Drucksache 17 / 11 150 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Seelig und Uwe Doering (LINKE) vom 31. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Oktober 2012) und Antwort Homepageüberwachung durch Berliner Behörden? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wurde von Behörden des Landes Berlin jemals das Instrument der Homepageüberwachung angewandt und wenn ja, a) von welcher Behörde, b) zu welchem Zeitpunkt und mit welcher Dauer, c) auf welcher Rechtsgrundlage, d) aus welchem Anlass/aufgrund welchen Delikts, e) wie viele Zugriffe wurden dabei registriert? 2. In welchen dieser Fälle sind Bestandsdaten von wie vielen Betroffenen ermittelt worden? 3. In welchen dieser Fälle hat die Homepageüberwa- chung zu Hinweisen auf Straftäter geführt und wurden diese Hinweise in Strafverfahren verwendet? Zu 1. bis 3.: In einem unter anderem wegen Mordver- dachts noch laufenden Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft ab dem 25.02.2003 für vier Wochen eine „Homepageüberwachung“ zu dem gesuchten Tatverdächtigen – das heißt eine Überwachung des Internetzugriffs auf die dementsprechenden Fahndungsseiten des Bundeskriminalamtes - durchgeführt. In diesem Fall ergaben sich bisher nicht zu verifizierende Hinweise. Mit Entscheidung der Staatsanwaltschaft vom 28.05.2003 ist dieser Ermittlungsansatz im Hinblick auf noch andere auszuschöpfende Ermittlungsansätze zunächst zurückgestellt worden. Über den Erfolg dieser Maßnahme ist noch keine abschließende Aussage mög- lich, da das Verfahren noch andauert. Anlässlich des Verdachts eines erpresserischen Men- schenraubs sollten im Jahr 2006 die Zugriffe auf die Homepage der Polizei Berlin für einen Zeitraum von drei Monaten überwacht werden. Die damit einhergehende Erhebung von personenbe- zogenen Nutzungsdaten in Form einer Aufzeichnung der Internetprotokoll-Adressen bestimmter Seitenbesucherin- nen und Seitenbesucher wurde zuvor durch das Amtsge- richt Tiergarten per Gerichtsbeschluss auf der Grundlage der Paragrafen 100g und 100h der Strafprozessordnung in Verbindung mit dem Paragrafen 113 des Telekommunikationsgesetzes angeordnet. Der Gerichtsbeschluss wurde jedoch nicht mehr um- gesetzt, da andere Ermittlungsmaßnahmen zuvor zur Ver- haftung eines Tatverdächtigen führten. Berlin, den 30. Januar 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Feb. 2013)