Drucksache 17 / 11 108 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 22. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Oktober 2012) und Antwort Mangel an Referendariatsplätzen für angehende LehrerInnen in Berlin! Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Referendariatsplätze stehen aktuell pro Jahr für LehrerInnen im Vorbereitungsdienst zur Verfü- gung und ist der Senat der Meinung, dass diese Zahl aus- reichend ist? Zu 1.: Im Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 sind insgesamt 2200 Ausbildungsplätze ausge- wiesen. Jedes Kalenderjahr beenden ca. 1000 bis 1200 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter den Vor- bereitungsdienst erfolgreich und stehen potentiell als Be- werberinnen und Bewerber der Berliner Schule zur Ver- fügung. Dies ist ausreichend. 2. Wie viele BewerberInnen gibt es pro Jahr für diese Plätze? Zu 2.: Für den Einstellungstermin am 30.07.2012 la- gen zum Zulassungs- und Auswahlverfahren insgesamt 1757 Bewerbungen vor. Vergleichbare Bewerberzahlen ergeben sich bei den davor liegenden Einstellungstermi- nen. 3. Wie viele dieser BewerberInnen haben ihren Uni- versitätsabschluss an einer Berliner Universität gemacht? Zu 3.: 741 dieser Bewerberinnen und Bewerber haben an einer Berliner Universität studiert. 4. Wie viele Personen warten in Berlin derzeit auf ei- nen Referendariatsplatz an der Berliner Schule (sortiert nach Wartezeit) 5. Wie lange beträgt die durchschnittliche Wartezeit für Absolventen auf einen Referendariatsplatz? 6. Wie bewertet der Senat diese Wartezeit? 7. Plant der Senat im Zuge der Reformen der Lehre- rInnenbildung auch Verbesserungen bezüglich der Warte- zeit von bis zu 30 Monaten für Absolventen von Lehr- amtsstudiengängen? Zu 4., 5., 6. und 7.: Für den Einstellungstermin am 30.07.2012 lagen 642 Bewerbungen mit Wartezeit vor. Die Wartezeit der Bewerberinnen und Bewerber bis zur Zulassung zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt ist abhängig von dem Lehramt, den Fächern, der Fächer- kombination, den Abschlussnoten und Merkmalen außer- gewöhnlicher Härte wie zum Beispiel Anzahl der minder- jährigen zu betreuenden Kinder, Schwerbehinderung oder längerfristige Krankheit im Studium. Ferner werden Zei- ten von Unterrichtstätigkeit und Zeiten von Ehrenämtern in Teilen auf die Wartezeit angerechnet. Dadurch ergeben sich rechnerisch höhere Wartezeiten, die die tatsächliche Zeit zwischen Bewerbung und Einstellungstermin zum Teil deutlich übersteigen. Eine durchschnittliche Wartezeit kann daraus nicht ermittelt werden, da sie bei der Vielzahl der Faktoren nicht aussagekräftig wäre. Es liegen daher keine entspre- chenden Erhebungen vor. Mit der Anrechnung von Unterrichtstätigkeit und Eh- renämtern auf die Wartezeit werden engagierte Bewerbe- rinnen und Bewerber in ihrem Bestreben auf baldigen Abschluss der Ausbildung unterstützt und somit als Be- werberinnen und Bewerber für die Einstellung im Land Berlin gehalten. Daher kann die durch ablehnende Be- scheide tatsächlich entstandene Wartezeit nicht benannt werden. Die gesetzliche Höchstwartezeit von mehr als 30 Monaten wird nur in wenigen Einzelfällen erreicht, so dass davon auszugehen ist, dass die tatsächlich entstehen- de Wartezeit akzeptabel ist. 8. Wie denkt der Senat wird sich der Mangel an Refe- rendariatsplätzen entwickeln, wenn das verpflichtende Praxissemester für Lehramtsstudierende im Masterstudi- um eingeführt wird? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 108 2 9. Wie viele Praxisplätze werden aktuell in Berliner Schulen, zum Beispiel für StudentInnen aus Brandenburg, angeboten? Zu 8. und 9.: Die in der Fragestellung zum Ausdruck kommende Vermutung, dass es in Berlin einen Mangel an Ausbildungsplätzen im Vorbereitungsdienst gibt, trifft nicht zu. So stieg die Anzahl der Ausbildungsplätze von 1.500 im Jahr 2007 bis 2009 auf 1.900. Seit 2010 stehen nun 2.200 Ausbildungsplätze im Vorbereitungsdienst in Ber- lin zur Verfügung. Damit werden im Verhältnis zum Be- darf an Lehrkräften hinreichend Ausbildungsplätze ange- boten. Für Praktika wie für Praxissemester in der ersten Pha- se der Lehrerausbildung sind die jeweiligen Universitäten zuständig. Da kein organisatorischer Zusammenhang zwi- schen der Teilnahme an Veranstaltungen der ersten Phase der Lehrerausbildung zum Vorbereitungsdienst, der zwei- ten Phase der Lehrerausbildung, besteht, sind auch keine Auswirkungen auf die Bewerbungen um Zulassung zum Vorbereitungsdienst zu erwarten, wenn Praxissemester von Studierenden lehramtsbezogener Studiengänge an Berliner Universitäten absolviert werden. Die Plätze für Praktika wie ggf. künftig für Praxisse- mester werden von den Universitäten vergeben. Die Schu- len sind dabei nicht verpflichtet, Studierenden aus ande- ren Bundesländern entsprechende Plätze zur Verfügung stellen zu müssen. Für Studierende lehramtsbezogener Studiengänge aus Berliner Universitäten stehen Plätze im benötigten Umfang jährlich bereit. 10. Wie viele Absolventen des Lehramtsstudiums tre- ten ihre Vorbereitungsdienst nicht an, weil sie sich inner- halb der langen Wartezeit umorientieren und eine alterna- tive Beschäftigung annehmen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen? 11. Wie bewertet der Senat diesen Verlust an ange- henden Lehrkräften in Hinblick auf den Lehrkräftemangel in Berlin? 12. Welche Maßnahmen will der Senat ergreifen, um diesen Personenkreis wieder für den Lehrberuf zu gewin- nen und ihnen den Abschluss des Lehrberufs zu ermögli- chen? Zu 10., 11. und 12.: Bei der Rücknahme von Bewer- bungen werden in der Regel keine Gründe angegeben. Es handelt sich häufig um Bewerbungen, die aus anderen Bundesländern eingereicht wurden und es kann davon ausgegangen werden, dass der Hauptgrund für die Rück- nahme der Bewerbung nicht in der Wartezeit zu sehen ist. 13. Welche konkreten Gründe sprechen gegen ein Re- ferendariat in Teilzeit? Zu 13.: Der Vorbereitungsdienst ist in Berlin so ge- staltet, dass die Ausbildungsteile im Allgemeinen Semi- nar und in den beiden Fachseminaren, die die Auszubil- denden zu besuchen haben, in Bezug zum Unterricht in den Ausbildungsschulen stehen. Die in den Seminaren erworbenen Kenntnisse sollen von den Auszubildenden in ihrem Unterricht angewandt werden, Probleme aus dem Unterricht werden in den Seminaren aufgegriffen. Da bei Teilzeit entweder die Seminarausbildung oder der Unterricht in den Ausbildungsschulen entfallen bzw. zeitversetzt durchgeführt würden, kann das beschriebene Wechselverhältnis bei einer Teilzeitorganisation des Vor- bereitungsdienstes nicht aufrechterhalten werden, der Ausbildungserfolg wäre also grundsätzlich infrage ge- stellt. Eine Absolvierung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit würde folglich bei der in Berlin vorliegenden Ausbildungsstruktur weder den Auszubildenden noch der Lehrerausbildung dienen. Berlin, den 06. November 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Nov. 2012))