Drucksache 17 / 11 066 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 08. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Oktober 2012) und Antwort Beantragte Planänderungen am Bau des Flughafens Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Beantwortung beruht teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Welche konkreten Bauplanungen wurden durch die FBB für das Fluggastterminal wann beantragt und welche Baugenehmigungen lagen wann dafür vor? Antwort zu Frage 1: Bauplanung Beantragt: Genehmigt: Errichtung des Fluggastterminals 30.06.2006 05.04.2007 Errichtung des Walk Boarding Pier Nord 29.06.2007 18.02.2008 Errichtung des Pier Süd 16.03.2009 10.08.2009 Errichtung des Fluggastterminals für den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld (Ebenenwechsel = 1. Nachtrag zur Baugenehmigung) 31.03.2009 30.10.2009 Grundriss- und Fassadenänderung des Pier Nord für den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld (1. Nachtrag zur Baugenehmigung) 13.11.2009 01.09.2010 Änderungen im Fluggastterminal, den Anbau der Pavillons und den Umbau der Sicherheitskontrollen im Mainpier des Fluggastterminals (2. Nachtrag zur Baugenehmigung) 22.12.2010 04.07.2011 Errichtung der VIP-Brücke und die Änderungen in den Ebenen E0 und E1 im Bereich der Achsen C-D/S8.1-S8.4 des Pier Süd (1. Nachtrag zur Baugenehmigung) 21.02.2011 16.08.2011 Errichtung einer Personalkantine und eines Frühgepäckspeichers im Pier Süd (2. Nachtrag zur Baugenehmigung) 18.11.2011 03.07.2012 Gesamtheitliche Bauantragsunterlage zur Errichtung des Fluggastterminals (3. Nachtrag zur Baugenehmigung) 15.12.2011 Darüber hinaus sind für diverse Mietbereiche (z.B. AirBerlin Lounge, Lufthansa Lounge, Mieterausbau Retail und Gastro) von 2010 bis 2012 weitere Bauplanungen beantragt und genehmigt worden. Frage 2: Welche konkreten Planänderungen für das Fluggastterminal wurden wann durch die FBB beantragt? Antwort zu Frage 2: Für das Fluggastterminal wurde Mitte Mai 2006 durch die FBB die „Änderung des Plans der baulichen Anlagen – Terminal sowie angrenzende Baufelder“ beim Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) beantragt. Diese beinhaltet die Konkretisierung der baulichen Ausführung und Gestaltung des Fluggastterminals (Veränderung der bauplanerischen Grundlagen des künftigen Flughafengeländes und einzelner , die Bebauung regelnde Festsetzungen; flächenmäßige Ausdehnung einiger Baufelder sowie die daran angrenzenden Vorfeldflächen und öffentliche Verkehrsflächen ). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 066 2 Frage 3: Wann und durch wen wurden die beantragten Planänderungen ggf. mit welchen Auflagen genehmigt? Antwort zu Frage 3: Der oben genannte Änderungs- antrag Nr. 02 wurde als 07. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses (PFB) vom 13.08.2004 durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Mitte Dezember 2006 mit folgenden Auflagen genehmigt: 1. Für Parkeinrichtungen (Parkplätze und Parkhäuser) müssen innerhalb der Baufelder SF 3 und SF 4 Flächen mit einer Größe, die mindestens dem Flächeninhalt der bisherigen Baufelder PE für Parkplätze und Parkhäuser entspricht (Gebäudegrundfläche Parkhäuser – 60.000 m² und Fläche ebenerdiger Parkplätze – 66.000 m²), vorgehalten werden. Bei Inbetriebnahme des ausgebauten Flughafens muss die für die Eröffnungskapazität (ca. 20 Millionen Passagiere jährlich) notwendige Anzahl an Parkplätzen errichtet und betriebsbereit sein. 2. Die verkehrliche Erschließung aller Grundstücke und der am Flughafen betriebenen Einrichtungen muss gewährleistet sein, insbesondere muss die nördliche Erschließungsstraße so geführt werden, dass eine verkehrlich sinnvolle und wirtschaftlich vertretbare Erschließung des Tanklagers gesichert ist. 3. Die Baufelder dürfen nicht vollständig überbaut werden. Die nicht überbauten Flächen sind als unversiegelte Vegetationsflächen zu gestalten, soweit keine Versiegelung aus betriebstechnischen Gründen oder aus Gründen des Grundwasserschutzes erforderlich ist. Der Anteil der Vegetationsflächen an der Gesamtfläche muss für die von den Planänderungen betroffenen Flächen mindestens betragen: - 20 % für die Baufelder SF 211, SF 212 und SF 213, - 25 % für das Baufeld SF 3, - 20 % für das Baufeld SF 4 Mit Planänderung Nr. 08 wurde auf Grund eines redaktionellen Versehens des MIL die 07. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses angepasst. Frage 4: Welche konkreten Begründungen lagen den Planänderungsanträgen jeweils zugrunde? Antwort zu Frage 4: siehe beigefügte Übersicht (An- lage) Frage 5: Welche genehmigten Planänderungen wurden inzwischen realisiert? Antwort zu Frage 5: Der Planfeststellungsbeschluss inklusive der ergangenen Änderungsbescheide stellt die Genehmigung für den Flughafen dar und trifft eine einheitliche Gesamtregelung für alle baulichen und betrieblichen Anlagen des Flughafens – dieser ist entsprechend umzusetzen. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden alle öffentlichen und privaten Belange mit- und gegeneinander abgewogen und einer für alle Betroffenen gerechten und rechtssicheren Lösung zugeführt. Änderungen werden beantragt, z. B. aufgrund der Optimierung von Planungen sowie Anpassungen von sicherheitsrelevanten und umweltrechtlichen Anforderungen. Frage 6: Welche weiteren Planänderungen außerhalb des Terminals mit welchem Inhalt sind wann beantragt worden? Antwort zu Frage 6: siehe beigefügte Übersicht (An- lage) Frage 7: Welche Änderungen nach 6. wurden in- zwischen genehmigt? Antwort zu Frage 7: siehe beigefügte Übersicht (An- lage) Berlin, den 05. November 2012 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Nov. 2012) ka17-11066 ka17-11066-Anlage