Drucksache 17 / 11 082 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE) vom 16. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Oktober 2012) und Antwort Sind die Berliner Zoos noch Mitglied der European Association of Zoos and Aquaria (EAZA)? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, dass die EAZA die wich- tigste Organisation zoologischer Gärten in Europa und zugleich Dachverband der nationalen Zoo- und AquarienVerbände ist, deren Aufgabe die Kooperation der Zoos untereinander, die Etablierung und Koordination Europäischer Erhaltungszuchtprogramme (EEPs), die Erarbeitung von Richtlinien für die Haltung bedrohter Arten, die Förderung des öffentlichen und politischen Bewusstseins für den Naturschutz, in diesem Zusammenhang auch der Arbeit der Zooschulen und -pädagogen sowie die Förderung des Schutzes intakter Ökosysteme ist? 2. Treffen Informationen zu, nach denen der Berliner Zoo bzw. Tierpark nicht mehr Mitglied in der EAZA ist? 3. Wenn ja, treffen Informationen zu, dass die EAZA Kritik am Tierhaltungsmanagement der Berliner Zoos, insbesondere an den ständigen tier- und artenschutzwidrigen Inzest-Zuchten des Zoochefs übt? 4. Wenn Berlin nicht mehr Mitglied der EAZA ist, hat die EAZA dem Berliner Zoochef einen Austritt nahe gelegt oder ist dieser durch einen eigenen „freiwilligen“ Austritt aus der EAZA einem Rauswurf zuvorgekommen? Zu 1. bis 4.: Die Zoologischer Garten Berlin AG und die Tierpark Berlin-Friedrichsfelde GmbH waren und sind auch weiterhin Mitglieder der European Association of Zoos and Aquaria (EAZA). Die Beantwortung der in diesem Zusammenhang stehenden weiteren Fragen entfällt damit. 5. Wie bewertet der Senat, dass der zunehmend schlechtere Ruf der Berliner Zoos in der Fachöffentlichkeit dem Image der Stadt Berlin abträglich ist? Zu 5.: Der Senat kann nicht feststellen, dass das An- sehen der Stadt durch seine Tiergärten vermindert wird. Vielmehr sind beide Einrichtungen nach wie vor wichtige Standortfaktoren und erfreuen sich als Freizeitstätten und Ausflugsziele sowohl national als auch international großer Beliebtheit. Berlin, den 22. Oktober 2012 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Okt. 2012)