Drucksache 17 / 11 138 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 26. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Oktober 2012) und Antwort Auswertung des Modellversuchs mobile Bürgerämter Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchen Bezirken gab es inzwischen Modellversuche zu mobilen Bürgerämtern und über welchen Zeitraum erstreckten sich diese? Zu 1.: Folgende Modellversuche gab es in der Ver- gangenheit: Spandau: seit November 2003 Lichtenberg: seit April 2004 Reinickendorf: seit September 2008 Neukölln: seit April 2008 Mitte: seit Oktober 2010 Tempelhof-Schöneberg: seit Februar 2008 Pankow: seit 2003 Charlottenburg-Wilmersdorf: seit Oktober 2008 Zurzeit betreiben die Bezirke Lichtenberg, Reinicken- dorf, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg aktiv die mobilen Dienste, Charlottenburg-Wilmersdorf und Mitte sind im Probestadium bzw. haben ihre Überlegungen noch nicht abgeschlossen. 2. Welche Voraussetzungen waren für die Inanspruchnahme der mobilen Bürgerämter gegeben bzw. wie waren diese konzipiert? (Terminvereinbarung, feste Standorte) Zu 2.: Für den Einsatz der mobilen Dienste gab es un- terschiedliche Konzepte. Lichtenberg hat feste Einsatzorte eingerichtet, die regelmäßig bedient werden, Reinicken- dorf hat u.a. einen regelmäßigen Standort im Flughafen Tegel. Dabei werden offene Sprechstunden ohne Termin- vereinbarung angeboten. In Reinickendorf wird die Ter- minvereinbarung z.T. ermöglicht. Ferner ist die Bestel- lung des mobilen Bürgeramtes gegen eine Gebühr für Firmen oder Privatpersonen zum Firmen- oder Wohnsitz möglich. Die Einsatzkonzepte versuchen grundsätzlich ein Höchstmaß an Flexibilität für die Bürgerinnen und Bürger zu realisieren. 3. Wie wurden die mobilen Bürgerämter den Bürgern bekannt gemacht? Zu 3.: Zur Bekanntmachung der mobilen Dienste gab es Pressemitteilungen, Flyer und Veröffentlichungen im Internet. In Behörden oder Firmen werden die vorhande- nen Kommunikationswege (E-Mail, Aushänge) im Vor- feld des Termins genutzt. Vor Ort stellen die Teams Auf- steller mit den aktuellen Informationen zum Ort und der Zeit auf. Die Plakate für diese Aufsteller werden zurzeit einheitlich gestaltet. 4. Welchen Umfang hatten die Modellversuche? (mobile Einheiten, Einsatztage bzw. -stunden, Einsatzge- biet) Zu 4.: Der Umfang der Angebote richtet sich nach den Erfordernissen vor Ort und den Kapazitäten der einzelnen Bezirke. In Senioreneinrichtungen, Jobcentern und Bib- liotheken gibt es verschiedene Varianten, z.B. einmal wöchentlich für drei bis sechs Öffnungsstunden. 5. Welche Produkte wurden durch die mobilen Be- zirksämter angeboten? Zu 5.: In den mobilen Bürgerämtern werden alle Leis- tungen der stationären Bürgerämter angeboten, mit Aus- nahme der Ausländerangelegenheiten, da der technische Aufwand dafür zu groß wäre. 6. Nach welchen Kriterien wurden die Produkte aus- gewählt, falls nicht das komplette Angebot der regulären Bürgerämter angeboten wurde? Zu 6.: Siehe Antwort zu 5. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 138 2 7. In welchem Umfang wurde während des Modell- versuchs das Angebot der regulären Bürgerämter einge- schränkt? (Personal, Öffnungszeiten) Zu 7.: In der Regel werden pro Einsatz der mobilen Dienste zwei Dienstkräfte abgestellt, die dann in den sta- tionären Ämtern fehlen. Zu einer Einschränkung oder gar Schließung der stationären Ämter kommt es aufgrund der bedarfsorientierten mobilen Angebote nicht. 8. Welche Produktmengen wurden durch die mobilen Bürgerämter erzielt? Hatte dies Auswirkung auf die Ge- samtheit der Produktmengen bzw. inwieweit gingen in der Testphase die Produktmengen der regulären Bezirksämter zurück? Zu 8.: Die aktuellen Zahlen für das erste Halbjahr 2012 weisen folgende Mengen aus: Von 1.360.000 nach- gefragten Produktmengen der Bürgerämter insgesamt wurden 6.641 von den mobilen Diensten gebucht. Das ergibt einen Anteil von 0,5 % an der gesamten Nachfrage. Der Anteil wäre höher, wenn alle Bezirke die mobilen Dienste betreiben würden. Der Bezirk Lichtenberg kommt mit seinen regelmäßig bedienten Standorten auf einen Anteil von bis zu 4 % der bezirksweiten Produktmengen. Eine Änderung der Nachfrage in den stationären Bürger- ämtern ist aus diesen Daten nicht ableitbar. 9. Welche Ergebnisse bezüglich der Kosten- und Leistungsrechnung lieferten die Modellversuche? Wie verhielten sich die Produktstückkosten der mobilen Bür- gerämter im Vergleich zu denen der regulären Bürgeräm- ter in den einzelnen Bezirken? Zu 9.: Aufgrund der geringen Zahlen bei der Leis- tungserbringung der mobilen Dienste sind die ermittelten Daten der Kostenrechnung nicht als repräsentativ zu be- zeichnen. Eine Aussage zu den Produktstückkosten in den mobilen Bürgerämtern und deren Vergleich mit den stati- onären Bürgerämtern würde keine validen Daten ergeben und wird daher nicht getroffen. 10. Wie war die Berechnungsgrundlage der Produkt- stückkosten der mobilen Bürgerämter? Inwieweit lag die- sen eine andere Kalkulationsgrundlage in der Teilkosten- rechnung zugrunde als den regulären Bürgerämtern? (Bit- te die Produkt-Vergleichsberichte der mobilen Bürgeräm- ter der Antwort beifügen) Zu 10.: Die Berechnungsgrundlage der Produktstück- kosten unterscheidet sich nicht von der Berechnungs- grundlage in den stationären Bürgerämtern. Produkt-Vergleichsberichte, die den Unterschied zwi- schen mobiler und stationärer Leistungserbringung zei- gen, werden nicht erstellt. Die mobilen Dienste werden in einer separaten Kostenstelle erfasst, diese Daten werden, sofern sie in den Bezirken bisher erhoben werden, nicht regelmäßig veröffentlicht. 11. Planen der Senat bzw. die Bezirke in Zukunft das Modell der mobilen Bürgerämter zu wiederholen oder gar diese berlinweit anzubieten? Falls nicht, mit welcher Be- gründung? Zu 11.: Das Modell der mobilen Bürgerdienste wird mit den zurzeit beteiligten Bezirken von der Senatsver- waltung für Inneres und Sport in Form eines Projektes (Evaluierung der Mobilen Dienste) gefördert und fortge- führt. Ziel ist die Auswertung der bisherigen Erfahrungen und die Ausweitung auf alle Bezirke. Aufgrund der posi- tiven Kundenreaktionen auf diesen über den Standard hinausgehenden Bürgerservice hält der Senat die Auswei- tung für wünschenswert. Die Bezirke arbeiten nach Art. 66, Abs. 2 der Verfassung von Berlin nach den Grundsät- zen der Selbstverwaltung und entscheiden eigenständig über die Einführung der mobilen Dienste. Einige Bezirke halten den über das normale Serviceangebot hinausge- henden Nutzen eines mobilen Dienstes für gering und versuchen mit anderen Maßnahmen ein gutes Servicean- gebot für die Bürgerinnen und Bürger anzubieten. Die Bezirke sind in ihrer Entscheidung, ob sie mobile Dienste anbieten, eigenständig und eigenverantwortlich. Berlin, den 12. November 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Dez. 2012)