Drucksache 17 / 11 107 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 23. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Oktober 2012) und Antwort Öffnung des Staatsratsgartens für die Öffentlichkeit Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Weise ist der sogenannte Staats- ratsgarten auf dem Gelände der European School of Ma- nagement and Technology (ESMT) derzeit der Öffent- lichkeit zugänglich? Antwort zu 1: Der sogenannte Staatsratsgarten ist der- zeit nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Frage 2: Wie bewertet der Senat die Empfehlung der Internationalen Expertenkommission zur "Historischen Mitte Berlin", den sogenannten Staatsratsgarten öffentlich zugänglich zu machen, aus heutiger Sicht? Antwort zu 2: Anders als von der Internationalen Ex- pertenkommission im April 2002 empfohlen, hat sich der Senat durch den Abschluss des Erbbaurechtsvertrages im Jahr 2004 gegen eine öffentliche Nutzung des ehemaligen Staatsratsgebäudes als Medien- und Kommunikations- zentrum der Bundeszentrale für politische Bildung sowie von architekturbezogenen Institutionen und Einrichtungen entschieden, die sich mit dem Projekt Bauakademie be- fassen. Der Senat steht auch heute noch zu den damaligen vertraglichen Vereinbarungen mit der European School of Management and Technology (ESMT). Frage 3: Welche Anstrengungen hat der Senat in den vergangenen Jahren unternommen, eine öffentliche Durchwegung dieses Areals zu ermöglichen? Antwort zu 3: Mit der damaligen Entscheidung des Senats, das Staatsratsgebäude im Wege des Erbbaurechts einer privaten Hochschule zu übereignen, ist auch die öffentliche Nutzung des Gebäudes und des Gartens entfal- len. Der von Hubert Matthes 1964 gestaltete Staatsrats- garten stellt ein wichtiges gartenkünstlerisches Erbe des Repräsentationswillens der damaligen DDR-Führung im historischen Zentrum dar und ist daher als Gartendenkmal geschützt. Eine öffentliche Durchwegung des Geländes kann erst wieder im Zusammenhang mit den weiteren Planungen der ESMT zur städtebaulichen Entwicklung des Areals in Erwägung gezogen werden. Frage 4: Welche Gespräche wurden insbesondere mit dem Erbbauberechtigten geführt? Frage 5: Wie hat sich die ESMT bisher zu dem Anlie- gen verhalten, den Staatsratsgarten vollumfänglich dem öffentlichen Raum zuzuführen? Antwort zu 4 und 5: In den Verhandlungen zum Erb- baurechtsvertrag wurde seinerzeit umfassend über eine weitere öffentliche Zugänglichkeit des Gebäudes sowie des Staatsratsgartens diskutiert. Diese wurde im Hinblick auf zu erwartende Störungen des laufenden Hochschulbe- triebs sowie Sicherheitsbedenken seitens der ESMT auf- grund der vorliegenden Verträge, die für den Senat selbstverständlich bindend sind, jedoch abgelehnt. Berlin, den 30. November 2012 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Dez. 2012)