Drucksache 17 / 11 091 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 17. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Oktober 2012) und Antwort Konsequenzen aus den Empfehlungen der Expertenkommission Lehrerbildung (2) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Vorschläge der Exper- tenkommission bezüglich der Einführung eines Praxissemesters und der Reform der theoretischen Ausbildung an den Universitäten? Zu 1.: Der Senat begrüßt den Vorschlag der Experten- kommission Lehrerbildung, ein Praxissemester im Masterstudium einzubauen. Bereits seit zwei Jahren arbeitet eine Expertenkommission Praxissemester, in der Vertreterinnen und Vertreter der lehrerbildenden Universitäten , des Vorbereitungsdienstes und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zusammenarbeiten , an einer Konzeption, zuerst für die Lehrämter des gehobenen Dienstes, nun für alle Lehrämter . 2. Wie viele Stunden pro Woche würden die Studierenden im Praxissemester an den Schulen sein und wie viele Unterrichtsstunden oder Einheiten würden die Studierenden verpflichtend innerhalb ihres Praxissemesters unterrichten? Zu 2.: Die Expertenkommission Praxissemester hat bisher an einem Strukturmodell gearbeitet. Konkrete Inhalte im Hinblick auf die Ausgestaltung, den genauen Umfang und die universitären Begleitveranstaltungen des Praxissemesters werden Gegenstand der zukünftigen Arbeit sein. 3. Wie viele Wochen soll das geplante Praxissemester umfassen? Zu 3.: Siehe Antwort zu 2. 4. Welche Maßnahmen plant der Senat zu ergreifen, um ausreichend Praxissemesterplätze für alle Lehramtsstudierenden an den Berliner Schulen zu schaffen? Zu 4.: Bereits jetzt absolvieren Studierende der Masterstudiengänge Praktika im Rahmen der schulpraktischen Studien an den Schulen. Im § 5b der gültigen Hochschulverträge hat sich die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft verpflichtet, mindestens 1.000 Praktikumsplätze im Rahmen der schulpraktischen Studien zur Verfügung zu stellen. Der Senat geht davon aus, dass jede Schule in Berlin Ausbildungsschule für Studierende sein könnte. 5. Plant der Senat den Berliner Schulen zusätzliche Mittel zukommen zu lassen, um eine angemessene Betreuung der Lehramtsstudierenden im Praxissemester zu gewährleisten? Zu 5.: Über konkrete Mehrbedarfe an Personal und deren Finanzierung können aktuell keine Angaben gemacht werden. 6. Welche schriftlichen Ausarbeitungen (Hausar- beiten, Unterrichtsentwürfe etc.) würden die Studierenden verpflichtend innerhalb ihres Praxissemesters verfassen? Zu 6.: Zu diesem Thema gibt es noch keine Planungen oder Entscheidungen. 7. Würden die Studierenden während ihres Praxis- semesters Vertretungsstunden absolvieren? a) Wenn ja, wie würde die Anzahl der Vertretungs- stunden auf ein Maximum begrenzt? b) Wie hoch würde dieses Maximum sein? Zu 7.: Zurzeit gibt es noch keine Planungen für den Einsatz der Studierenden im Unterricht. Da Studierende in ihren Aufgaben nicht gleichzusetzen sind mit Lehramts- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 091 2 anwärterinnen und Lehramtsanwärtern oder Lehrerinnen und Lehrern ist davon auszugehen, dass sie nicht für Vertretungsunterricht eingesetzt werden. 8. Würden die Studierenden während ihres Praxis- semesters bezahlt? a) Wenn ja, wie hoch könnte die Bezahlung sein? b) Wenn nein, wieso nicht? Zu 8.: Das Praxissemester wird eine universitäre Leistung im Rahmen des Studiums darstellen, die nicht entlohnt wird. 9. Geht der Senat davon aus, dass die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes von 24 auf 18 Monate durch das Praxissemester vollständig aufgefangen würde? Zu 9.: Die Angleichung der Länge des Vorbereitungs- dienstes auf 18 Monate für alle Lehrämter ist unabhängig von der Einrichtung eines Praxissemesters zu sehen. Sie dient vielmehr dem Zweck, eine gleich lange Ausbildung für alle Lehrämter zu gewährleisten. 10. Würde es eine Benotung der Leistung der Studierenden während des Praxissemesters geben? a) Wenn ja, welche Aspekte und Leistungen würden bewertet? b) Welche Konsequenzen würden den Studierenden bei Nichtbestehen des Praxissemesters drohen? Zu 10.: Hierzu liegen noch keine Planungen oder Ent- scheidungen vor. 11. Hätten Studierende die generelle Möglichkeit, das Praxissemester zu wiederholen? Zu 11.: Siehe Antwort zu 10. Berlin, den 2. November 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Nov. 2012)