Drucksache 17 / 11 122 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 26. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Oktober 2012) und Antwort Rattenplage in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie entwickelte sich die Population an Mäusen und Ratten im Berliner Stadtgebiet in den letzten fünf Jahren? 2. Welche Instrumente nutzt der Senat, um diese Daten zu erheben und zu evaluieren? Zu 1. und 2.: In den Berliner Gesundheitsbehörden wird die Entwicklung von Mäuse- und Rattenpopu- lationen nicht erfasst. Da Ratten aber als Gesundheitsschädlinge gelten, hat die Berliner Senatsverwaltung sie in die Schädlingsbe- kämpfungsverordnung aufgenommen. Gemäß dieser Ver- ordnung ist der Rattenbefall und die durchgeführte Be- kämpfung dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Von 2007 bis 2011 wurde in allen 12 Berliner Bezir- ken insgesamt folgende Anzahl an Rattenbekämpfungen registriert: 2007 4.908 2008 5.376 2009 4.452 2010 4.577 2011 3.868 Im Jahr 2012 wurden bis zum 31.10. rund 4.950 Be- kämpfungsmaßnahmen registriert. 3. Wie bewertet der Senat die aktuelle Rattenpopulation vor dem Hintergrund der Gefährdung und Belastung der Berliner Bevölkerung? Zu 3.: Die Anzahl gemeldeter Bekämpfungsmaßnah- men lässt keine direkten Schlussfolgerungen auf die Grö- ße der Rattenpopulation in Berlin zu. Die Größenordnung der Rattenproblematik im beobachteten Zeitraum wird als stabil eingeschätzt. 4. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um diese Plage nachhaltig zu bekämpfen? Zu 4.: Wie bereits dargestellt, sind Ratten als Gesund- heitsschädlinge in die o. g. Schädlingsbekämpfungs- verordnung aufgenommen worden. Damit ist die für Ge- sundheit zuständige Senatsverwaltung ihrer Regelungskompetenz nachgekommen. Um eine effektive Rattenbe- kämpfung im Land Berlin zu gewährleisten, wurden in der Schädlingsbekämpfungsverordnung die Pflichten aller Akteure detailliert dargestellt. Danach muss die Eigentü- merin oder der Eigentümer oder die Nutzungsberechtigte oder der Nutzungsberechtigte (allgemein: die pflichtige Person) eines Grundstückes unverzüglich nach Feststellen eines Rattenbefalls dies dem zuständigen Gesundheitsamt melden und eine Fachkraft mit der Bekämpfung beauftra- gen sowie nach Abschluss der Bekämpfung dem Gesund- heitsamt eine Bescheinigung über eingesetztes Mittel, Verfahren und erzieltes Ergebnis vorlegen. Darüber hinaus muss die pflichtige Person die Vermehrung und Ver- breitung von Gesundheitsschädlingen durch Beseitigung von Sicherungsmängeln und Beachtung von Hygiene- Grundsätzen verhindern (z. B. Abfallentsorgung, Bereit- stellen von geeigneten Behältnissen für Hausabfälle). Stellen Mieterinnen oder Mieter einen Rattenbefall fest, so sollen sie ihre Vermieterin oder ihren Vermieter darüber informieren. Diese oder dieser hat dann die o. g. Maßnahmen einzuleiten. Den Berliner Gesundheitsämtern obliegen die folgen- den Pflichten: sie klären die Bevölkerung über Gesund- heitsgefahren auf, sie ermitteln das Ausmaß des Rattenbe- falls und bestimmen eine Frist, innerhalb der die Bekämp- fung erfolgt sein muss. Kommt die Eigentümerin oder der Eigentümer oder die Nutzungsberechtigte oder der Nut- zungsberechtigte seinen Pflichten nicht nach, so können die Gesundheitsämter die notwendigen Maßnahmen selbst anordnen. Die Kosten dafür trägt die Pflichtige oder der Pflichtige. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 122 2 Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass durch die Schädlingsbekämpfungsverordnung - insbeson- dere ihre klare Zuweisung der Pflichten an alle Akteure - sinnvolle Rahmenbedingungen für eine effektive Ratten- bekämpfung im Land Berlin gegeben sind. Berlin, den 17. Dezember 2012 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jan. 2013)