Drucksache 17 / 11 137 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 25. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Oktober 2012) und Antwort Durchgängige Sprachbildung in der Berliner Schule Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welcher Weise ist die im „Qualitätspaket Kita und Schule“ der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung von 2011 unter Punkt 6 „Sprachförderung auf guter Grundlage“ genannte wissenschaftliche Expertise Berliner Wissenschaftler/innen veröffentlicht worden, die Grundlage für die Entwicklung eines Konzepts „Durchgängige Sprachbildung in Berlin“ sein soll und die laut Fachbrief Sprachförderung Nr. 12 bis Ende 2011 vorliegen sollte? Zu 1.: Die Expertise „Erfolgreiche Sprachförderung unter Berücksichtigung der besonderen Situation Berlins“ wurde zunächst in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in verschiedenen Arbeitsgruppen vorgestellt und diskutiert. Weiterhin wurden die Ergebnisse der Expertise den zuständigen Koordinatorinnen /Koordinatoren der Fort- und Weiterbildung für die Sprachbildung zur Verfügung gestellt und mit den Hauptseminarleitungen der zweiten Ausbildungsphase diskutiert. Eine Veröffentlichung auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg und in Fachzeitschriften ist geplant. 2. Was sind die zentralen Ergebnisse dieser Exper- tise? Zu 2.: Die Expertise enthält auf über 200 Seiten Empfehlungen für erfolgreiche Sprachbildung unterschiedlicher Reichweite und mit unterschiedlichem Konkretionsgrad. In weiten Teilen bestätigt sie den Weg, den Berlin bereits gegangen ist, z. B. in Bezug auf die Verbindung von additiver und integrativer Förderung sowie in der Benennung von Sprachbildungskoordinatorinnen und Sprachkoordinatoren an Schulen. Folgende zentrale Empfehlungen enthält die Expertise: • Entwicklung eines Gesamtsprachencurriculums mit Anregungen zur Sprachbildung in den verschiedenen Fächern, • Überarbeitung der Instrumente zur Erhebung der Lernausgangslage: Die Lernausgangslage soll im Bereich Sprachkompetenz zu Beginn der Primarstufe und der Sekundarstufe I mit standardisierten Verfahren erhoben werden, um gesicherte Hinweise für notwendige Fördermaßnahmen zu erhalten, • Förderung der literalen Basisqualifikationen: Stärkere Nutzung des Lesens als Ressource für die sprachliche Förderung sowie Integration von Maßnahmen zum Erwerb von Lesekompetenz in den Unterricht (u. a. die Förderung von Lesestrategien und des fachspezifischen Lesens sowie Weckung und Erhalt der Lesemotivation ), • Qualifizierung von Lehrkräften: Vermittlung von Wissen in der Aus- und Fortbildung zu linguistischen und psycholinguistischen Themen, zum Schriftspracherwerb , zu förderdiagnostischen Verfahren, über Methoden zum Abbau der Lehrerlenkung sowie die Entwicklung neuer Formen der fächerübergreifenden Fortbildung, • Entwicklung sprachlicher Mindeststandards für jede Jahrgangsstufe, die der Bestimmung des individuellen Förderbedarfs dienen, • Anspruch auf individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern, bei denen diagnostizierter Förderbedarf besteht, • Systematische Evaluation des Mitteleinsatzes für Sprachbildung und deren Wirksamkeit, Optimierung des Mitteleinsatzes auf Grundlage der Ergebnisse, • Gründung eines Kompetenzzentrums Sprachbildung, um die vielfältigen Aktivitäten bildungspolitischer und wissenschaftlicher Institutionen sowie der in der Praxis tätigen Personen zu konzentrieren, zu koordinieren und zu systematisieren und um eine praxisnahe Wirkungsforschung zu unterstützen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 137 2 3. Werden in der Expertise Vorschläge unterbreitet und wenn ja, welche - zur Änderung des Rahmenplans Deutsch als Zweitsprache, - zu didaktischen Vorgehensweisen, - zum Zweitsprachenerwerb von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund auf sprachwis senschaftlicher Grundlage? Zu 3.: Die Expertise empfiehlt folgende Änderungen des Rahmenlehrplans Deutsch als Zweitsprache: • Die Zielgruppe für Sprachfördermaßnahmen sollte im Titel aktualisiert und benannt werden. Es wird folgender Vorschlag für eine Titeländerung formuliert: „Rahmenlehrplan für Sprachförderung in der Primarund Sekundarstufe. Für DaZ- und DaM-Schüler/innen mit Sprachförderbedarf im Alter von 5 1/2 bis 15 Jahren: mit ergänzenden Ausführungen zu zweitsprachspezifischen Förderbereichen“. • Der literale Förderschwerpunkt sollte betont werden. • Hinweise zu Schreib- und Leseflüssigkeitstrainings sollten integriert werden. • Hörverstehens- und Artikulationsübungen sollten ein- gebunden werden. • Ab Jahrgangsstufe 3 sollten fachbezogene Lernfelder integriert werden mit dem Ziel, dass Schülerinnen und Schüler fachsprachliche Strukturen und einen fachbezogenen Wortschatz einüben. • Checklisten für die Planung, Beobachtung und Reflexion von Förderunterricht sollten aufgenommen werden. Folgende zentrale Empfehlungen zum didaktischen Vorgehen werden ausgesprochen: • Die Hinführung zur Struktur der Buchstabenschrift sollte in der Schulanfangsphase mithilfe der analytisch -synthetischen Methode erfolgen. • In der Grundschule sollten regelmäßig Lernstandsanalysen über den Anfangsunterricht hinaus erfolgen. • Ab der 3. Jahrgangsstufe sollen Schülerinnen und Schüler eine gezielte und systematische Anleitung zum Gebrauch von Lesestrategien erhalten. • Für das stille Lesen und für die Leseförderung sollte in der Schule Zeit zur Verfügung gestellt werden. • Die Lesemotivation sollte geweckt und vor allem in der Sekundarstufe erhalten werden. • Damit der Unterricht als Sprachlernsituation genutzt werden kann, sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die Qualität und Quantität der Beiträge von Schülerinnen und Schülern zu erhöhen. Die Expertise bietet Empfehlungen für den Unterricht mit Schülerinnen und Schülern mit Deutsch als Zweitsprache , die sich auf die literalen und semantischen Basisqualifikationen beziehen. Empfohlen werden u. a.: • eine lesedidaktische Aufbereitung von Lehrbuchtexten zur Förderung des fachspezifischen Lesens, • eine sprach- und inhaltsbezogene Analyse von Lese- texten vor dem Einsatz im Unterricht, um im Vorfeld problematische Strukturen und kohärenzbildende Mittel zu klären, • die Transformation der wesentlichen Informationen eines Textes in eine andere Darstellungsform, • eine systematische Wortschatzarbeit, • die Ermittlung individueller Probleme bei schreib- schwachen Zweitsprachenlernerinnen und Zweitsprachenlernern durch eine qualitative Fehleranalyse, • der Einsatz kooperativer Arbeitsformen in Schreibprozessen , • die Einführung neuer Themen über Sachfelder und neuer Begriffe mit visueller Stützung und Kontextualisierung . 4. Werden in der Expertise Kriterien oder strukturelle Merkmale einer „Durchgängigen Sprachbildung in der Berliner Schule“ entwickelt und wenn ja, welche? Zu 4.: Die Expertise entwickelt Kriterien für eine „Durchgängige Sprachbildung in der Berliner Schule“. Dazu gehören: • die systematische Integration der Sprachbildung in den gesamten Unterricht der Schule, • die Gestaltung des Unterrichts im Hinblick auf den Erwerb der Bildungssprache und die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Sprachschwierigkeiten , • die kontinuierliche Diagnose von sprachlichen Voraussetzungen und Entwicklungsprozessen und eine darauf abgestimmte individuelle Förderung, • die Förderung des Lesens sowie der Lesemotivation in allen Fächern, • die Nutzung der Literalisierung als Ressource für die sprachliche Förderung, • die Schaffung von vielfältigen Gelegenheiten für Schülerinnen und Schüler, sich sprachlich auszudrücken und ihre sprachlichen Kompetenzen weiterzuentwickeln , • die Kooperation mit Eltern und dem Stadtteil. 5. Enthält die Expertise Aussagen zu den für eine „Durchgängige Sprachbildung in der Berliner Schule“ erforderlichen personellen Ressourcen und wenn ja, welche ? Zu 5.: Die Expertise empfiehlt eine systematische Evaluation des Mitteleinsatzes für Sprachförderung und eine fokussierte Planung sowie eine Erhebung des Gesamtmittelbedarfs für Sprachförderung auf Grundlage der bisher gemachten Erfahrungen. 6. In welcher Weise hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Ergebnisse der wissenschaftlichen Expertise, im Fachbrief Nr. 12 ab Mitte 2012 angekündigt, bereits umgesetzt und welche weiteren Vorhaben zur Umsetzung der Ergebnisse plant sie? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 137 3 Zu 6. Wie im Fachbrief angekündigt, haben Schulen am Ende des Schuljahrs 2011/12 die Möglichkeit erhalten , ihr Sprachbildungskonzept extern beurteilen zu lassen. Schulen, die dieses Angebot genutzt haben, erhielten eine umfassende individuelle Rückmeldung (u. a. zur Bestandsaufnahme, zum Einsatz der diagnostischen Verfahren, zur organisatorischen Beschreibung der Fördermaßnahmen, zur Nachvollziehbarkeit und Kohärenz des Konzepts). Als weitere Konsequenz aus der Expertise werden verschiedene Handreichungen zur Unterstützung der Lehrkräfte entwickelt: • zur Steigerung der Lesekompetenz zum Thema „Lesen in allen Fächern – individuelle Leseförderung in heterogenen Lerngruppen der Jahrgangsstufen 5 bis 10“ (Handreichung zur Verstetigung des Ertrags von ProLesen-Transfer), • Überarbeitung der Handreichungen zum Grundwortschatz , • Handreichung Wortschatzarbeit im Fachunterricht der Sekundarstufe I. Folgende weitere Maßnahmen wurden bzw. werden umgesetzt : • Das System der Sprachbildungskoordinatorinnen und -koordinatoren wird weiter ausgebaut. Bis 2014 sollen jährlich 100 Lehrkräfte qualifiziert werden, um die Sprachbildung an der eigenen Schule steuern zu können. • Die Berliner Instrumente zur Erhebung der Lernausgangslage zu Beginn der Primarstufe (LauBe) und der Sekundarstufe I (LaL 7) sollen in wissenschaftlicher Begleitung überarbeitet werden. • Die 2. Phase der Lehrerbildung hat Anregungen der Expertise aufgenommen und in den Pflichtbaustein „Sprachbildung“ integriert. • Der Mitteleinsatz für Sprachbildung an den einzelnen Schulen ist erstmals im Schuljahr 2011/12 erhoben worden. • Die Regionale Schulaufsicht beschäftigt sich auf einer Tagung mit Inhalten und Zielen der durchgängigen Sprachbildung sowie mit den Ergebnissen der Expertise. Über weitere Maßnahmen wird entschieden, wenn geklärt ist, mit welchen Themen sich Berlin an der Initiative von Bund und Ländern "Bildung durch Sprache und Schrift (BISS)" beteiligt. In diesem fünfjährigen Forschungs- und Entwicklungsprogramm werden Angebote zur Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Effizienz wissenschaftlich überprüft und weiterentwickelt. Berlin, den 11. November 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Nov. 2012)