Drucksache 17 / 11 110 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Canan Bayram (GRÜNE) vom 23. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Oktober 2012) und Antwort Wird das geschützte Marktsegment endlich umgesetzt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Wohnungsvermittlungen fanden seit Ja- nuar 2012 bis jetzt im Rahmen des Kooperationsvertrags „Wohnungen für Flüchtlinge (WfF)“ statt und wie viele Wohnungen werden zum aktuellen Stichtag noch entsprechend dieses Kooperationsvertrags genutzt? (Bitte nach Wohnungsbaugesellschaft, Wohnungsgröße und Perso- nenzahl sowie Monaten getrennt aufschlüsseln.) Zu 1.: Vom 01.01.2012 bis zum 30.10.2012 wurden 67 Mietvertragsabschlüsse (MV) wie folgt dokumentiert: Einpersonenhaushalte: 24 MV Zweipersonenhaushalte: 10 MV Dreipersonenhaushalte: 18 MV Vier- und Mehrpersonenhaushalte: 15 MV Soweit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) bekannt ist, bestehen alle Hauptmietverträge fort. Auf die einzelnen Wohnungsunternehmen entfallen folgende Abschlüsse: degewo 18 GESOBAU 3 GEWOBAG 16 HOWOGE 26 Stadt und Land 1 WBM 3 ____________________________ Gesamtzahl 67 2. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber sind mo- mentan registriert? (Bitte nach Wohnungsgröße, Ge- schlecht und Familien und Zeitpunkt der Registrierung getrennt auflisten.) Zu 2.: Die registrierten Bewerberinnen und Bewerber sind folgender Übersicht zu entnehmen, aufgeteilt nach angestrebter Größe der Wohnungen, von Einzimmerwoh- nung (1-Zi-Wg) bis Fünfzimmerwohnung (5-Zi-Wg): Monat Anmeldungen gesamt 1-Zi-Wg 2-Zi-Wg 3-Zi-Wg 4-Zi-Wg 5-Zi-Wg Januar 33 9 6 8 7 3 Februar 29 14 1 5 3 6 März 56 25 10 9 4 8 April 33 12 5 7 4 5 Mai 21 12 1 3 3 2 Juni 28 15 2 3 2 6 Juli 35 11 3 6 9 6 August 20 10 2 5 2 1 September 32 12 6 5 3 6 Oktober 48 20 10 8 6 4 Summe 335 Eine geschlechterbezogene Registrierung erfolgt nicht. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 110 2 3. Wie lange dauert durchschnittlich die Vermittlung nach der Registrierung? Zu 3.: Die durchschnittliche Vermittlungsdauer wird statistisch nicht erfasst. Die Vermittlungsdauer ist abhängig von verschiedenen Faktoren, insbesondere dem Angebot von Wohnun- gen der jeweiligen Größe im Verhältnis zur Nachfrage und den Wünschen der Bewerberinnen und Bewerber hinsichtlich der Lage (sowohl den Stadtbezirk als auch die Etage betreffend) und der Ausstattung (etwa Fahrstuhl, Balkon, rollstuhlgerecht usw.) 4. Werden Wohnungsinteressierte automatisch bei der Erstberatung beim Sozialdienst des LAGeSo auf das WfF-Programm hingewiesen und gleichzeitig registriert? Zu 4.: Alle Bewerberinnen und Bewerber, die nicht mehr gesetzlich verpflichtet sind, in einer Erstaufnahme- einrichtung zu wohnen und die noch im Besitz einer gül- tigen Aufenthaltsgestattung sind, werden durch die Zent- rale Leistungsstelle für Asylbewerber (ZLA) auf die Mög- lichkeit hingewiesen, eigenen Wohnraum anzumieten. Gleichzeitig erfolgt der Hinweis auf den Kooperationsver- trag und die Option, eine diesbezügliche Beratung in An- spruch zu nehmen und das Interesse an einer Vermittlung zu bekunden. Nach der Beratung zur Wohnraumanmietung werden diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, bei denen nach Einschätzung der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter ein besonderer Betreuungsbedarf besteht (Personen, die zum Kreis der vulnerablen Flüchtlinge gehören), in die Liste der Interessenten aufgenommen. Die übrigen Perso- nen werden aufgefordert, sich zunächst in Eigeninitiative um Wohnraum zu bemühen. 5. Konnte der Senat erreichen, dass die Wohnungsbauunternehmen ihrer Verpflichtung nachkamen und bis Ende Juni 2012 die vereinbarten 275 Wohnungen bereit- stellten? 6. Wenn nein, was hat der Senat gemeinsam mit den Wohnungsbauunternehmen als Vertragspartner getan, um die Ursachen zu ermitteln und mögliche Instrumente und Verfahren zur Verbesserung des angestrebten Erfolgs zu erarbeiten? 7. Wie bewertet der Berliner Senat den Erfolg des Kooperationsvertrags „Wohnungen für Flüchtlinge“ und welches weitere Vorgehen ist angesichts seiner Beurtei- lung geplant (hinsichtlich der Anzahl, Lage und Art der verfügbaren Wohnungen, des berechtigten Personenkrei- ses)? Zu 5. bis 7.: Das in der Frage 5 genannte Kontingent von 275 Wohnungen bezieht sich auf das gesamte Kalen- derjahr und nicht lediglich auf die ersten sechs Monate. Über die Anzahl der bis zum 31.12.2012 angebotenen Wohnungen kann der Senat keine Prognose abgeben. Die vertraglichen Regelungen sehen keine Sanktionen bei einer Nichterfüllung der Quoten vor und für diese gäbe es auch keine rechtliche Grundlage. Der Senat schloss die Kooperationsvereinbarung in der Überzeugung ab, dass die Wohnungsbauunter-nehmen in Aner- kennung ihrer sozialen Verantwortung für das Gemeinwe- sen aus eigener Initiative bemüht sind, die vereinbarten Quoten zu erfüllen. Der für Soziales zuständige Staatssekretär hat sich da- her mit Schreiben vom 01.10.2012 an den Verband Ber- lin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. (BBU) sowie die Kooperationspartner der Wohnungswirt- schaft gewandt und unter Hinweis auf das bisherige Defi- zit bei der Einhaltung der vereinbarten Vermittlungsquote appelliert, ungeachtet der bekannten Probleme auf dem Berliner Wohnungsmarkt, die Anstrengungen in Richtung der vollen Erfüllung der vereinbarten Quoten zu verstär- ken. Die Adressaten wurden um Information hinsichtlich der ergriffenen Maßnahmen zur Erfüllung der vereinbar- ten Jahressollquote gebeten. Der Senat behält sich vor, nach Auswertung der ein- gegangenen Antwortschreiben über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Berlin, den 28. Dezember 2012 In Vertretung Michael B ü g e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Jan. 2013)