Drucksache 17 / 11 143 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Braun (CDU) vom 29. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Oktober 2012) und Antwort Muss am Wannsee geschossen werden? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer ist dafür verantwortlich, dass auf dem DEVA-Schießstand in Wannsee im Freien geschossen werden darf? Antwort zu 1: Bei dem Schießstand der Deutschen Versuchs- und Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen e. V. (DEVA) am Stahnsdorfer Damm in Wannsee handelt es sich um eine nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anlage, für die die Senatsver- waltung für Stadtentwicklung und Umwelt zuständig ist. Während allseitig geschlossene Schießstände nicht ge- nehmigungsbedürftig sind, handelt es sich hier um eine Ansammlung diverser Schießstände, die mit Ausnahme von Schützen- und Zielbereich nach oben hin offen sind. Dies ist zulässig, solange der Stand der Technik zur Lärmminderung und die maßgeblichen Immissionsricht- werte nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) als sechster allgemeiner Verwaltungs- vorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz eingehal- ten werden. Eine vollständige Einhausung kann dann nicht gefordert werden. Frage 2: Ist dem Senat bekannt, dass wegen der Ge- räuschemissionen zu Zeiten der Alliierten Schießhallen gebaut wurden, um die Geräuschbelästigung der Anwoh- ner gering zu halten? Antwort zu 2: Auch diese beiden Schießhallen sind im Bereich der Bahnen nach oben offen, es wurde vom Mili- tär Wert darauf gelegt, unter diesen Bedingungen üben zu können. Von Polizei, Bundesgrenzschutz und Sicher- heitsdiensten werden die Anlagen weiterhin genutzt. In diesem Bereich sind gitterförmig sogenannte Hänge- absorber zum Lärmschutz angebracht, eine Technik, die später auch auf anderen Schießständen auf dem Gelände angewandt wurde. Frage 3: Gab es Messungen der Lärmemissionen, ggf. zu welchen Tageszeiten und mit welchem Ergebnis? Antwort zu 3: Es gab diverse Lärmmessungen, insbe- sondere im Bereich der nächstgelegenen Wohngebäude in der Bismarckstraße. Im Allgemeinen als gesteuerte Mes- sungen, d.h. mit Vorgaben des Messinstituts, um die Messwerte bestimmten Kalibern und Schießständen zu- ordnen zu können. Die genaue Tageszeit ist dabei nicht von Bedeutung. Während der Schießbetrieb nur tagsüber von Montag bis Freitag von 8.00 bis 19.00 Uhr, Sonn- abend von 9.00 bis 19.00 Uhr und Sonntag von 9.00 bis 13.00 Uhr zulässig ist, wurden die Messungen teilweise nachts (d. h. nach 22.00 Uhr) durchgeführt, um möglichst wenig störende Fremdgeräusche durch Bahn- und Stra- ßenverkehr zu haben. Mit Hilfe der Einzelpegel der mess- baren Schussgeräusche und ihrer Häufigkeit über den Tag errechnet sich der sogenannte Beurteilungspegel der An- lage. Die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm wurden hierbei stets eingehalten. Berlin, den 12. November 2012 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Nov. 2012)