Drucksache 17 / 11 111 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Antje Kapek (GRÜNE) vom 23. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Oktober 2012) und Antwort Verlagerung des Regenrückhaltebeckens auf dem Tempelhofer Feld nach Absage der IGA 2017 – Werden die versprochenen Sportflächen an der Züllichauer Straße realisiert? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Planungsstand im Hinblick auf die in der letzten Legislaturperiode angekündigte Verlage- rung bzw. den Rückbau des bisherigen Regenrückhalte- beckens an der Züllichauer Straße zugunsten von Sport- flächen? Frage 3: Sind aufgrund der Belastung des Landwehr- kanals durch eingeleitetes Regenwasser aus dem Rückhal- tebecken Alternativen zu diesem Entwässerungssystem vorgesehen? Wenn ja: Wie genau soll das alternative Entwässerungssystem gestaltet werden und wann wird dies realisiert? Antwort zu 1 und 3: Das Planungsziel, im Rahmen der Nachnutzung des Flughafens Tempelhof auch zur Entlas- tung des Landwehrkanals von Schmutzeintrag durch Re- genwasser beizutragen und im gleichen Zuge Flächen für Sportnutzungen zu gewinnen, wird weiterhin verfolgt. Im Rahmen der Konzepterarbeitung hat sich gezeigt, dass es ökonomisch und ökologisch sinnvoll ist, die Regenwässer soweit es möglich ist, nach Verschmutzungsgraden ge- trennt zu behandeln. Derzeit werden hierzu Varianten geprüft. Als ein ers- ter Baustein wird ein Großteil des anfallenden Regenwas- sers (über 60%) in ein zu schaffendes Parkgewässer ein- geleitet werden. Für das verbleibende Regenwasser wer- den noch Varianten untersucht, um es gereinigt in den Landwehrkanal einleiten zu können. Mit der Umsetzung des ersten Bausteins kann voraus- sichtlich bereits in 2013 begonnen werden. Frage 2: Welche Bedeutung hat das Regenrückhalte- becken an der Züllichauer Straße für die momentane Ent- wässerung des Tempelhofer Feldes? Antwort zu 2: Das bestehende Regenrückhaltebecken wurde im Zusammenhang mit dem Bau des Flughafenge- bäudes und der Anlegung des Columbiadamms in den dreißiger Jahren des letzten Jahrhunderts errichtet. Einge- leitet wird Regenwasser von insgesamt ca. 60 ha versie- gelter Fläche. Diese liegen zu rd. 73% auf dem ehemali- gen Flughafengelände und zu rd. 27% außerhalb. Einge- leitet wird das Regenwasser von der Straße Columbi- adamm und von benachbarten Straßen sowie von Privat- grundstücken der Nachbarschaft. Das Becken hat eine reine Rückstaufunktion und keine Filterwirkung für die eingeleiteten Regenwassermengen. Frage 4: In welcher Höhe entsteht eine finanzielle Be- lastung für die Stadt Berlin durch Wasserabgaben, die aufgrund des derzeitigen Entwässerungssystems mit dem Regenrückhaltebecken an der Züllichauer Straße anfal- len? Antwort zu 4: Die Grundstückseigentümer – im Falle der Tempelhofer Freiheit die Tempelhof Projekt GmbH im Auftrag des Landes Berlin – haben die von den Berliner Wasserbetrieben erhobenen Niederschlagswasserent- gelte für die Einleitung von Regenwasser in die Kanalisa- tion zu zahlen. Berlin bzw. die Tempelhof Projekt GmbH zahlt eine Einleitungsgebühr von 486.768 € im Jahr. Frage 5: Welche Gutachten zu Verlagerung bzw. Rückbau des Regenrückhaltebeckens liegen vor? (Bitte Gutachten beilegen.) Antwort zu 5: Es liegen folgende abgeschlossene Un- tersuchungen und Studien vor: • Müller-Kalchreuth: Wasserwirtschaftliche Beratung der Nachnutzung des Tempelhofer Feldes 2009; Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 111 2 • Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH: Projektidee Wasserlandschaft im Tempelhofer Park, 2011; • Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH: Handlungskonzept für ein integriertes nachhaltiges Wassermanagement auf der Tempelhofer Freiheit, 2011. Die Gutachten können bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eingesehen werden. Frage 6: Wer ist für diese Planungen zur Verlagerung bzw. zum Rückbau des Regenrückhaltebeckens zuständig bzw. sind Dritte vom Senat beauftragt? (Wenn ja: Wen hat der Senat warum und wann beauftragt?) Antwort zu 6: Für die Planungen zur Neuordnung der Regenwasserbewirtschaftung und für die Umnutzung des Regenrückhaltebeckens ist in diesem Fall die Senatsver- waltung für Stadtentwicklung und Umwelt zuständig. Tempelhof Projekt GmbH und die Grün Berlin GmbH sind als Dritte mit der Planung und Umsetzung beauftragt worden. Frage 7: Hält der Senat an seinem Versprechen fest, insgesamt sechs neue Sportflächen an den Rändern des Tempelhofer Feldes zu realisieren? (Wenn nein: Wie sol- len die Bedarfe der drei anliegenden Bezirke an Sportflä- chen gedeckt werden?) Antwort zu 7: Die aktuellen Planungen sehen entspre- chend den Zusagen Standorte für sechs Großspielfelder und zahlreiche weitere Sportmöglichkeiten innerhalb der Parklandschaft vor. Die Realisierung der Großspielfelder obliegt den Bezirksämtern. Eine Überarbeitung der Pla- nung wird nach Änderung der Einwohnerzielzahlen über- prüft. Frage 8: Wenn ja: Werden – wie angekündigt – durch den Rückbau des Regenrückhaltebeckens an der Zül- lichauer Straße drei Sportflächen (zwei wettkampfgerech- te Sportplätze und ein Hockeyfeld) entstehen? Antwort zu Frage 8: Eine derartige Ankündigung ist nicht bekannt. Die Variantenprüfung enthält die Variante, Flächen für ein Fußball- und ein Hockeyfeld, also zwei Großspielfelder auf dem Regenrückhaltebecken vorzuse- hen. Darüber hinausgehende Absichten, dort drei neue Sportflächen vorzuhalten, sind nicht bekannt und auch rein räumlich nicht realisierbar. Frage 9: Wie positioniert sich der Senat zum Vor- schlag, alternative Standorte für die Entwässerung und Regenwasservorreinigung des Tempelhofer Feldes aus- zuwählen und somit die drei versprochenen Sportflächen an der Züllichauer Straße zu realisieren? Antwort zu 9: Es wurden keine drei neuen Sportflä- chen dort versprochen. Soweit das vorhandene Großsport- feld mitgezählt wird, wären nach Realisierung der zwei neuen Sportflächen insgesamt drei vorhanden. Alternative Standorte für die Regenrückhaltung und für Reinigungs- anlagen sind Bestandteil der derzeit laufenden Varianten- prüfung. Erst nach Abschluss der Untersuchungen ist eine Positionierung möglich. Berlin, den 28. Dezember 2012 In Vertretung L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Jan. 2013)