Drucksache 17 / 11 071 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 11. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Oktober 2012) und Antwort Bau des Flughafenbahnhofs Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Beantwortung beruht teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Welcher Zeit- und Kostenrahmen bestand für den Bau und die Inbetriebnahme des unterirdischen Flughafenbahnhofs nach den Verträgen zwischen FBS, DB AG, Bundesregierung, Land Berlin, Land Brandenburg? Wer hat den Bau koordiniert bzw. hatte die Bauüberwachung ? Antwort zu Frage 1: Die Festbetragsvereinbarung zwischen FBB und DB AG (Erstellung Rohbau Bahnhof und Tunnel auf dem Flughafengelände sowie übergeordnete Leistungen wie Grundwasserabsenkung, Baulogistik und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch die FBB) hatte einen Kostenrahmen von 285 Mio. €. Der Baubeginn erfolgte im Februar 2007. Die Fertigstellung des Rohbaus Tunnel/Bahnhof war für den 30.06.2010 vereinbart. Der Rohbau konnte vorfristig zum 30.03.2010 an die DB AG zum weiteren Ausbau übergeben werden. Die Koordination der Erstellung des Rohbaus Tunnel/Bahnhof erfolgte durch die FBB, mit den Bauüberwachungsleistungen wurde die Arge ig bü rsf, Zerna & Bung beauftragt. Frage 2: Gab es während der Bauphase Verände- rungen an den Plänen, wenn ja, welche und welche Bauund Finanzierungsfolgen hatten diese? Antwort zu Frage 2: Im Jahr 2008 wurden aufgrund neuer Erkenntnisse die Anforderungen an die Entrauchung des unterirdischen Bahnhofs geändert, daraufhin war eine Umplanung der Entrauchungsbauwerke des Bahnhofs notwendig. Die Ausführung konnte nicht nur, wie zu 1. erwähnt, im Zeit-, sondern auch im Kostenrahmen der Festbetragsvereinbarung umgesetzt werden. Zwischen FBB und DB AG wurde Ende 2010 vereinbart , dass die Außenverkleidungen der Treppenhäuser des Bahnhofs und der Ausbau innerhalb der Treppenhäuser durch die FBB durchgeführt werden, um die Gestaltungsansprüche der FBB umsetzen zu können. Frage 3: Ist der Bahnhof in die Brandschutzanlage des Terminals eingebunden oder verbunden, wenn ja, in welcher Weise? Antwort zu Frage 3: Die Brandmeldeanlage des Bahnhofs ist eine eigenständige Anlage, die durch die DB AG errichtet und vom Eisenbahnbundesamt abgenommen und zum Betrieb freigegeben wurde. Durch die Koppelung der Brandmeldeanlagen Bahnhof und Terminal werden im Brandfall im Bereich des Bahnhofs Aufzüge und Fahrtreppen im Übergang zum Bahnhof gestoppt und Rauchschutzvorhänge zum Schutz vor Rauchübertritt in das Terminal aktiviert. Das ganzheitliche Brandschutzkonzept sieht vor, dass Brandmeldungen aus dem Terminal an die Brandmeldeanlage des Bahnhofs weitergeleitet werden und von dort eine Information an den Fahrdienstleiter übermittelt wird, der ein weiteres Einfahren von Zügen in den Flughafenbahnhof unterbinden kann. Das Zusammenwirken der Brandschutzanlagen wird mittels Wirk-Verbund-Prüfung vor Inbetriebnahme des Flughafens nachgewiesen. Die Entrauchung des Bahnhofs wird über eine eigen- ständige, vom Eisenbahnbundesamt zur Nutzung freigegebene Entrauchungsanlage sichergestellt. Frage 4: Wann erfolgte durch wen die offizielle Bau- abnahme bzw. wann soll sie erfolgen? Antwort zu Frage 4: Der Bahnhof und der Tunnel der Schienenanbindung BER sind vom Eisenbahnbundesamt für Zugfahrten ohne Personenverkehr mit der Inbetriebnahmegenehmigung vom 02.06.2012 freigegeben worden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 071 2 Frage 5: Wann erfolgt die Nutzungsübergabe des Bahnhofs? Antwort zu Frage 5: Die Aufnahme des Personen- betriebs im Bahnhof ist gemäß den Auflagen des Eisenbahnbundesamtes erst nach dem erfolgreichen Abschluss gemeinsamer Wirkverbundtests der Brandmeldeanlage des Terminals im Zusammenspiel mit der Brandmeldeanlage des Bahnhofs möglich. Derzeit liegen dafür noch keine Detailterminplanungen vor. Frage 6: Wie teuer wurde der Bahnhofsneubau schließlich (wenn vorhanden, bitte die erfolgten Schlussrechnungen der Einzelbestandteile auflisten)? Antwort zu Frage 6: Da die Realisierung des Bahnhofs als Teil der Schienenanbindung des BER in Verantwortung der DB AG erfolgt, kann der Senat keine Aussage zu den Gesamtkosten der Herstellung des Bahnhofs machen. Frage 7: Wer ist für die Unterhaltung und Bewirt- schaftung des Bahnhofs zuständig, solange der BER noch nicht eröffnet ist? Wer trägt dafür die Kosten und wie hoch sind sie? Antwort zu Frage 7: Die Unterhaltung des Bahnhofs erfolgt durch die DB Station & Service AG. Zu den anfallenden Kosten und deren Tragung kann der Senat keine Aussage machen. Frage 8: Wann und mit welchem Ergebnis hat sich der Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) mit den angekündigten Schadensersatzforderungen der DB AG gegenüber der FBB beschäftigt, werden diesbezüglich Rückstellungen gebildet, wenn ja, in welcher Höhe, wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage 8: Der FBB liegen keine Schadens- ersatzforderungen seitens der DB AG vor. Berlin, den 27. Oktober 2012 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Nov. 2012)