Drucksache 17 / 11 104 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Fréderic Verrycken (SPD) vom 19. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Oktober 2012) und Antwort Künstliche Befruchtung fördern Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wird sich der Senat an der Bezuschussung kinderloser Paare bei Maßnahmen der künstlichen Befruchtung auf Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assis- tierten Reproduktion“ beteiligen, wenn nein, weshalb nicht? 2. Wann werden die entsprechenden Voraussetzungen für eine Förderung geschaffen sein? 3. Mit welcher Summe wird sich das Land Berlin in die Förderung einbringen? Zu 1. bis 3.: Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales begrüßt die durch den Bund vorgesehene Unter- stützung ungewollt kinderloser Paare bei der Inanspruch- nahme reproduktionsmedizinischer Behandlungen. Mit Inkrafttreten der „Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maß- nahmen der assistierten Reproduktion“ am 1. April 2012 hat der Bund hierfür finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Zuwendungsfähig sind Behandlungen, an denen sich das jeweilige Hauptwohnsitzbundesland durch eigene Förderungsprogramme in mindestens gleicher Höhe wie der Bund einbringt. Für die Länder mit einem Doppel- haushalt 2012/2013 hat der Bund signalisiert, sich in Ein- zelvereinbarungen auf folgendes Modell zu einigen: 2013 übernimmt der Bund 100 % der Finanzierung, 2014 über- nimmt dann das Land entsprechend 100 % und 2015 wür- de dann die Tandemlösung mit je 50%iger Beteiligung zum Tragen kommen. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales prüft zzt., ob und unter welchen Voraussetzungen ein entsprechendes Förderprogramm für Berlin aufgelegt werden kann. 4. Wann wird der Senat einen Antrag formuliert haben , in dem er den im §27a SGB V geregelten Personen- kreis zur Förderung von assistierter Reproduktion um eingetragene Lebenspartnerschaften erweitert? Zu 4.: Eine Erweiterung des begünstigten Personen- kreises nach § 27a SGB V setzt die Änderung von Bun- desrecht voraus. In den Beratungen zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung in den Ausschüssen des Bundesrates wurde auch die Frage einer Erweiterung auf gleichge- schlechtliche Paare in Eingetragener Lebenspartnerschaft und auf nicht verheiratete Paare erörtert. Diese Vorschlä- ge fanden keine Mehrheit. Die Formulierung eines An- trags durch das Land Berlin ist derzeit nicht vorgesehen. 5. Wird die Bezuschussung unabhängig von der Erweiterung des Personenkreises vollzogen? Zu 5.: Da die Förderkriterien für das Land Berlin nicht vorliegen, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbare Aussage zu dem begünstigten Personenkreis getroffen werden. Berlin, den 27. November 2012 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Dez. 2012)