- land Berlin unter Berücksichtigung der Qualitätsstandards in der Schulverpflegung" hat untersucht, wie viel ein nach den allgemein anerkannten Qualitätsstandards der Deut- schen Gesellschaft für Ernährung (DGE) angebotenes Schulmittagessen in Berlin tatsächlich kosten müsse. Die Ergebnisse der Studie über den bundesweiten Vergleich schulischer Essenspreise belegen, dass der Tagespreis für ein Mittagessen im Land Berlin überprüft werden sollte. Gleichwohl lassen sich die Ursachen für das verunreinigte Schulessen in mehreren ostdeutschen Ländern nicht ein- fach auf die Preisgestaltung des Schulessens zurückfüh- ren. Ein verbessertes Qualitätssicherungssystem kann dazu beitragen, solche Vorfälle zu vermeiden. 5. Nach welchen Vorgaben erfolgt aktuell die Bezuschussung des Mittagessens in den Berliner Schulen und wie sind die Zuständigkeiten geregelt? Zu 5.: Bislang beteiligten sich die Eltern gem. § 1 Ta- geskosten-Beteiligungsgesetz (TKBG) seit 1998 mit 23 € monatlich an der im Betreuungsangebot in einer Tages- einrichtung, Tagespflegestelle oder der ergänzenden Be- treuung an Schulen (OGB) enthaltenen Verpflegung (Mit- tagessen). Darüber hinaus haben die Eltern, deren Kinder den gebundenen Ganztagsbetrieb (GGB) besuchen, eben- so – angelehnt an den OGB – einen Kostenbeitrag von 23 € hier jedoch nicht an das Bezirksamt, sondern an den Caterer zu zahlen. 2011 betrugen die Ausgaben in den bezirklichen Schulkapiteln bei Titel 51420 – Beköstigung – rd. 27 Mio. € (Produkte 79434 - OGB und 79918 – GGB). Abzgl. der Summe der Ausgaben für die Subven- tionierung im GGB = rd. 3,3 Mio. € betragen die Ausgaben für Beköstigung im OGB rechnerisch rd. 23,7 Mio. €. Dem gegenüber stehen rechnerische Einnahmen aus El- ternbeiträgen in Höhe von rd. 16,6 Mio. € (rd. 70 %), so dass der reine Landeszuschuss rechnerisch im OGB 7,1 Mio. € beträgt (rd. 30 %). Dies entspricht rd. 0,59 €/Portion gemessen am Median 2011 = 1,97 €. In der verlässlichen Halbtagsgrundschule (VHG) sowie in den wei- terführenden Schulen schließen die Eltern privatrechtliche Verträge mit den Essensanbietern. Sie zahlen den Voll- kostenpreis des Essens, der vom Anbieter vorgegeben wird. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 057 2 6. In welcher Art und Weise kommt hier das Bil- dungs- und Teilhabepaket zum Tragen? Zu 6.: Für BuT-Berechtigte beträgt der Eigenanteil am schulischen Mittagessen 1,00 € pro Portion. Das betrifft Leistungsberechtigte nach § 28 SGB II – Arbeitslosengeld II und Sozialgeld-, Leistungsberechtigte nach § 34 SGB XII – Sozialhilfeberechtigte-, Leistungsberechtigte nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) i.V.m. § 28 SGB II – Kinderzuschlagsberechtigte und Wohngeldberechtigte – sowie Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleis- tungsgesetz. Der Eigenanteil beträgt in Schulen im offenen Ganz- tagsbetrieb aktuell pauschal 18,60 €, in Schulen im gebundenen Ganztagsbetrieb pauschal 20,00 € und in der verlässlichen Halbtagsgrundschule sowie in den weiter- führenden Schulen richtet sich die Höhe des Eigenanteils nach der tatsächlichen Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung. 7. Wie hoch sind aktuell die Mittel, die den Bezirken im Rahmen des Globalhaushalts für die Mittagsversorgung tatsächlich zur Verfügung gestellt werden und sind diese Mittel aus der Sicht des Senats auskömmlich, um eine gesunde und qualitativ gute Essensversorgung vor Ort in den Schulen zu gewährleiste? (sortiert nach Bezirk, Anzahl der Schulen und der SchülerInnen) Zu 7.: Eine Übersicht der Haushaltsansätze und der tatsächlich verwendeten Mitteln in den Haushaltsjahren 2008 bis 2011 der einzelnen Bezirke für das Schulmittag- essen im offenen und im gebundenen Ganztagsbetrieb der Grundschulen ist in der Anlage aufgeführt. Die Bezirke veranschlagen diese Mittel in bezirklicher Globalsum- menverantwortung in Eigenregie. 8. Plant der Senat eine Erhöhung der Zuschüsse für die Essensversorgung in den Schulen? a) Wenn ja, wann und in welcher Höhe? b) Wenn nein, wieso nicht? Zu 8.: Der Senat bereitet eine Neuregelung zur Qualitätsverbesserung des schulischen Mittagessens vor. In diesem Rahmen wird auch die Finanzierung des Schul- mittagessens festgelegt. 9. Wie viele SchülerInnen sind aktuell für die Mit- tagsversorgung an den Schulen angemeldet? (sortiert nach Schulart und Bezirk) Zu 9.: Im OGB nehmen ca. 60.000 Schülerinnen und Schüler am Schulessen teil, im GGB ca. 20.000 Schüle- rinnen und Schüler. Damit erhält etwa die Hälfte der 150.000 Berliner Grundschülerinnen und Grundschüler ein bezuschusstes Mittagessen. Berechtigt sind alle Schü- lerinnen und Schüler, die entweder einen Bescheid zur ergänzenden Betreuung erhalten oder eine Grundschule im gebundenen Ganztagsbetrieb besuchen. Die Abfrage der Bezirke setzt eine umfangreiche Recherche voraus. Dies ist im Rahmen der zur Bearbeitung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 10. Hat der Senat irgendwelche Maßnahmen ergriffen, um den Schulleitungen die fachliche Expertise über die Vertragsabschlüsse zwischen den Schulen und den Cate- rern zu vermitteln? Zu 10.: Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Ber- lin e.V. setzt seit 2008 im Auftrag der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung das IN FORM-Projekt „Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Berlin“ um, zu dessen Schwerpunkten die Beratung zu Fragen der Orga- nisation und Gestaltung (Ausschreibung, Vergabe, Ver- tragsgestaltung und Qualitätssicherung) des Schulmittag- essens gehört. 11. Von welcher Stelle und nach welchen Kriterien werden die geschlossenen Verträge kontrolliert? a) Wenn nicht, wieso nicht? Zu 11.: Die Zuständigkeit für die Vertragskontrolle mit Essenanbietern liegt bei den Schulträgern. Die vom Senat beauftragte Studie zur "Beurteilung der Kosten- und Preisstrukturen für das Bundesland Berlin unter Berück- sichtigung der Qualitätsstandards in der Schulverpfle- gung" zeigt, dass eine systematische Überprüfung der Qualität durch die Bezirke bislang nicht erfolgt. Mit der Einführung einer neuen Praxis zur Qualitätssicherung soll Abhilfe geschaffen werden. 12. Können die Eltern und SchülerInnen die geschlos- senen Verträge einsehen? a) Wenn ja, wo? b) Wenn nein, wieso nicht und ist eine Veröffentli- chung geplant? Zu 12.: Eine stichprobenartige Abfrage der Bezirke hat ergeben, dass einige Schulämter Verträge an die Lei- tung der Schule weitergeben. In diesen Fällen ist es den Eltern möglich, über die Schulleitung in die geschlosse- nen Verträge einzusehen. 13. Wie bewertet der Senat eine Vereinheitlichung der Ausschreibungen für Essensversorgung? Zu 13.: Eine Vereinheitlichung der Ausschreibungen wird für sinnvoll erachtet. Zu prüfen ist, ob ein Bezirk das Ausschreibungsverfahren für alle Bezirke durchführt und in vereinheitlichten Ausschreibungen eine Festlegung von vergaberechtlich möglichen Festpreisen sowie die Vorga- be verbindlicher Qualitätsstandards der DGE erfolgen kann. 14. Wie bewertet der Senat eine Sozialstaffelung der Essenszuschüsse der Eltern, wie sie beispielsweise in Bremen und Hamburg bereits umgesetzt werden? 15. Wäre ein solches Modell auch für Berlin denkbar? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 057 3 a) Wenn ja, wie könnte ein Modell für Berlin aussehen und umgesetzt werden? b) Wenn nein, warum nicht? Zu 14. und 15.: Eine Sozialstaffelung ist derzeit nicht vorgesehen. Berlin, den 13. Dezember 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jan. 2013) SenFin II D 17 erstellt am: 26.01.2012 gedruckt am: 02.01.2013 Uhrzeit: 13:44 Kleine Anfrage 17 / 11057 Tabelle 1. zu Frage 7 Schulessen OGB + GGB 1) Hf - Mittag- essen 2) Hf - Erstausstatt- ung 3) Schulessen OGB + GGB 1) Hf - Mittag- essen 2) Hf - Erstausstatt- ung 3) Schulessen OGB + GGB 1) Hf - Mittag- essen 2) Hf - Erstausstatt- ung 3) Schulessen OGB + GGB 1) Hf - Mittag- essen 2) Hf - Erstausstatt- ung 3) Mitte 1.375.000 66.547 49.572 1.375.000 66.547 49.572 2.035.000 13.000 44.000 2.358.100 13.000 44.000 Friedrichshain-Kreuzberg 1.545.000 50.926 38.248 1.545.000 50.926 38.248 2.178.000 51.000 37.400 2.178.000 51.000 37.400 Pankow 2.794.700 25.227 20.835 2.794.700 25.227 20.835 3.484.000 17.000 177.000 3.484.000 17.000 191.000 Charlottenburg.-Wilmersdorf 895.000 20.510 15.395 895.000 20.510 15.395 1.323.000 21.200 16.400 1.323.000 21.200 16.400 Spandau 542.000 29.516 21.690 542.000 29.516 21.690 581.000 9.000 25.000 581.000 9.000 25.000 Steglitz-Zehlendorf 1.181.100 13.531 8.108 1.181.100 13.531 8.108 1.881.200 13.800 11.000 1.881.200 13.800 11.000 Tempelhof-Schöneberg 904.000 35.254 22.237 904.000 35.254 22.237 1.608.000 36.100 31.000 1.608.000 36.100 31.000 Neukölln 1.350.000 67.682 48.649 1.350.000 67.682 48.649 1.672.500 48.000 48.000 1.672.500 48.000 48.000 Treptow-Köpenick 1.817.000 17.099 13.616 1.817.000 17.099 13.616 1.932.000 17.500 13.000 1.932.000 17.500 13.000 Marzahn-Hellersdorf 1.910.000 30.537 21.519 1.910.000 30.537 21.519 1.935.000 32.300 25.000 1.935.000 32.300 25.000 Lichtenberg 1.893.000 26.719 19.158 1.893.000 26.719 19.158 2.135.000 27.000 19.000 2.135.000 27.000 19.000 Reinickendorf 1.336.000 29.452 20.972 1.336.000 29.452 20.972 1.634.000 28.000 21.000 1.634.000 28.000 21.000 Gesamt 17.542.800 413.000 300.000 17.542.800 413.000 300.000 22.398.700 313.900 467.800 22.721.800 313.900 481.800 1 ) Titel 514 20 2) Titel 514 04 und 681 73 Utk. 600 3) Titel 51405 und Titel 681 73 Utk. 700 Tabelle 2. zu Frage 7 Gesamt Schulessen OGB + GGB 1) davon Schulessen OGB 2) davon Schulessen GGB 2) Gesamt Schulessen OGB + GGB 1) davon Schulessen OGB 2) davon Schulessen GGB 2) Gesamt Schulessen OGB + GGB 1) davon Schulessen OGB 2) davon Schulessen GGB 2) Gesamt Schulessen OGB + GGB 1) davon Schulessen OGB 2) davon Schulessen GGB 2) Mitte 1.328.583 1.233.268 95.315 101.791 34.243 2.154.725 1.742.897 411.828 9.062 36.190 2.116.784 1.718.614 398.171 12.873 35.724 2.710.788 2.134.117 576.671 11.165 32.913 Friedrichshain-Kreuzberg 1.733.847 1.660.532 73.314 0 33.264 2.264.998 1.889.787 375.211 1.245 33.126 2.360.594 1.948.682 411.912 5.044 34.497 2.465.612 2.049.211 416.400 5.887 30.217 Pankow 3.006.342 2.982.863 23.478 515 20.706 3.182.538 3.121.506 61.032 359 5.139 3.318.510 3.211.920 106.591 0 10.641 3.534.765 3.253.156 281.609 0 1.680 Charlottenburg.-Wilmersdorf 1.320.812 1.275.154 45.659 0 13.663 1.549.286 1.378.448 170.838 500 13.081 1.809.952 1.407.113 402.839 2.376 11.665 2.264.626 1.712.041 552.585 4.121 3.875 Spandau 1.217.563 1.217.563 0 5.374 21.676 1.145.442 1.055.471 89.970 317 16.064 1.312.301 1.224.412 87.889 3.496 17.162 1.398.210 1.303.405 94.805 5.244 8.689 Steglitz-Zehlendorf 1.611.271 1.586.341 24.930 0 591 2.070.131 1.884.233 185.898 184 33 2.204.149 2.022.973 181.176 0 57 2.410.967 2.239.694 171.273 0 0 Tempelhof-Schöneberg 1.277.662 1.227.867 49.796 0 20.625 907.470 787.302 120.168 0 0 1.611.902 1.332.454 279.448 0 24.882 2.246.602 2.019.803 226.799 0 24.156 Neukölln 1.380.937 1.348.484 32.454 0 48.645 1.821.719 1.356.604 465.115 1.491 48.327 1.905.314 1.394.904 510.410 3.772 51.150 2.027.962 1.496.524 531.438 7.941 50.061 Treptow-Köpenick 1.724.210 1.710.904 13.306 621 13.099 1.936.186 1.867.100 69.086 1.325 9.634 2.008.442 1.930.589 77.853 606 9.867 2.072.066 1.999.384 72.681 1.978 7.209 Marzahn-Hellersdorf 1.913.311 1.896.653 16.658 1.817 20.725 1.974.209 1.912.391 61.818 4.354 19.593 2.123.927 2.043.472 80.454 2.955 28.303 2.194.400 2.133.385 61.014 4.365 25.473 Lichtenberg 2.043.177 2.026.682 16.495 0 19.561 2.223.607 2.160.411 63.196 2.595 18.453 2.249.070 2.153.181 95.888 3.677 22.471 2.313.756 2.185.719 128.037 2.530 18.691 Reinickendorf 1.488.284 1.433.235 55.049 1.893 20.082 1.556.203 1.347.299 208.904 6.460 20.209 1.544.941 1.326.680 218.261 23.901 21.000 1.646.477 1.359.523 286.955 12.227 18.061 Gesamt 20.045.999 19.599.545 446.454 112.011 266.878 22.786.513 20.503.450 2.283.063 27.892 219.851 24.565.886 21.714.994 2.850.892 58.701 267.419 27.286.231 23.885.962 3.400.269 55.458 221.024 1) Titel 51420 u.Titel 681 73 Utk. 500 2) Aufteilung nach den direkten Sachkosten der Produkte79434 - Schülerbeköstigung im OGB und 79918 - Subv. Beköstigung im GGB Bezirk Finanzierung Schulmittagessen OGB u. GGB / Härtefallfonds (Hf) Haushaltsansätze 2008 2009 2010 2011 Bezirk Finanzierung Schulmittagessen OGB u. GGB / Härtefallfonds Ist-Ausagben 2008 2009 2010 2011 Schulessen OGB + GGB Hf - Mittag- essen Hf - Erstausstatt- ung Hf - Erstausstatt- ung Hf - Mittag- essen Hf - Erstausstatt- ung Schulessen OGB + GGB Hf - Mittag- essen Schulessen OGB + GGB Hf - Mittag- essen Hf - Erstausstatt- ung Schulessen OGB + GGB ka17-11057 ka17-11057_Anlage