Drucksache 17 / 11 059 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 10. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Oktober 2012) und Antwort Berlins JunglehrerInnen warten auf ihr Gehalt Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Sind dem Senat die Medienberichte über den Mangel an MitarbeiterInnen in der Bildungsverwaltung, denen zufolge neue LehrerInnen teilweise monatelang auf ihr Gehalt warten müssen, bekannt? Zu 1.: Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sind die Medienberichte bekannt. Den Medienberichten zufolge sollen neue Lehrerinnen und Lehrer (JunglehrerInnen) monatelang auf ihr Gehalt warten. Dies ist nicht zutreffend. Sämtliche zum Schuljahresbeginn 2012/2013 neu eingestellten Lehrkräfte, die am ersten Schultag ihren Dienst angetreten haben, sind im regulären Zahlungsverfahren. Sollten in der Person liegende Hemmnisse eingetreten sein, erhalten diese Dienstkräfte Abschlagszahlungen. 2. Seit wann gibt es das Problem und was hat der Senat bisher unternommen, um das Problem zu lösen? 4. Wie bewertet der Senat den Personalmangel in der Bildungsverwaltung bzw. bei der Personalstelle von SenBildJugWiss oder der zuständigen Stellen, samt den daraus folgenden Konsequenzen, insbesondere für die LehrerInnen. 6. Welche Maßnahmen will der Senat konkret er- greifen, um den neuen LehrerInnen pünktlich ihr Gehalt zukommen zu lassen? 7. Welche Maßnahmen hat der Senat seit 2009 er- griffen, um die Zahlungsverzögerungen bei neu eingestellten LehrerInnen zu unterbinden und eine rechtzeitige Überweisung zu gewährleisten? Zu 2., 4., 6. und 7.: Bei den in den Medienberichten erwähnten Fällen könnte es sich um Personen handeln, mit denen die Schulen in eigener Zuständigkeit die Arbeitsverträge geschlossen haben. Es handelt sich dabei um Vertretungslehrkräfte, die im Rahmen der Personalkostenbudgetierung (PKB) eingestellt wurden. Im Zuge der Weiterentwicklung der schulischen Selbstverwaltung und Eigenverantwortung wurde mit der Einführung der Personalkostenbudgetierung 2007 die Möglichkeit geschaffen, dass die Schulleitungen schnell und flexibel Vertretungslehrkräfte einstellen können. Ziel des Verfahrens ist es, die Unterrichtsversorgung abzusichern . Das begleitende verwaltungstechnische Verfahren wurde den ersichtlichen Erfordernissen angepasst. Der Erfolg der Personalkostenbudgetierung führte in den Jahren 2008 bis heute zu einem starken Anstieg der Fallzahlen und damit zu einem entsprechend höheren Bearbeitungsaufwand in der Personalstelle. Die Personalstelle wurde deshalb bis heute von Personaleinsparungen ausgenommen. Die Fallzahlen und das PKB-Verfahren haben sich in der Folge verstetigt und sind zu einem regulären Verfahren zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung in der Berliner Schule geworden. Da auch, bedingt durch die altersbedingte Fluktuation im Lehrkräftebereich und durch die Ganztagsbetreuung in den Schulen, hohe Einstellungszahlen bei den Lehrkräften und Erzieherinnen und Erziehern zur regulären Unterrichtsversorgung von der Personalstelle zu bewältigen sind, wurde im Mai 2012 eine gesonderte Arbeitsgruppe mit zusätzlich 7 Dienstkräften zur verwaltungstechnischen Betreuung der PKBVertretungslehrkräfte eingerichtet. Mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 trägt diese das Verfahren vollumfänglich . 3. Aus welchen Gründen verzögert sich die Bezahlung der Junglehrer/innen um teilweise mehrere Monate? Zu 3.: Im Rahmen der regulären Einstellungen zum Schuljahresbeginn und zum Schulhalbjahr erfolgt die verwaltungstechnische Bearbeitung der Einstellungen, einschließlich der Vertragsunterzeichnung, in der Perso- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 059 2 nalstelle. Dies erfolgt regelmäßig vor der Dienstaufnahme der Lehrkraft in der Schule. Im Monat der Dienstaufnahme ist dadurch die Lehrkraft im IT-Zahlungsverfahren hinterlegt und erhält in der Regel von da an das zustehende Gehalt. Ziel der Personalkostenbudgetierung ist u.a. die Möglichkeit, kurzfristig in der Schule auf eine Personalbedarfssituation reagieren zu können. Dabei erfolgt die Vertragsunterzeichnung mit der PKB-Vertretungslehrkraft nicht selten am Tag der Dienstaufnahme in der Schule. Nach Beteiligung der Interessenvertretungen erhält dann die Personalstelle von der Schule die erforderlichen Einstellungs- und Vertragsunterlagen. Mitunter bedarf es der Nachforderung, weil Angaben zur Zahlungsaufnahme fehlen. Sodann erfolgt die Aufnahme in das IT-Zahlungsverfahren, die im Idealfall noch im Laufe des aktuellen Abrechnungsmonats greift. Soweit die Verfahrensaufnahme allerdings erst nach dem Abrechnungsstichtag liegt, kann verfahrensbedingt die erste Gehaltszahlung aus dem Abrechnungssystem erst im Folgemonat erfolgen. Für diese Fälle werden manuell Abschlagszahlungen verfügt. Sollten auch für die Leistung von Abschlagszahlungen die mindesterforderlichen Daten der Lehrkraft fehlen, kann es in der Tat zu Zahlungsverzögerungen kommen. Die Besonderheit des PKB-Verfahrens, bei dem regel- mäßig Lehrkräfte in einem zum Teil nur sehr kurzen Beschäftigungszeitraum stehen und, in der Regel nach Unterbrechung, wieder in ein neues PKB-Arbeitsverhältnis eintreten (möglicherweise auch an einer anderen Schule), erhöht die Arbeitsaufwände in der Personalstelle . Das kann dann vereinzelt auch dazu führen, dass erst nach Ende des Arbeitsverhältnisses die Gehaltszahlung erfolgt. 5. Wie viele Fälle von Zahlungsverzögerungen sind dem Senat seit 2008 bekannt? Zu 5.: Da keine Aufzeichnungen der erbetenen Art ge- führt werden, kann diese Frage nicht beantwortet werden. Berlin, den 22. Oktober 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Nov. 2012)