Drucksache 17 / 11 085 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 12. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Oktober 2012) und Antwort Sprachstanderhebungen in Berliner Schulen III Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Instrumente oder Methoden zur Sprachstanderhebung wurden in Berlin seit 1998 angewendet? (sortiert nach Jahr und Instrument) Zu 1.: Im vorschulischen Bereich wurden bisher fol- gende Erhebungsinstrumente eingesetzt: 2003 Bärenstark 2004-2007 Deutsch Plus seit 2008 Deutsch Plus 4 Darüber hinaus gibt es verschiedene Instrumente und Methoden, um den Sprachstand von Kindern an Berliner Schulen zu erheben. Die Wahl dieser vielfältigen Instru- mente und Methoden ist der jeweiligen Lehrkraft überlas- sen. 2. Aus welchen konkreten Gründen wurden die jeweiligen Instrumente zur Sprachstanderhebung abge- schafft bzw. ersetzt? Zu 2.: „Bärenstark“ ist kein standardisiertes Sprachstandserhebungsinstrument . Aufgrund kritischer Ein- schätzungen, insbesondere der Fachöffentlichkeit, wurde entschieden, das Erhebungsinstrument „Bärenstark“ nicht mehr einzusetzen. Stattdessen wurde eine Adaptation des wissenschaftlich anerkannten Schwellentests „Deutsch Plus“ aus Niedersachsen vorgenommen und in Berlin eingesetzt. 2008 wurde „Deutsch Plus“ überarbeitet und „Deutsch Plus 4“ entwickelt, um es an das jüngere Alter der zu testenden Kinder anzupassen. 3. Wurden die beanstandeten Mängel oder Defizite bei den neuen Instrumenten oder Methoden vermieden? 4. Wie rechtfertigt der Senat die häufigen Wechsel der Sprachstanderhebungsinstrumente und welche Aus- wirkungen hatte das für die Vergleichbarkeit der Ergeb- nisse zur Folge? 5. Inwieweit sind die Ergebnisse der unterschiedlichen Testverfahren miteinander vergleichbar? Zu 3., 4. und 5.: Mit dem Sprachstandserhebungs- instrument „Deutsch Plus 4“ kommt ein Testverfahren zum Einsatz, welches standardisiert ist und wissenschaft- lichen Ansprüchen genügt, so dass die Kritik der Fachöf- fentlichkeit ausgeräumt werden konnte. Die Weiterent- wicklung von „Deutsch Plus“ war notwendig, weil der Testzeitraum für das Sprachstandsfeststellungsverfahren vorverlegt und das Erhebungsinstrument dem jüngeren Alter der zu testenden Kinder angepasst werden musste. Eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse ist für die Tes- tungen mit „Deutsch Plus“ in den Jahren von 2004 bis 2007 und für die Testungen mit „Deutsch Plus 4“ in den Jahren von 2008 bis 2012 möglich. 6. Gibt es wissenschaftliche Evaluationen oder sonstige Untersuchungen der bisher in Berlin eingesetzten Sprachstanderhebungsinstrumente? a) Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse? b) Wenn nein, wieso nicht? Zu 6.: Die Sprachstandserhebungsinstrumente „Deutsch Plus“ und „Deutsch Plus 4“ sind wissenschaftlich evaluiert und entsprechen den Testgütekriterien. Hierzu liegt eine Studie des Instituts für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg e.V. (ISQ) vor, die in Zusammenarbeit mit der Freien Universität Berlin erar- beitet wurde. 7. Welches Instrument zur Sprachstandserhebung wird aktuell angewendet und wie sieht die praktische Um- setzung der gesetzlich vorgeschriebenen Sprachstander- hebung aus? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 085 2 9. Welches Personal ist für die Durchführung der Sprachstandserhebung zuständig und welche Qualifikati- onen müssen diese mindestens besitzen? Zu 7. und 9.: Die Feststellung des Sprachstandes für Kinder, die keine Einrichtung der Jugendhilfe besuchen, erfolgt aktuell mit dem standardisierten Testinstrument „Deutsch Plus 4“. Die Testung erfolgt durch Erzieherinnen und Erzieher in Kitas, die der „Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Sprachstandsfeststellungsverfahren für Kinder, die keine Einrichtung der Jugendhilfe besuchen“ beigetreten sind. Nach Ablauf des Testzeitraumes oder bei Wider- sprüchen der Erziehungsberechtigten erfolgt die Testung durch die Sprachberaterinnen und Sprachberater der regi- onalen Sprachberaterteams für vorschulische Sprachför- derung. Diese sind Lehrkräfte. 8. Wie sind die Zeitabläufe und Fristen für Sprachstanderhebungen und wo finden die Sprachstanderhebun- gen jeweils statt? Zu 8.: Bis zum 1. März im Jahr vor Eintritt in die Schule erfolgt die Aufforderung zur Sprachstandsfeststel- lung durch das zuständige Schulamt an die Erziehungsbe- rechtigten, deren Kinder keine Einrichtung der Jugendhil- fe besuchen. Vom 15. April bis 31. Mai eines Jahres wer- den die Sprachstandsfeststellungen mit dem Erhebungs- instrument „Deutsch Plus 4“ in einer der „Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Sprachstandsfeststellungs- verfahren für Kinder, die keine Einrichtung der Jugendhil- fe besuchen“ beigetretenen Kita durchgeführt. Nach Ablauf des Testzeitraumes in den Kitas übernehmen die Sprachberaterinnen und Sprachberater die Sprachstands- feststellung. Das Ergebnis der Sprachstandsfeststellung wird dem Schulamt mitgeteilt. 10. Wie haben sich die Ergebnisse der Sprachstander- hebungen seit 1998 in Berlin entwickelt? (sortiert nach Jahr, Herkunft der Kinder und Dauer Kitabesuch) Zu 10.: Die Auswertung zu „Bärenstark“ ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die Tabellen in der Anlage 2 enthalten Übersichten zu den Ergebnissen der mit „Deutsch Plus“ in den Jahren 2004 bis 2007 getesteten Kinder sowie der mit „Deutsch Plus 4“ getesteten Kinder in den Jahren 2008 bis 2012. Mit „Deutsch Plus “ und „Deutsch Plus 4“ werden Kinder getestet, die keine Kita besuchen. Daten zur Herkunft der Kinder werden für „Deutsch Plus“ und „Deutsch Plus 4“ nicht erhoben. 11. Wie bewertet der Senat Sprachstanderhebungen insgesamt und welche Konsequenzen hat der Senat bisher aus den Ergebnissen der Sprachstanderhebungen für die Sprachförderung in den Kitas und den Grundschulen ge- zogen? Zu 11.: Sprachentwicklung ist ein komplexes und dy- namisches Geschehen. Ergebnisse von punktuellen Sprachstandserhebungen spiegeln diese Komplexität und Dynamik nicht ausreichend wider. Sie sind dennoch sinn- voll, um Entwicklungsrisiken zu erkennen. Wurde ein solches Entwicklungsrisiko zum Beispiel durch das Test- instrument „Deutsch Plus 4“ ausgewiesen, muss eine spezifische Sprachförderung erfolgen, die zugleich eine pro- zessbegleitende Diagnostik umfasst. Die Dokumentation dieser Diagnostik und Förderung ermöglicht die Ablei- tung individueller Fördermaßnahmen. Als Konsequenz aus den Ergebnissen der Sprachstandserhebungen mit dem Testinstrument “Deutsch Plus“ wurde der Testzeitraum vorverlegt und das Testinstrument „Deutsch Plus 4“ entwickelt, um die Sprachförderung von Kindern mit festgestelltem Sprachförderbedarf optimieren zu können. Des Weiteren wurden mit dem „Gesetzes zur vorschulischen Sprachförderung“ am 01. April 2008 die rechtlichen Rahmenbedingungen zur verpflichtenden vorschuli- schen Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung ge- schaffen. 12. Welche konkreten Maßnahmen in Kitas und Grundschulen wurden in den vergangenen fünf Jahren ergriffen, um die Sprachdefizite der SchülerInnen zu re- duzieren? (sortiert nach Jahr und Maßnahme) 13. Wurden die Maßnahmen gemäß Frage 12 evaluiert oder wissenschaftlich begleitet? a.) Wenn ja, wie sehen die Ergebnisse aus und welche Sprachfortschritte wurden erreicht? b.) Wenn nein, warum nicht? Zu 12. und 13.: Das Konzept des Senats zur Intensi- vierung/Verbesserung der Qualität der Sprachförderung in Kitas wird konsequent umgesetzt und ist ein dauerhafter Prozess. Sprachbildung ist Bestandteil des Berliner Bil- dungsprogramms als eigener Bildungsbereich. Sie ist als Querschnittsaufgabe in die Konzeptionen der Träger und Kindertagesstätten integriert und ist durchgängiges Prin- zip der pädagogischen Arbeit. Sprachliche Bildung richtet sich im Alltag des Grup- pengeschehens an alle Kinder und ist eingebettet in das alltägliche sprachliche Geschehen und findet sowohl im Rahmen intensiver Spiel- und Dialogsituationen als auch beim Tätigsein mit Objekten sowie beim Entdecken der eigenen Persönlichkeit statt. Darüber hinaus erfolgt bei spezifischen Auffälligkei- ten eine gezielte Sprachförderung additiv. Über den Ein- satz individueller Sprachförderung, ggf. auch für mehrere Kinder, entscheiden die Kitaträger aufgrund von Be- obachtungen und Sprachstandsfeststellungen in ihren Kitas. Anhand wissenschaftlicher Untersuchungen konnte nachgewiesen werden, dass spezielle Sprachförder- /Sprachtrainingsprogramme nicht die gewünschten Effek- te erzielen und keine Nachhaltigkeit gewährleisten (Bei- spiel: „EVAS“, Evaluationsstudie zur Sprachförderung von Vorschulkindern, Studie der Pädagogischen Hoch- schule Heidelberg, Projektleitung Frau Prof. Roos und Herr Prof. Schöler). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 085 3 Das bestätigt das Vorgehen, die alltagsintegrierte Sprachbildung für jedes Kind zu jeder Zeit in den Mittel- punkt zu stellen. Besondere Unterstützung gibt dabei die Bundesinitiative „Frühe Chancen – Schwerpunktkitas Sprache & Integration“, deren wissenschaftliche Evaluation derzeit erfolgt. Ein Zwischenbericht wird noch in diesem Jahr erwartet. In Berlin sind 195 Kitas an der Of- fensive beteiligt. Aus diesen Kitas rekrutieren sich in Ber- lin 13 Konsultationseinrichtungen, die intensiv begleitet werden. Die Projektergebnisse werden nachhaltige Wir- kungen auf die Kitapraxis bezüglich der konzeptionellen Rahmenbedingungen und der Interaktionen der Erziehe- rinnen und Erzieher mit den Kindern erzielen. In den Berichten zu den verpflichtenden internen und seit 2010 externen Evaluationen, die mit den Kitas und Trägern ausgewertet werden, erfolgt die Einschätzung bezüglich erfolgreicher Sprachbildung/Sprachförderung in der Kitapraxis. Die fünf Berliner Konsultationskitas, die inhaltliche Schwerpunkte des Berliner Bildungsprogramms mit all- tagsintegrierter Sprachbildung beispielhaft verbinden, werden vom Berliner Kita-Institut für Qualitätsentwick- lung (BeKi) wissenschaftlich begleitet. In der Anlage 3 sind Maßnahmen des Senats aufge- führt, die in den vergangenen Jahren in Kitas initiiert wurden. Für den Bereich Schule wurden in den letzten fünf Jahren ebenfalls vielfältige Maßnahmen zur Förderung der sprachlichen Entwicklung von Kindern ergriffen, die in Anlage 4 explizit dargestellt sind. Das 2004 bis 2009 durchgeführte Modellprogramm „Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund (FörMig)“ wurde evaluiert und in ein vierjähriges Transferprojekt für Berlin überführt (2009 - 2013). Als Konsequenz aus dem Abschlussbericht der Im- plementationsstudie „Bestandsaufnahme der Sprachfördermaßnahmen an Berliner Grundschulen“ (Abschlussbericht Sommer 2010) wurden die Sprachbildungskonzepte eingeführt, die zum Ende des Schuljahres 2011/12 über- prüft wurden. Das Pilotprojekt Feriensprachcamp für Grundschüler “KieWi – Kinder entdecken Naturwissenschaften – Sprachförderung mit naturwissenschaftlichen Inhal- ten“ erfolgte mit wissenschaftlicher Begleitung. Diese Maßnahme wird in den kommenden Jahren fortgesetzt, soweit geeignete Mittel und Träger zur Verfügung stehen. 14. Welche Fort- und Weiterbildung haben die betroffenen ErzieherInnen der Kitas und LehrerInnen in den Grundschulen in den vergangenen fünf Jahren bekom- men, um eine adäquate und altersgerechte erfolgreiche Sprachförderung zu betreiben und wie viele ErzieherIn- nen und LehrerInnen haben in den letzten fünf Jahren an diesen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilgenom- men? (sortiert nach ErzieherInnen und LehrerInnen, Maßnahme und Jahr) Zu 14.: Den Erzieherinnen und Erziehern in den Kitas werden zahlreiche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen angeboten. Um den gestiegenen Anforderungen an die Professionalität gerecht zu werden und die Qualifizierung nach einheitlichen Kriterien durchzuführen, wurde 2008 von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wis- senschaft in Kooperation mit Fortbildungsträgern ein „Rahmenplan für die Qualifikation von Erzieherinnen und Erziehern für Sprachförderung – Fachprofil Sprachförderung “ entwickelt. Träger können so eine vom Senat geprüfte und anerkannte Fortbildung zum Fachprofil Spra- che im Umfang von 120 Unterrichtsstunden zuzüglich 40 Stunden für die Erstellung einer Facharbeit und die Vor- bereitung eines Kolloquiums anbieten. Im Kontext des Bundesprogramms "Offensive Chancen - Sprache und Integration" können die anerkannten Fortbildungsträger seit Herbst 2011 eine abgestimmte verkürzte Fortbildung im Umfang von 70 Stunden anbieten, die dem Personal der am Programm teilnehmenden Kitas vorbehalten ist. In jeder der 195 Kitas, die am Bundesprogramm „Offensive Chancen – Sprache und Integration“ teilnehmen, ist eine zusätzliche Sprachförderkraft tätig, die eine der oben ge- nannten Fortbildungen absolviert hat. In den Jahren 2008 bis 2012 nahmen etwa 400 Erzieherinnen und Erzieher an der 120stündigen Fortbildung teil. Die verkürzte 70stündige Ausbildung absolvierten 19 Erzieherinnen und Erzieher. Das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin- Brandenburg (SFBB) bietet in dem Bereich „Bildungsprozesse für Kinder – Sprache, Kommunikation, Literatur und Medien“ jedes Jahr eine breite Palette von Fortbildungen für Erzieherinnen und Erzieher aus Kindertages- stätten an. Im Fortbildungsverzeichnis 2012 gibt es allein 10 Angebote explizit zum Thema Sprache. In den Jahren 2008 bis 2011 wurden neben dem stän- digen Angebot an Fortbildungen zu den Themen Sprach- entwicklung, Sprachauffälligkeiten, Sprachvorbild und Umgang mit dem Sprachlerntagebuch weitere zusätzliche Veranstaltungen wie Fachtage und Qualifizierungsprojek- te zu den Themen Bilingualität und Sprachbildung sowie Langzeitqualifizierungen zu Sprachförderung und Deutsch als Zweitsprache angeboten. Beratungs- und Unterstützungsangebote erhalten die Erzieherinnen und Erzieher auch durch die regionalen Sprachberaterteams für vorschulische Sprachförderung. Für den Bereich Schule sind nachfolgend Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen aufgeführt. Weiterbildung: In den Schuljahren 2007/08 bis 2010/11 fanden re- gelmäßig Kurse zu Deutsch als Zweitsprache (DAZ) statt: Schuljahr Anzahl der Teilnehmenden an DaZ- Kursen aus Grundschulen 2007/08 8 2008/09 14 2009/10 12 2010/11 23 – – Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 085 4 Seit 2011/12 werden jährlich parallel vier Kurse für die in den Schulen neu eingesetzten Sprachbildungskoor- dinatorinnen und Sprachkoordinatoren zum Themenfeld durchgängige Sprachbildung mit dem Schwerpunkt Deutsch als Zweitsprache durchgeführt. Im Schuljahr 2011/12 wurden 68 Sprachbildungsko- ordinatorinnen und Sprachbildungskoordinatoren aus dem Grundschulbereich qualifiziert. Ziel ist es, bis 2014/15 jährlich 100 Sprachbildungs- koordinatorinnen und Sprachbildungskoordinatoren zu qualifizieren. Regionale Fortbildung: In den Schuljahren 2007/2008 bis 2011/2012 fanden insgesamt 442 Beratungen und Fortbildungen mit etwa 4.500 Teilnehmenden zu DaZ, Sprachförderung und durchgängiger Sprachbildung statt. Wie viele der Teil- nehmenden davon aus dem Grundschulbereich kommen, wird statistisch nicht erfasst. Seit 2011/2012 werden die Angebote der Fortbildung im Themenfeld durchgängige Sprachbildung von ganzen Kollegien angefragt und schulintern durchgeführt. Damit wird eine größere Anzahl von Lehrkräften und Erziehe- rinnen und Erziehern erreicht und der spezifische Bedarf der Schule gezielt bedient. Im Schuljahr 2011/2012 haben 42 Grundschulen das Angebot der Fortbildnerinnen und Fortbildner für durch- gängige Sprachbildung (Multiplikatorinnen und Multipli- katoren) mit 76 schulinternen Beratungen und Fortbildun- gen in Anspruch genommen. Seit 2011/2012 werden alle neu eingesetzten Sprach- bildungskoordinatorinnen und Sprachbildungskoordinato- ren der Grundschulen zu ihren Aufgaben jährlich in 16 Fachnetzwerkkonferenzen informiert, beraten und beglei- tet. 2011/2012 fanden zwei Fachtage zur durchgängigen Sprachbildung statt. Berlin, den 03. Dezember 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Dez. 2012) Anlage 2 Tabelle 1 Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht zu den Ergebnissen der mit Deutsch Plus (2004 – 2006) bzw. Deutsch Plus 4 (2007) getesteten Kinder (Quelle: Lernausgangsuntersuchungen-Berlin.de;http:www.berlin.de/sen/bildung/schulqualitaet/lernausgangsuntersuchungen/) 2004 2005 2006 2007 getestete Kinder, die keine Einrichtung der Jugendhilfe besuchen 1074 1138 973 760 davon Förderbedarf 538 566 482 365 in Prozent 50,1% 49,7% 49,5% 48% Tabelle 2 Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht zu den Ergebnissen der mit Deutsch Plus 4 getesteten Kinder (2008 – 2012) 2008 2009 2010 2011 2012 Anzahl der zur Sprachstandsfeststellung verschickten Einladungen 2511 2662 2007 2073 2122 Anzahl der getesteten Kinder 695 641 625 645 633 davon Kinder mit Förderbedarf 186 197 285 336 326 in Prozent 26,8% 30,7% 45,6% 52,1% 51,6% Anlage 3 Maßnahmen des Senats: - Förderung des frühzeitigen Kitabesuchs, insbesondere durch die beitragsfreien Kitajahre bei gleichzeitiger Qualitätssicherung, - Anhebung des Personalschlüssels seit 2010 bis 2013, Steigerung von 2 % bei den Personal- und Sachkosten, - Kindbezogene Zuschläge nach § 17 Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) für hohen Anteil von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprachen, - Regelung zum verbindlichen Einsatz des Sprachlerntagebuches, - Information über aktuelle wissenschaftliche Forschungsergebnisse und Expertisen, - Vorhalten eines Praxisunterstützungssystems in Form von geförderten Konsultationskitas, die den Schwerpunkt alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung mit anderen Bildungsbereichen verbinden und Fach- und Erfahrungsaustausche sowie Hospitationen für pädagogische Fachkräfte durchführen, - Intensivierung der Fortbildungsangebote des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin-Brandenburg, - Fachtagungen zu Schwerpunkten frühkindlicher Bildung in Verbindung zu Themen der integrierten Sprachbildung seit 2004, - Kostenfreie Materialien für Träger/Kitas (z.B. 2012: Deutsches Jugendinstitut München „Die Sprache der Jüngsten entdecken und begleiten“), - Elternbroschüre „Sprache von Anfang an! Sprachliche Bildung in Kitas – Informationen und Anregungen für Eltern“ (2011 – Überarbeitung 2012 – Übersetzung in mehrere Sprachen 2013), - Kooperationen mit wissenschaftlichen Einrichtungen / Institutionen / Projekten, - Beteiligung an Bundesinitiativen zur vorschulischen Sprachförderung und Transfer der Ergebnisse in die Berliner Kita-Praxis. Anlage 4 Jahr Maßnahme 2007/2008 Ausweitung der Sprachförderung „Deutsch als Zweitsprache“ für Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunft auf „Sprachförderung für einsprachig deutsch aufgewachsene Kinder mit Sprachförderbedarf“ 2008/2009 Neuordnung der Zumessung für Sprachförderung 2007/2008 Abschaffung der Kleinklassen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse und Einrichtung von besonderen Lerngruppen zur Sprachförderung Seit 2008 Vorverlegung der verpflichtenden Sprachstandsfeststellung bis zum 31. Mai im Jahr der Schulanmeldung 2008 bis 2012 seit Schuljahr 2012/13 Einsatz von 24 Vollzeiteinheiten (VZE) für Sprachberaterinnen und Sprachberater in regionalen Sprachberaterteams für vorschulische Sprachförderung Einsatz von 20 VZE 2004- 2009 2009 bis 2013 Modellprojekt FörMig – Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund 4-jähriges Folgeprojekt FörMig-Transfer Schuljahr 2009/2010 Sprachförderung wird gesamtstädtischer Fortbildungsschwerpunkt 2010 Neue Verordnungen für Grundschule (GsVO § 17) und weiterführende Schulen (Sek I-VO § 17): Regelung der Sprachförderung und Weiterentwicklung der Kleinklassen zu besonderen Lerngruppen Schuljahr 2010/2011 Neuordnung der Zumessung für Sprachförderung wegen Einrichtung der Integrierten Sekundarschule, zunächst 7. Jahrgangsstufe 2010 2011 Pilotprojekt Feriensprachcamp für Grundschüler/innen: KieWi – Kinder entdecken Naturwissenschaften – Sprachförderung mit naturwissenschaftlichen Inhalten Schuljahr 2010/2011 Weiterentwicklung des Konzepts der Beschulung von Neuzugängen ohne Deutschkenntnisse, besondere Berücksichtigung der ethnischen Minderheit Roma 2011 2012 Maßnahmen im Rahmen des Qualitätspakets für Berliner Schule (ab 2011), u.a. Entwicklung eines Konzeptes der durchgängigen Sprachförderung in Berlin: schuleigene Sprachförderkonzepte und schulinterne Evaluation der Sprachförderung werden verbindlich für Schulen, die zusätzliche Personalmittel für Sprachförderung erhalten (ab 2011/12); Einsetzen von schulischen Sprachbildungskoordinatoren/innen an Schulen, die zusätzliche Personalmittel für Sprachförderung erhalten (ab 2001/12), Entwicklung eines Grundwortschatzes, Nutzung der wissenschaftlichen Expertise von Berliner Hochschulen (Expertise 2/2012) ka17-11085 K1711085 Anlage 1 K1711085 Anlage 2 K1711085 Anlage 3 K1711085 Anlage 4