Drucksache 17 / 11 080 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Felicitas Kubala (GRÜNE) vom 15. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Oktober 2012) und Antwort Ruht der Berliner Lärmaktionsplan 2008? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Plant der Senat den Lärmaktionsplan 2008 zu überarbeiten und zu aktualisieren? Wenn ja, wie ist der genaue Zeitplan? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 1: § 47d (5) Bundesimmissionsschutz- gesetz (BImSchG) sieht eine Überprüfung und erforderlichenfalls Überarbeitung von Lärmaktionsplänen mindestens alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung vor. Entsprechend ist vorgesehen, die Überarbeitung des Berliner Lärmaktionsplans 2008 bis zum Juli 2013 abzuschließen. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Mitwirkungsphase (§ 47d (3) BImSchG) wird in den Monaten Januar und Februar 2013 durchgeführt. Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die konkrete Ausarbeitung des Aktionsplanentwurfs 2013 erfolgt im Anschluss und soll bis Mai 2013 abgeschlossen sein. Im Juni 2013 erfolgt eine abschließende öffentliche Auslegung des Aktionsplanentwurfs für mindestens 4 Wochen. Soweit Änderungen aus der öffentlichen Auslegung notwendig werden, erfolgt eine Überarbeitung des Entwurfs mit dem Ziel, diesem dem Berliner Senat zur Beschlussfassung vorzulegen. Frage 2: Wann, bei welchen Verfahrensschritten und auf welche Weise sollen die Bevölkerung und die Verbände in die Erarbeitung einbezogen werden? Antwort zu 2: Es ist vorgesehen, beginnend Mitte Januar 2013, mit Hilfe eines internetbasierten Online Dialogverfahrens die Öffentlichkeit an dem Entwurf des Aktionsplans 2013 mitwirken zu lassen. Dabei werden auch herkömmliche Beteiligungsformen in Presse, Funk und lokalem Fernsehen bekannt gemacht, die auf eine Mitwirkung am Aufstellungsverfahren hinweisen. In Fachveranstaltungen, geplant sind bislang zwei, werden zudem Fachverbände, Verwaltungen und Politik eingebunden. Der gesamte Mitwirkungsprozess wird 6 Wochen andauern , der internetbasierte Online Dialog wird für 4 Wochen durchgeführt. Frage 3: Hat der Senat eine Evaluation des Lärm- aktionsplans 2008 vorgenommen? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist der Senat gekommen? Wurden die Ergebnisse der Evaluation veröffentlicht? Wenn nein, warum nicht? Frage 4: Welche Ziele aus dem Lärmaktionsplan 2008 wurden erreicht, welche Ziele wurden verfehlt? Antwort zu 3 und 4: Der Lärmaktionsplan Berlin 2008 enthält insgesamt 92 kurzfristige Maßnahmeempfehlungen , deren Umsetzung für die Jahre 2008 bis 2012 vorgesehen waren, und mittel- bis langfristige Maßnahmeoptionen , die im weiteren Verlauf geprüft und konkretisiert werden sollten. Die damalige Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz hat bereits Ende 2009 damit begonnen, den Umsetzungsstand der 92 kurzfristigen Maßnahmeempfehlungen des Lärmaktionsplan (LAP) 2008 kontinuierlich zu erfassen. Die nachfolgenden Angaben beruhen auf einem Erhebungsstand Oktober 2012. Insgesamt ergibt die Abfrage folgendes Bild: • 72 % der Empfehlungen sind bereits realisiert. • 6 % werden bis zum Jahre 2013 umgesetzt und für • 4% erfolgt ein spätere Umsetzung, da noch weiterer Untersuchungsbedarf gesehen wird. • Für 14 % der Empfehlungen ist aufgrund von ver- änderten Rahmenbedingungen die Umsetzung fraglich und • 4 % der Maßnahmeempfehlungen können nicht umgesetzt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 080 2 Hinsichtlich des Pilotprojektes Beispielstrecken – Erprobung straßenräumlicher Maßnahmen zur Lärmminderung – sind die begleitenden Untersuchungen weitestgehend abgeschlossen, ein Bericht ist im Internet veröffentlicht ; http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/laerm/laerm minderungsplanung/de/laermaktionsplan/download.shtml Derzeit erfolgt eine Evaluation von Tempo 30 Anordnungen an Berliner Hauptverkehrsstraßen; der Abschlussbericht wird voraussichtlich Anfang nächsten Jahres vorliegen. Damit wurde ein Großteil der Zielsetzungen des Lärmaktionsplans 2008 erreicht; dass durch die realisierten Maßnahmen eine Wirkung erzielt wurde, zeigen auch die neuen strategischen Lärmkarten; z.B. wird für den Nachtzeitraum eine um ca. 10% geringere Lärmbetroffenheit ausgewiesen. Es besteht aber auch noch weiterer Handlungsbedarf in der Prüfung und Konkretisierung der mittelfristigen Maßnahmeoptionen. Es wird ein Bestandteil der weiteren Lärmminderungsplanung sein, hier gemeinsam mit den für die Umsetzung zuständigen Bereichen Konzeptionen zur Realisierung von Maßnahmen zu entwickeln. Berlin, den 31. Oktober 2012 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Nov. 2012)