Drucksache 17 / 11 139 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 29. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Oktober 2012) und Antwort Bürgerhaushalte in den Bezirken Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Modelle eines Bürgerhaushalts wurden in der Vergangenheit und werden derzeit in den Berliner Bezirken praktiziert? Zu 1: Die Modellformen eines Bürgerhaushalts liegen im Ermessen der bezirklichen Eigenverantwortung. Derzeit wurden in 8 Bezirken der Berliner Verwaltung Bürgerhaushalte eingeführt. Der Haushalt und das Beteiligungsverfahren werden den Bürgerinnen und Bürgern in den einzelnen Bezirken unterschiedlich transparent gemacht . Beispiele dafür sind Bürgerveranstaltungen, aufbereitete Broschüren sowie Internetauftritte. 2. Mit welchem Aufwand (direkte Kosten und Perso- nalaufwand) waren diese verschiedenen Ansätze verbunden (gegliedert nach Bezirken und Jahren)? Zu 2: Für die Erstellung von Bürgerhaushalten exis- tieren keine separaten Kostenträger, es liegen deshalb keine Informationen zu den direkten Kosten vor. Die Aufgabe eignet sich mangels einer passenden outputgerechten Zählgröße nicht für die Produktbildung im Zusammenhang mit der Budgetierung. Die Aufwände, die im Zusammenhang mit Bürgerhaushalten entstehen, unterscheiden sich sachlich nicht von den allgemeinen Tätigkeiten, die von den bezirklichen Serviceeinheiten Finanzen im Rahmen der Haushaltsplanung, - wirtschaft und -rechnung sowie der Kassenaufsicht erbracht werden. Eine weitere Differenzierung dieser Kosten liegt im Ermessen des jeweiligen Bezirks. 3. Wie bewertet der Senat die unterschiedlichen Er- fahrungen in den Bezirken? Zu 3: Der Senat hat hierüber keine Erkenntnisse. 4. Wie beurteilt der Senat die Aussichten, zu einer einheitlichen Praxis in den Bezirken sowie möglicherweise zur jeweils zweckgebundenen Bereitstellung bestimmter Summen für die Durchführung von Bürgerhaushaltsverfahren zu kommen? Zu 4: Die Bezirkshaushaltspläne werden gemäß Art. 72 Verfassung von Berlin (VvB) von den Bezirksverordnetenversammlungen als Organ der bezirklichen Selbstverwaltung beschlossen. Damit liegt auch das interne Verfahren zur Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne in der Verantwortung der einzelnen Bezirke. Sie allein bestimmen, ob und ggf. in welchem Umfang Bürgerhaushaltsverfahren im eigenen Bezirk zur Anwendung kommen. Die Senatsverwaltung für Finanzen kann allein Vorgaben hinsichtlich der allgemeinen Haushalts- und Veranschlagungssystematik, des Umfangs der Unterlagen sowie des Zeitpunktes der Einreichung der Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) machen (vgl. § 27 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO)). Vor diesem Hintergrund werden die Aussichten einer einheitlichen Praxis bei der Durchführung von Bürgerhaushalten als eher problematisch eingeschätzt. Die Bezirke haben allerdings die Möglichkeit, eine Vereinheitlichung ihres Handelns z.B. über den Rat der Bürgermeister freiwillig herbeizuführen. Berlin, den 12. November 2012 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Nov. 2012)