Drucksache 17 / 11 131 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 26. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Oktober 2012) und Antwort Medienbildung/Medienpädagogik – lückenlos und auf hohem Niveau (I) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welchen Stellenwert misst der Senat der Vermitt- lung von Medienkompetenz sowohl bei Pädagoginnen und Pädagogen als auch bei Kindern und Jugendlichen sowie Eltern bei und wie schätzt der Senat den Hand- lungsbedarf diesbezüglich ein? Zu 1.: Der Senat misst der Vermittlung von Medien- kompetenz sowohl bei Pädagoginnen und Pädagogen als auch bei Kindern und Jugendlichen sowie Eltern einen hohen Stellenwert bei. Die Entwicklung von Medienkom- petenz muss als Prozess betrachtet werden, so dass sich stets ein jeweils aktueller Handlungsbedarf ergibt. 2. Welche inhaltlichen Schwerpunkte verfolgt der Se- nat bei der Vermittlung von Medienkompetenz in Kitas, Schulen und in der außerschulischen Jugendbildung? 3. Welche inhaltlichen Schwerpunkte verfolgt der Se- nat bei der Vermittlung von Medienkompetenz bei der Ausbildung in den pädagogischen Professionen und in der Fort- und Weiterbildung von Pädagoginnen und Pädago- gen? Zu 2. und 3.: Die inhaltlichen Schwerpunkte bei der Vermittlung von Medienkompetenz sowohl in Kitas, Schulen und in der außerschulischen Jugendbildung sowie bei der Ausbildung in den pädagogischen Professionen und in der Fort- und Weiterbildung von Pädagoginnen und Pädagogen liegen in der angemessenen Initiierung, Konsolidierung und Verstetigung der Entwicklung von Medienkompetenz. Dabei kann Medienkompetenz z. B. in vier Dimensionen beschrieben werden, wie dies durch Dieter Baacke 1 erfolgt ist. 1 Baacke, Dieter: Zum Konzept und zur Operationalisierung von Medi- enkompetenz. Bielefeld, 1998. Im Netz unter http://www.bundespruefstelle.de/bmfsfj/generator/bpjm/Jugendmediensc hutz-Medienerziehung/erziehung-medienkompetenz,did=119112.html - Medienkritik - Medienkunde - Mediennutzung und - (kreative) Mediengestaltung Daraus ergibt sich für die Entwicklung von Medien- kompetenz als Zielstellung der rechtssichere, zielgerich- tete, kreative, sozialverträgliche und partizipative Um- gang mit den Digitalen Medien. 4. Welche Angebote stehen für den Erwerb bzw. die Vertiefung von Medienkompetenz in der Fort- und Wei- terbildung für Erzieher/-innen, Lehrer/-innen, Sozialpäda- goginnen und -pädagogen sowie andere pädagogische Professionen zur Verfügung, wie werden diese wahrge- nommen und sind diese ausreichend? Zu 4.: Für den Erwerb bzw. die Vertiefung von Medi- enkompetenz in der Fort- und Weiterbildung für Erziehe- rinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Sozialpäda- goginnen und Sozialpädagogen sowie in anderen pädago- gischen Professionen stehen für den schulischen Bereich Fortbildungsangebote im Rahmen des „eEducation Berlin Masterplan“ und der Regionalen Fortbildung zur Verfügung . Dies wird ergänzt durch die vielfältigen Angebote von Freien Trägern, gerade für den Bereich der außer- schulischen Bildung. Seit August 2005 (bis Ende 2011) wurden im Rahmen der Masterplan-Fortbildung insgesamt 28.155 Teilnehme- rinnen und Teilnehmer (pädagogisches Personal) in 2.419 Kursen mit einem Umfang von 555.784 Kursteilnehmer- stunden geschult. Hervorzuheben ist dabei die Tatsache, dass diese Kurse, die sich jeweils über 10 bis 20 Unter- richtseinheiten erstrecken, von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in ihren unterrichtsfreien Zeiten freiwillig besucht werden. Zusätzlich wurden seit 2006 im Rahmen des Fortbildungskonzepts des „eEducation Berlin Masterplan “ insgesamt 1.012 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in 108 Kursen in einem Umfang von 25.300 Teilnehmerstunden geschult. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 131 2 Durch die WeTeK Berlin gGmbH und den Förderver- ein für Jugend und Sozialarbeit wird das Berliner Pro- gramm „BITS 21 – Bildung, InformationsTechnologie und Service der Berliner Jugendarbeit“ im Rahmen des Landesprogramms „jugendnetz-berlin“ seit 2001 organisiert . Das Programm wird durch den ESF finanziert. In der Förderperiode von 2007 bis 2012 wurden 6.557 Fach- kräfte mit 300.000 Stunden qualifiziert (davon 1.174 aus der Jugendarbeit mit 49.427 Stunden und 1.267 aus Schu- len mit 63.397 Stunden). Dafür wurden 4,8 Mio. EUR bereitgestellt. Da sich das Angebot stets nachfrageorientiert gestal- tet, kann davon ausgegangen werden, dass der derzeitige Bedarf ausreichend abgedeckt wird. Da sich jedoch mit den stetigen technologischen Veränderungen die gesell- schaftlichen Bereiche, die vom Einsatz der Digitalen Me- dien betroffen sind, erweitern, muss auch das Fortbil- dungsangebot diesen Herausforderungen in Inhalt, Um- fang und Qualität stets angepasst werden. 5. Welche finanziellen Mittel stehen für die Vermitt- lung von Medienkompetenz im Bereich der für Jugend und Bildung zuständigen Senatsverwaltung insgesamt zur Verfügung und welche weiteren Mittel Dritter und aus welchen Programmen werden darüber hinaus für diesen Zweck eingesetzt? Zu 5.: Seit 2001 führt der Senat gemeinsam mit der Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin und der Stiftung Demokratische Jugend das Berliner Landespro- gramm „jugendnetz-berlin“ durch. Ziel des außerschulischen Landesprogramms ist es, allen Kindern und Jugend- lichen Zugang und Umgang mit den neuen Medien zu ermöglichen, Projekte zwischen Jugendarbeit und Schule zu fördern, regionale und überregionale Projekte und Ini- tiativen zu unterstützen. Das Programm umfasst ein För- derprogramm, ein Internetportal als Informations- und Kommunikationsplattform der Berliner Jugendarbeit, me- dienpädagogische Aus-, Weiter- und Fortbildung über das Programm BITS 21 (ESF gefördert) und Veranstaltungen. In allen Berliner Bezir-ken arbeiten Jugendeinrichtungen als Medienkompetenzzentren und vernetzten und unter- stützen die unterschiedlichen Angebote. Das Landespro- gramm wird vom Senat mit jährlich 180.500,00 EUR ge- fördert ( Kapitel 1042 / Titel 68490). 6. In welchem Umfang stehen im Rahmen des eEducation Masterplans des Landes Berlin Mittel für die Vermittlung von Medienkompetenz zur Verfügung und welchen Stellenwert haben in diesem Masterplan außer- schulische Bildungsmaßnahmen bzw. für welche außer- schulischen Bildungsmaßnahmen stehen welche Mittel aus dem Masterplan für 2012 und 2013 bereit? Zu 6.: Die beiden Kernziele des „eEducation Berlin Masterplan“ gemäß den Vorgaben der Kultusministerkonferenz aus den Jahren 1984, 1987 und 1995, ergänzt durch den Beschluss der Kultusministerkonferenz „Medienbildung in der Schule“ vom 8. März 2012, zur Ausbreitung der informationstechnischen Bildung beizutragen und die Entwicklung von Medienkompetenz bei Lernenden und Lehrenden zu befördern, wurden der bereits vorliegenden Evaluation zufolge weitestgehend erreicht. Das integrierte Konzept des Masterplans aus kostenlosen Angeboten für - Fortbildung nach dem Modulkonzept des Masterplans, - Ausstattung mit IT (PCs, Notebooks, Interactive Whiteboards, Peripherie, Standardservern) sowie Vernetzung, - kostenlose Bereitstellung und Betreuung von Medienprojekten (Masterplan-Leitprojekten) hat sich danach bewährt. Für die Umsetzung dieses integrierten Konzepts des „eEducation Berlin Masterplan“ und damit für die Entwicklung von Medienkompetenz im schulischen Bereich stehen in den Jahren 2012 und 2013 jeweils 1,285 Mio. € zur Verfügung. Dazu kommen eingeworbene Drittmittel in Höhe 1,287 Mio. € auf dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie 3 Mio. € von der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin, die u. a. für die erforderliche Kofinanzierung der EFRE-Mittel eingesetzt werden. Außerschulische Bildungsmaßnahmen sind nicht Teil des Masterplans und werden aus ihm auch nicht finan- ziert. Für den Bereich der außerschulischen Bildungsmaß- nahmen stehen Mittel aus anderen Quellen zur Verfü- gung. Berlin, den 29. November 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Dez. 2012)