Drucksache 17 / 11 092 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 17. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Oktober 2012) und Antwort Konsequenzen aus den Empfehlungen der Expertenkommission Lehrerbildung (3) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Vorschläge der ExpertInnenkommission bezüglich einer Verkürzung des Vor- bereitungsdienstes für Lehrkräfte? Zu 1.: Der Senat begrüßt die Tatsache, dass die Exper- tenkommission Lehrerbildung den achtzehnmonatigen Vorbereitungsdienst für alle Lehrämter als eine Grundlage für ihre Arbeit genommen hat, und unterstützt das Ziel einer gleich langen Ausbildung. Dabei handelt es sich nicht um eine generelle Verkürzung, sondern um eine Angleichung der beiden zurzeit unterschiedlich langen Ausbildungszeiten, die je nach Lehramtsabschluss 12 bzw. 24 Monate betragen. 2. Wie würde der 18-monatige Vorbereitungsdienst im Vergleich zum bisherigen 24-monatigen Vorberei- tungsdienst aufgebaut sein? Zu 2.: Am Aufbau des Vorbereitungsdienstes wird sich durch die Angleichung der Ausbildungszeiten nichts ändern. 3. Wie viele Module und Unterrichtsstunden würden verpflichtend sein? Zu 3.: Im Rahmen des modularisierten Vorbereitungs- dienstes ist das Durchlaufen von zehn Modulbausteinen in zwei Modulen, dem Modul „Unterrichten“ und dem Modul „Erziehen und Innovieren“, verpflichtend. Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter haben wö- chentlich zehn Stunden Ausbildungsunterricht, der sich aus Hospitationen, Unterricht unter Anleitung und selb- ständigem Unterricht zusammensetzt. Selbständiger Un- terricht ist im Umfang von vier bis acht Stunden möglich. 4. Würde die Absolvierung des Vorbereitungsdienstes auch in Teilzeit möglich sein? a) Wenn nein, wieso nicht? b) Wie bewertet der Senat die Absolvierung des Vor- bereitungsdienstes in Teilzeit? Zu 4.: Der Vorbereitungsdienst ist in Berlin so gestal- tet, dass die Ausbildungsteile im Allgemeinen Seminar und in den beiden Fachseminaren, die die Auszubildenden zu besuchen haben, in Bezug zum Unterricht in den Aus- bildungsschulen stehen. Die in den Seminaren erworbe- nen Kenntnisse sollen von den Auszubildenden in ihrem Unterricht angewandt werden, Probleme aus dem Unter- richt werden in den Seminaren aufgegriffen. Da bei Teilzeit entweder die Seminarausbildung oder der Unterricht in den Ausbildungsschulen entfallen bzw. zeitversetzt durchgeführt würden, kann das beschriebene Wechselverhältnis bei einer Teilzeitorganisation des Vor- bereitungsdienstes nicht aufrechterhalten werden, der Ausbildungserfolg wäre also grundsätzlich infrage ge- stellt. Eine Absolvierung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit würde folglich bei der in Berlin vorliegenden Ausbildungsstruktur weder den Auszubildenden noch der Lehrerausbildung dienen. 5. Müssten bisherige Absolventen, die erst Jahre nach ihrem Abschluss in den Vorbereitungsdienst eintreten, weiterhin einen 24-monatigen Vorbereitungsdienst absol- vieren? a) Wenn ja, wie soll das strukturell möglich sein? b) Wenn nein, welche Alternativen würden den Be- troffenen geboten? Zu 5.: Nein. Die bei einer Bewerbung um Zulassung zum Vorbereitungsdienst gültigen Regelungen sind für die jeweiligen Bewerberinnen und Bewerber verbindlich. Wenn die Dauer des Vorbereitungsdienstes zum Bewer- bungstermin 18 Monate beträgt, gilt dies für dann aufge- nommene Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, unabhängig davon, wann diese die lehramtsbezogene Ers- te Staatsprüfung oder einen Masterabschluss abgelegt haben. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 092 2 6. Wie hoch ist aktuell die Besoldung von LehrerInnen im Vorbereitungsdienst? Zu 6.: Der Anwärterinnen- und Anwärtergrundbetrag beträgt ab 1.08.2012:  für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter , die ein Eingangsamt nach Besoldungsgruppe A 12 anstreben = 1.047,58 €,  für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter , die ein Eingangsamt nach Besoldungsgruppe A 13 anstreben = 1.077,79 €,  für Studienreferendarinnen und Studienreferendare = 1.110,98 €. 7. Würde sich die Besoldung der LehrerInnen im Vorbereitungsdienst durch die umfangreichere Erfahrung durch das Praxissemester sowie den ersten universitären Abschluss verändern? a) Wenn ja, inwiefern? b) Wenn nein, wieso nicht? Zu 7.: a) Nein b) Siehe Antwort zu Frage 8 8. Nach welchen Kriterien wird die Bezahlung der LehrerInnen im Vorbereitungsdienst bemessen? Zu 8.: Der Anwärterinnen- und Anwärtergrundbetrag wird durch das Gesetz bestimmt. Zuletzt durch das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2012/2013 (Gesetz- und Verordnungsblatt GVBl. S. 291). 9. Würde die Durchlässigkeit für die Lehrkräfte zwischen den Schularten (Grundschule, ISS, Gymnasium, Berufliche Schule) durch Fort- und Weiterbildungen trotz der differenzierten Studiengänge noch möglich sein und wie könnte das gewährleistet werden? a) Wenn ja, wie könnte das Verfahren aussehen? b) Wenn nein, wieso nicht? Zu 9.: Im Rahmen der Arbeit an einem neuen Lehrer- bildungsgesetz wird die Frage zu klären sein, ob, wie und unter welchen Bedingungen ein Wechsel von einem Lehramt zu einem anderen aufgrund von Zusatzqualifika- tionen in der Weiterbildung möglich sein wird. Berlin, den 12. November 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Nov. 2012)