Drucksache 17 / 11 148 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Simon Weiß und Alexander Spies (PIRATEN) vom 26. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Oktober 2012) und Antwort Das Informationsfreiheitsgesetz in der Praxis: Berliner Jobcenter (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er hat für die Beantwortung Informationen bei der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit eingeholt. 1. Welche Berliner Jobcenter führen Verzeichnisse gemäß § 11 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG Bund)? Zu 1.: Alle zwölf Berliner Jobcenter (JC) arbeiten nach Aktenplänen und führen Verzeichnisse. Gemäß § 50 Abs. 4 Satz 2 SGB II gilt das Informationsfreiheitsgesetz für alle gemeinsamen Einrichtungen und somit auch für alle zwölf Berliner Jobcenter. 2. Welche Berliner Jobcenter führen Organisations- und Aktenpläne gemäß § 11 Abs. 3 IFG Bund? Zu 2.: Alle zwölf Berliner Jobcenter nutzen einen ein- heitlichen Aktenplan und haben - wie für Organisationen üblich - einen Organisationsplan. 3. Wie werden die Verzeichnisse sowie Organisa- tions- und Aktenpläne der Berliner Jobcenter in elektronischer Form jeweils allgemein zugänglich gemacht (gemäß § 11 Abs. 3 IFG Bund)? Zu 3.: Die gesetzliche Grundlage ist unter Antwort zu Frage 1. bereits ausgeführt. Auf den Seiten von www.arbeitsagentur.de werden alle Weisungen, Aktenpläne , etc. veröffentlicht, welche die Grundsicherungsleistungen tangieren, die im Zuständigkeitsbereich des Bundes liegen. Der Aktenplan SGB II der Bundesagentur für Arbeit und der gemeinsamen Einrichtungen (gE) SGB II ist unter folgendem Link veröffentlicht: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01- Allgemein-Info/A015- Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Aktenplan-SGBII .pdf Individuelle Angaben zu den Berliner Jobcentern sind unter folgenden Links veröffentlicht: http://www.berlin.de/jobcenter/index.html Die inhaltliche Ausgestaltung des Internetauftrittes der jeweiligen Jobcenter liegt im Entscheidungsbereich jeder einzelnen gemeinsamen Einrichtung. Die Geschäftsführungen - ggf. im Einvernehmen mit den jeweiligen Trägerversammlungen – entscheiden, welche Informationen über welche Wege kommuniziert werden. Sofern Informationen nicht im Internet veröffentlicht sind, die dem Informationsfreiheitsgesetz unterliegen, können diese bei den jeweiligen Jobcenter abgefragt und elektronisch zu Verfügung gestellt werden (ggf. via EMail ). JC Charlottenburg-Wilmersdorf: http://www.berlin.de/jobcenter/charlottenburgwilmersdorf /index.html JC Pankow: http://www.berlin.de/jobcenter/pankow//index.html JC Spandau: http://www.berlin.de/jobcenter/spandau/index.html JC Reinickendorf: http://www.berlin.de/jobcenter/reinickendorf/index.html JC Mitte: http://www.berlin.de/jobcenter/mitte/ JC Friedrichshain-Kreuzberg: http://www.berlin.de/jobcenter/friedrichshainkreuzberg /index.html JC Lichtenberg: http://www.berlin.de/jobcenter/lichtenberg/ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 148 2 JC Marzahn-Hellersdorf: http://www.berlin.de/jobcenter/marzahn-hellersdorf/ JC Steglitz-Zehlendorf: http://www.berlin.de/jobcenter/steglitz-zehlendorf/ JC Tempelhof-Schöneberg: http://www.berlin.de/jobcenter/tempelhofschoeneberg / JC Neukölln: http://www.berlin.de/jobcenter/neukoelln/ JC Steglitz-Zehlendorf: http://www.berlin.de/jobcenter/steglitz-zehlendorf/ 4. Ist geplant, die jeweiligen noch nicht veröffent- lichten Verzeichnisse sowie Organisations- und Aktenpläne der Berliner Jobcenter allgemein zugänglich zu machen? a. Wenn ja, wann und wo? b. Wenn nein, welche und warum nicht? Zu 4.a. und b.: Amtliche Informationen, die den Ge- setzmäßigkeiten des Informationsfreiheitsgesetzes unterliegen , werden auf den angeführten Websites zur Verfügung gestellt, bzw. können bei den jeweiligen Berliner Jobcentern abgefordert werden. 5. Soweit sich Verzeichnisse, Organisations- und Aktenpläne in Überarbeitung befinden, wann und wo sollen diese allgemein zugänglich gemacht werden? Zu 5.: Siehe Antwort zu 4. 6. Existieren Verwaltungsvorgaben/Weisungen zum Führen von Verzeichnissen, Organisations- und Aktenplänen in den Berliner Jobcentern (Bitte vollständig auflisten über alle Verwaltungsebenen und Träger hinweg sowie beilegen/verlinken)? Zu 6.: Über den § 50 Abs. 4 Satz 2 SGB II hinaus, der auf die Gültigkeit des Informationsfreiheitsgesetzes für gemeinsame Einrichtungen verweist, gibt es keine weiteren Weisungen. Die Ausgestaltung obliegt den jeweiligen Jobcentern. Berlin, den 21. November 2012 In Vertretung Farhad Dilmaghani Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Nov. 2012)