Drucksache 17 / 11 067 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Antje Kapek (GRÜNE) vom 11. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Oktober 2012) und Antwort Wie weiter mit dem ehemaligen Park Range? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Trifft es zu, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt am 17.9. das Landschaftsplanungsbüro F & J, welches sich im Rahmen eines Gutachtenauftrages des Bezirks Steglitz-Zehlendorf mit der Situation des ehemaligen Park Range befasst, zu einem Gespräch über eben dieses Gelände in Lichterfelde Süd eingeladen hat? Antwort zu 1: Ja. Frage 2: Aus welchem Grund und mit welchen Zielen lud der Senat das Landschaftsplanungsbüro F & J zu dem Gespräch ein? Antwort zu 2: Zu der Fläche gibt es eine naturschutz- fachlich-landschaftsplanerische Untersuchung des Büros BGMR aus dem Jahre 2010. Es wurden beide Büros gemeinsam zu einem Informationsaustausch über den vorhandenen Untersuchungsstand eingeladen. Frage 3: Welche Schlüsse zieht der Senat aus dem Ge- spräch? Wie sieht der Senat seine Rolle in der Frage, was mit dem ehemaligen Park Range Grundstück geschehen soll? Antwort zu 3: Durch das Fachgespräch mit beiden Büros konnte die vom Büro Becker Giseke Mohren Richard, Landschaftsarchitekten (BGMR 2010) erstellte naturschutzfachlich-landschaftsplanerische Untersuchung durch aktuelle Erkenntnisse aus der Arbeit des Büros Fugmann/Janotta ergänzt und der Rahmen für eventuellen weiteren Untersuchungsbedarf diskutiert werden. Frage 4: Hat der Senat eine Teilnahme des Auftraggebers – also des Bezirks - ausdrücklich abgelehnt und wenn ja, aus welchem Grund? Antwort zu 4: Eine Teilnahme des Bezirks war nicht erforderlich. Es ging um ein Fachgespräch im Rahmen der Zuständigkeit für die gesamtstädtische Flächennutzungsplanung und das Landschaftsprogramm. Frage 5: Hält der Senat es im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit in der Berliner Verwaltung für sinnvoll, mit von Bezirken beauftragten Gutachtern Gespräche über "den weiteren Untersuchungsrahmen " zu führen, ohne den Auftraggeber - also den Bezirk - zu diesem Gespräch zuzulassen ? Antwort zu 5: Ja. Es ging nicht um den weiteren Untersuchungsrahmen des vom Bezirk beauftragten Büros, sondern möglichen weiteren gesamtstädtischen Untersuchungsbedarf der Senatsverwaltung hinsichtlich der Aktivierung der über den S-Bahnhof Lichterfelde Süd hervorragend an die Innenstadt angebundenen Wohnungsbaupotenzialfläche . Dafür war die Teilnahme des Bezirks nicht erforderlich. Soweit die gesamtstädtische Flächennutzungs- und Landschaftsplanung bei gutachterlichen Untersuchungen relevant ist, hält der Senat eine direkte Kommunikation der betroffenen Senatsverwaltungen mit den Gutachtern für sinnvoll. Frage 6: Sieht der Senat sein Vorgehen in diesem Ver- fahren für ein sinnvolles Muster für sein Handeln in zukünftigen vergleichbaren Situationen ? Antwort zu 6: Der Senat handelt im Rahmen seiner Zuständigkeiten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 067 2 Frage 7: Ist der Senat bereit, in Analogie zu diesem Verfahren, ab jetzt grundsätzlich auch Gutachtern im Auftrag der Senatsverwaltung grundsätzlich die Teilnahme an Ausschüssen der Bezirke und an Gesprächen mit den Bezirksverwaltungen während der laufenden Auftragsbearbeitung zu gestatten ? Antwort zu 7: Über die Möglichkeit der Teilnahme an Ausschüssen der Bezirke kann der Senat nicht entscheiden . Die Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung tagen nach § 9 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) öffentlich, soweit nicht die Geschäftsordnung etwas anderes bestimmt oder der Ausschuss selbst die Öffentlichkeit ausschließt. Die Teilnahme von Gutachtern an Fachgesprächen mit den Bezirksverwaltungen während der Auftragsbearbeitung ist dann sinnvoll, wenn es der Auftragsbearbeitung oder der Erledigung der dienstlichen Aufgaben dient. Berlin, den 26. Oktober 2012 In Vertretung E p h r a i m G o t h e .............................. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Okt. 2012)