Drucksache 17 / 11 058 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 08. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Oktober 2012) und Antwort Mittagessen in Berliner Schulen II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Die Gestaltung der Schulmensen hat einen wesentlichen Einfluss auf das Wohlbefinden der SchülerInnen und die reibungslosen Abläufe während des Essens. Wel- che Maßnahmen hat der Senat bisher ergriffen und welche plant er aktuell zu ergreifen, um die Verbesserung der Gestaltung von Schulmensen zu erreichen? 2. Plant der Senat, die teilweise mangelhaften Ausstattungen von Schulen zu verbessern? a) Wenn ja, inwiefern und in welchem Zeitrahmen? b) Wenn nein, wieso nicht? Zu 1. und 2.: Für den Senat ist die Einhaltung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernäh- rung (DGE) der Maßstab für ein gesundes und hochwerti- ges Schulmittagessen. Die Gestaltung der Speiseräume ist ein Kernelement dieser Standards. Die Zuständigkeit für die räumliche Ausstattung von Schulen liegt bei den Schulträgern, also den Bezirken. Im Land Berlin wird unter Federführung der für Bildung zuständigen Senats- verwaltung und in Abstimmung mit den Bezirken sowie den für Wirtschaft, für Verbraucherschutz und für Finanzen zuständigen Senatsverwaltungen eine neue Aus- schreibungs- und Qualitätssicherungspraxis für das schu- lische Mittagessen eingeführt. Ziel ist die Qualitätsver- besserung des schulischen Mittagessens. 3. Wie viele Schulen in Berlin bieten jeweils Verpflegungssysteme als Mischküche, Tiefkühlkostsystem, Cook&Chill, Warmverpflegung und Frischküche an? (sortiert nach Bezirk und Caterern) Zu 3.: Hierzu liegen keine Zahlen vor. 4. Inwiefern kontrolliert der Senat die von den Bezirken geschlossenen Verträge in Hinblick auf die Qualitäts- standards? Zu 4.: Der Senat gibt den Bezirken Empfehlungen für ein hochwertiges Schulessen, orientiert an den Standards, welche die DGE zur Qualität des Schulessens veröffent- licht hat. Ziel ist es, eine nährstoffoptimierte, gesundheits- fördernde Mittagsverpflegung in den Schulen sicherzu- stellen und Kriterien für ein vollwertiges Verpflegungs- angebot zu beachten. Darüber hinaus empfiehlt der Senat einen Bio-Anteil für das Schulmittagessen von 10 Pro- zent. Die Überprüfung der Qualitätsstandards obliegt der Eigenverantwortung der Bezirke. 5. Gibt es ein Verpflegungssystem, das der Senat aufgrund von Kosten- und Qualitätsüberlegungen besonders favorisiert? a) Wenn ja, welches? b) Was tut der Senat um dieses Verpflegungssystem besonders zu fördern? Zu 5.: Aus ernährungsphysiologischer Sicht sind alle Verpflegungssysteme für die Umsetzung der Qualitäts- standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) geeignet. Jedes der Systeme stellt unterschiedliche Anforderungen an Personal, Ausstattung und weitere Rahmenbedingungen. Eine genaue Prüfung der Anforderungen des Schulstandortes muss der Entscheidung für ein Verpflegungssystem vorausgehen. 6. Welche Maßnahmen zur Steigerung, Kontrolle und Sicherung der Qualität hat der Senat bisher und aktuell ergriffen? 7. Wieso erlässt der Senat keine verbindlichen Vorga- ben für die Qualität des Berliner Schulessens? Zu 6. und 7.: Für die Schulverpflegung liegen wissen- schaftlich gesicherte und praxistaugliche Qualitätsstan- dards der DGE vor. Die Bezirke schließen Verträge mit den Essenanbietern, die Verträge beinhalten zu berück- sichtigende Qualitätskriterien. Der Senat geht davon aus, dass Qualitätskriterien beim Abschluss von Verträgen der Bezirke mit Essensanbietern eine wichtige Rolle spielen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 058 2 Die vom Senat beauftragte Studie zur "Beurteilung der Kosten- und Preisstrukturen für das Bundesland Berlin unter Berücksichtigung der Qualitätsstandards in der Schulverpflegung" zeigt, dass eine systematische Über- prüfung der Qualität durch die Bezirke bislang nicht er- folgt. Der Senat bereitet daher eine Neuregelung zur Qua- litätsverbesserung des schulischen Mittagessens vor. Im Rahmen der Ernährungsbildung plant die Senatsverwal- tung für Justiz und Verbraucherschutz für 2013 ein Pro- jekt „Qualitätsstudie Schulessen - aus ernährungsphysiologischer Sicht“ in Auftrag zu geben. Die Zusammenarbeit mit den Bezirken ist Bestandteil des Projektes. Mit dieser Studie soll auf Grundlage der DGE- Qualitätsstandards für die Schulverpflegung die Ergeb- nisqualität des Schulessens beispielhaft überprüft werden. Ein weiteres Ziel der Studie ist es, zu erforschen, welche Möglichkeiten für einfache, regelmäßige Qualitätskon- trollen in der gesamten Verantwortungskette bestehen. 8. Wie bewertet der Senat den Wunsch, dem Schules- sen mehr Zeit im Unterrichtsalltag einzuplanen? Zu 8.: Im Zuge des flächendeckenden Ausbaus aller Berliner Grundschulen (Klasse 1 - 6) und Integrierten Sekundarschulen (Klasse 7 - 10) zu Ganztagsschulen hat das Mittagessen als Teil des Schultages an Bedeutung gewonnen. Bei der Zeitplanung für das Mittagessen muss die Rhythmisierung des Unterrichtsalltags berücksichtigt werden. Notwendig ist die Verankerung des Schulessens in ein Schulentwicklungs- und Gesundheitsförderungs- konzept der einzelnen Schule. Im Auftrag der Senatsver- waltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft berät da- her die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Berlin e.V. alle schulischen Entscheidungsträger zu Fragen der Orga- nisation und Gestaltung des schulischen Mittagessens. 9. Wie könnten aus der Sicht des Senats die Themen Ernährung und Essenskultur stärker im Unterricht veran- kert werden? Zu 9.: Im Auftrag der für Bildung zuständigen Senats- verwaltung unterstützt die Vernetzungsstelle Schulver- pflegung Berlin e.V. die Implementierung einer fächer- übergreifenden Ernährungs- und Verbraucherbildung in die Berliner Bildungsprogramme und Curricula. Dafür wurde im Schuljahr 2010/11 die „Werkstatt Ernährungsund Verbraucherbildung in Berliner Ganztagsgrundschu- len“ eingerichtet. Ziel ist die Erarbeitung fächerübergreifender schulinterner Curricula „Ernährungsbildung“. Die Werkstatt wird in Kooperation mit dem Landesprogramm „gute gesunde Schule“ regelmäßig angeboten und ist als Fortbildung anerkannt. Das Angebot wird zum Schuljahr 2013/14 ausgebaut. Folgende Projekte werden von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft gefördert:  Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung e.V. ist von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft mit der Wahrnehmung eines Projek- tes im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Ernährung und Bewegung „InForm“ beauftragt und unterstützt Schulen zu Themen der Ernährungs- und Verbraucherbildung.  Das Landesprogramm „gute gesunde Schule“ für Berlin unterstützt über 130 Berliner Schulen mit gesundheitsförderlichen Angeboten, u.a. auch mit dem Schwerpunkt „Gesunde Schulernährung“.  Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft empfiehlt allen Berliner Grundschu- len das Projekt „5 am Tag“, das von der Berliner Krebsgesellschaft initiiert und personell begleitet wird. Mit Hilfe dieses Projektes soll der Verzehr von Obst und Gemüse bei Kindern gesteigert wer- den.  Zum Beginn jeden Schuljahres findet die BioBrot -Box-Aktion an allen Grundschulen für die Erstklässlerinnen und Erstklässler statt. Dabei er- halten die Kinder eine Frühstücksbox, die ein bei- spielhaftes gesundes Pausenbrot enthält. Die Eltern werden aufgefordert, die Brot-Box täglich mit ent- sprechendem Inhalt wieder zu befüllen. So soll ei- ne regelmäßige und gesundheitsförderliche Pau- senversorgung der Kinder sichergestellt werden. Berlin, den 07. Dezember 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dez. 2012)