Drucksache 17 / 11 090 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 17. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Oktober 2012) und Antwort Konsequenzen aus den Empfehlungen der Expertenkommission Lehrerbildung (1) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Empfehlungen der Expertenkommission LehrerInnenbildung insgesamt? Zu 1.: Der Senat begrüßt die Empfehlungen der Expertenkommission Lehrerbildung als einen innovativen und konstruktiven Handlungsrahmen, deren Umsetzung mit den lehrerbildenden Universitäten erörtert und deren Inhalte bei der Erarbeitung eines neuen Lehrerbildungsgesetzes berücksichtigt werden. 2. Welche Reformen und Maßnahmen plant der Senat beruhend auf den Empfehlungen der ExpertInnenkommission konkret umzusetzen? Zu 2.: Die von der Expertenkommission Lehrer- bildung gemachten Vorschläge befinden sich in der Diskussion mit allen an diesem Prozess Beteiligten, einschl. Parlamentsausschüssen, Verbänden, Gewerkschaften und den Gremien nach Schulgesetz. Nach Abschluss und Auswertung der Ergebnisse wird entschieden, welche Vorschläge in das neue Lehrerbildungsgesetz aufgenommen bzw. welche Vorschläge mit den Universitäten verhandelt werden sollen. 3. In welchem Zeitrahmen plant der Senat die Reformen umzusetzen? Zu 3.: Der Senat geht davon aus, dass nach dem In- krafttreten eines neuen Lehrerbildungsgesetzes ausreichend Zeit für die lehrerbildenden Universitäten zur Erarbeitung von Studien- und Prüfungsordnungen bleiben muss, so dass ein Beginn für das Wintersemester 2014/15 angestrebt wird. 4. In welchen konkreten Schritten soll die Reform erfolgen und umgesetzt werden? Zu 4.: Siehe Antworten zu 2. und 3. 5. In welcher Art und Weise werden die Empfehlungen der ExpertInnenkommission Gegenstand der Verhandlungen mit den Hochschulen im Rahmen der Hochschulrahmenverträge darstellen? Zu 5.: Die entscheidenden Regelungen, wie z.B. die Einführung des Praxissemesters, die Struktur der Lehrämter , die Einrichtung je einer School of Education (ggf. in Kooperation mit einer anderen Universität) etc., werden in der Neufassung des Lehrerbildungsgesetzes und den dazugehörigen Verordnungen geregelt. Soweit weiterer Regelungsbedarf erforderlich ist, werden diese Aspekte in den Hochschulverträgen vereinbart werden. 6. Welche Mittel sind aus der Sicht des Senats nötig, um die Reform umzusetzen und woher sollen diese Mittel kommen? Zu 6.: Mögliche Mehrbedarfe werden zurzeit in Zu- sammenhang mit der Lehrerbildungsreform eruiert. Über die Finanzierung wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2014/15 entschieden werden. 7. Gibt es weitere Ansätze, die der Senat umzusetzen gedenkt, die nicht in den Empfehlungen der ExpertInnenkommission vorkommen? a) Wenn ja, welche? Zu 7.: Im Rahmen der Neufassung des Lehrer- bildungsgesetzes werden auch das Zulassungsverfahren zum Vorbereitungsdienst, die Regelungen der (Zweiten) Staatsprüfung und die Grundlagen für die Fort- und Weiterbildung überarbeitet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 090 2 8. Welche Maßnahmen plant der Senat in Zusammenarbeit mit den Hochschulen konkret, um die Einrichtung der „School of Education“ in den Hochschulen sicherzustellen ? Zu 8.: Siehe Antwort zu 2. 9. Welchen Anteil haben Fachdidaktik und Pädagogik derzeit in den Lehramtsstudiengängen der Berliner Universitäten ? (differenziert nach Pflichtkursen und LP) Zu 9.: Der Anteil der Berufswissenschaften beträgt bei 300 LP ein Drittel, bei 270 LP ebenfalls 100 LP und bei 240 LP insgesamt 85 LP. 10. Welchen Umfang und Anteil sollen Fachdidaktik und Pädagogik im Anschluss an die Reform der LehrerInnenbildung haben? (differenziert nach Pflichtkursen und LP) Zu 10.: Die Expertenkommission Lehrerbildung hat drei Vorschläge für die drei geplanten Lehrämter gemacht . Diese Modelle befinden sich zurzeit in der Diskussion . Deshalb kann zur Verteilung von Leistungspunkten (LP) auf Fächer und Bildungswissenschaften noch keine Aussage getroffen werden. 11. Mit wie vielen Immatrikulationen wird für die neuen Lehramtsstudiengänge gerechnet und wie viel Personal wird dafür eingeplant? Zu 11.: Es ist derzeit davon auszugehen, dass es bei einer Kapazitätsplanung/Zielzahl von 1.000 Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen pro Jahr für den Vorbereitungsdienst bleibt. 12. Ist eine Personalaufstockung geplant? a) Wenn ja, in welchem Umfang? (differenziert nach Professoren und Lehrbeauftragten) b) Wenn nein, wieso nicht? Zu 12.: Über konkrete personelle Mehrbedarfe sind derzeit keine Aussagen möglich. Berlin, den 22. November 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Nov. 2012)