Drucksache 17 / 11 113 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 23. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Oktober 2012) und Antwort Übernahme der neuen Anlagen durch die FBB Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Beantwortung beruht teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Welche Gebäude bzw. Anlagen wurden bis Juni 2012 durch die FBB mit entsprechender Abnahme schon in die eigene Nutzung übernommen (bitte auch für Töchter der FBB angeben)? Antwort zu Frage 1: Für die Innutzungnahme von Ge- bäuden und Anlagen ist nicht zwingend eine vorherige VOB-Abnahme der Bauleistungen erforderlich. Daher sind nachfolgend – abhängig von den Teilleistungen – die für die Innutzungnahme maßgeblichen Voraussetzungen unterschiedlich gelagert. Im Teilprojekt „Hochbau“ lagen bis Juni 2012 die behördlichen Freigaben für die Gebäude Technische In- standhaltung (Freigabe 04/2012) sowie Feuerwache Ost (Teilfreigabe 12/2011) vor, so dass die Innutzungnahmen durch die FBB erfolgen konnten. Weiterhin erfolgte im Rahmen des ORAT-Probetriebes mit Gestattung der Bau- aufsicht die vorzeitige Nutzung vor Fertigstellung in Teil- bereichen des Fluggastterminals sowie der betriebsspezi- fischen Gebäude. Im Teilprojekt „Tiefbau“ erfolgte für die gesamten landseitigen Straßen mit Ausnahme des terminalnahen Bereiches und eines Abschnittes der Anbindung an die B96a (sog. Straßenbaulos 2) im Zuge der Verkehrsfreiga- be für den öffentlichen Verkehr Ende Juni 2012 die In- nutzungnahme. Im Bereich der luftseitigen Flächenbau- werke (Start- und Landebahn Süd, Rollbahnsysteme, Vor- felder) wurde bis Ende Juni 2012 das nördliche Rollbahn- system, angrenzend an die Start- und Landebahn Nord, in Nutzung genommen. Im Teilprojekt „Technische Infrastruktur“ ist bis Ende Juni 2012 für nahezu alle Anlagen und Netze der Ver- und Entsorgung die Innutzungnahme im Zuge der Über- nahme der Betriebsführung durch die FBB erfolgt. Die Energiezentralen wurden durch einen externen Betreiber bereits Ende 2010 in Nutzung genommen. Im Teilprojekt „Drittinvest“ lagen bis Juni 2012 die behördlichen Freigaben für die Gebäude Sicherheitsdiens- te (Freigabe 01/2012) und Bodenverkehrsdienste (Freiga- be 04/2012 bzw. 05/2012) vor, so dass die Innutzungs- nahmen durch die FBB erfolgen konnten. Im Teilprojekt „Schiene“ wurden Bahnhof und Tunnel der Schienenanbindung BER durch die DB Netz AG auf- grund einer Inbetriebnahmegenehmigung durch das Ei- senbahnbundesamt Anfang Juni 2012 für Zugfahrten ohne Personenverkehr in Betrieb genommen. Frage 2: Sind für diese Gebäude und Anlagen Schluss- rechnungen ergangen und bezahlt? Antwort zu Frage 2: Die nachfolgend genannten Ge- bäude und Anlagen wurden zu einem Großteil durch meh- rere Generalunternehmer errichtet. Daher sind nachfol- gend die Generalunternehmerleistungen aufgeführt, die bis Ende Juni 2012 schlussgerechnet waren: - Rohbau Fluggastterminal (Schlussrechnung 02/2012) - Rohbau Pier Nord und Süd (Schlussrechnung 12/2010) - Vorabmaßnahme Rollbahnanschlüsse (Schlussrech- nung 11/2008) - Rohbau Tunnel Bahnhof (Schlussrechnung 03/2011) - Rohbau Bauwerk 262 (Schlussrechnung 11/2007) - Betriebstankstellen Ost und West (Schlussrechnung 02/2012) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 113 2 Frage 3: Wie hoch waren ggf. die Nachforderungen der beauftragten Herstellungsfirmen? Antwort zu Frage 3: Den bei Beantwortung von Frage 2 genannten Generalunternehmern wurden Nachtragsleis- tungen beauftragt, welche sich im Verhältnis zur ur- sprünglichen Vergabesumme zwischen ca. 5% und ca. 50% bewegen. Frage 4: Gibt es bezüglich schon ergangener aber noch nicht bezahlter Schlussrechnungen Rechtsstreitigkei- ten, wenn ja, welche? Antwort zu Frage 4: Es gibt lediglich ein gerichtlich anhängiges Verfahren, und zwar bezüglich des Unter- nehmers der Ausführungsleistungen „Estricharbeiten betriebsspezifische Gebäude“. Berlin, den 20. November 2012 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Nov. 2012)