Drucksache 17 / 11 116 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 23. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Oktober 2012) und Antwort Kosten der Unterkunft: Nachgewiesene erfolglose Suche nach „angemessenem“ Wohnraum (II) – Nachfragen zu den Drucksachen 17/11016 sowie 17/20128 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Handelt es sich bei den in der Antwort des Senats in meiner Kleinen Anfrage Nr. 17/11016 auf die Frage Nr. 1 aufgelisteten Zahlen um neu festgestellte Fälle oder um Fälle im Bestand? a. Falls es sich um neu festgestellte Fälle handelt, wie hoch waren die Bestandsfälle? b. Falls es sich um Bestandsfälle handelt, worin liegt begründet, dass es zu keinem Anwachsen der Zah- len von 2010 auf 2011 kommt? c. Wie ist etwa die Differenz der Fälle, in denen die tatsächlichen Wohnkosten aufgrund anerkannter erfolgloser Suchbemühungen um „angemessenen “ Wohnraum übernommen wurden, im Jobcenter Mitte von 205 im Jahr 2010 auf 0 im Jahr 2011 zu erklären? Zu 1a und b: In der Kleinen Anfrage Nr. 17/11016 zu 1. fragten Sie nach der Anzahl der Fälle, bei denen wegen erfolgloser Suche nach angemessenem Wohnraum die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung weiter übernommen wurden. Die in der benannten Kleinen Anfrage dargestellte Anzahl der Fälle der Jahre 2010 und 2011 stellt die Ge- samtanzahl aller Fälle dar, in denen hierzu die entspre- chende Entscheidung getroffen wurde. Die Erfassung sieht hier keine Unterscheidung von Bestands- (wieder- holt überprüfte Fälle) oder Neufällen vor. Zu 1c: Da der Senat davon ausgeht, dass eine Erfas- sung im Rahmen des Fachcontrollings nur erfolgt, sofern eine solche Fallgestaltung auch gegeben ist, kann die be- nannte Differenz sich nur daraus ergeben, dass hierzu kein Fall mit einer entsprechenden Gestaltung zur Ent- scheidung vorlag. 2. Existieren Verwaltungsvorgaben/Weisungen in den Berliner Jobcentern zur Konkretisierung des Kostenüber- nahmeverfahrens bei nachgewiesenen erfolglosen Such- bemühungen? Falls ja, bitte alle auflisten sowie beile- gen/verlinken (ich bitte um eine Abfrage bei den Jobcen- tern bzw. Bezirksämtern)? 3. Welche konkreten Nachweise verlangen die Berli- ner Jobcenter, Sozialämter und die Zentrale Leistungsstel- le für Asylbewerber (ZLA) von den Leistungsbeziehen- den nach dem SGB II zum Nachweis erfolglosen Bemü- hens um „angemessenen“ Wohnraum und wo sind diese Kriterien festgelegt (Ich bitte um eine Abfrage bei den Jobcentern/Bezirken.)? a. Welche Anzahl an erfolglosen Wohnungsangebo- ten wird von den o.g. Sozialbehörden als ausrei- chend akzeptiert? b. Welche Form der Dokumentation verlangen die Sozialbehörden? c. Existieren spezielle Vorlagen für den Nachweis er- folgloser Suchbemühungen – ähnlich dem Nachweis von Bewerbungsbemühungen (falls ja, bitte beilegen)? d. Auf welche Art und Weise weisen die o.g. Sozialbehörden den Leistungsberechtigten nach, sich nicht ausreichend um „angemessenen” Wohnraum bemüht zu haben? Zu 2. und 3.: Wie bereits in der Kleinen Anfrage 17/11016 zu 2. bis 4. erläutert, gewährleistet die Senats- verwaltung mit Verwaltungsvorschriften, hier der AV Wohnen zu Ziff. 4 Abs. 1 Satz 3, die rechtskonforme Auslegung von Leistungsgesetzen. Ob und wieweit die Bezirke oder die Jobcenter hierzu weitergehende Regelungen getroffen haben, ist dem Senat nicht bekannt und könnte nur durch einen unverhältnis- mäßigen Verwaltungsaufwand in Erfahrung gebracht werden. Berlin, den 21. November 2012 In Vertretung Michael B ü g e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Nov. 2012)