Drucksache 17 / 11 155 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 31. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2012) und Antwort Elektronisches Klassenbuch und Datenschutz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt der Probelauf für das „Elektronische Klassenbuch“ und soll künftig das „Elektronische Klassenbuch“ eingeführt werden? Zu 1.: Im Rahmen des Pilotprojekts „Elektronisches Klassenbuch“ wird getestet, unter welchen Rahmenbedingungen die Nutzung eines elektronischen Klassenbuches möglich und sinnvoll ist. Bei positivem Ergebnis kann sich ein Probelauf anschließen. Im Rahmen des Probe- laufs wird eine schriftliche Einwilligung der Erziehungs- berechtigten beziehungsweise der volljährigen Schülerin- nen und Schüler eingeholt werden. Grundsätzlich ermög- licht § 64 Abs. 1 und 5 Schulgesetz (SchulG) in Verbin- dung mit §§ 1 bis 5 und § 12 der Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Schulwesen (Schuldatenverordnung) die Einführung des elektroni- schen Klassenbuches. 2. Welche Daten sollen im „Elektronischen Klassenbuch “ erfasst und wie lange sollen sie dort gespeichert werden? 3. Wer erfasst die Daten für das „Elektronische Klassenbuch “ und wer kann auf die Daten im „Elektronischen Klassenbuch“ zugreifen? Zu 2. und 3.: Das elektronische Klassenbuch bildet in- haltlich die aktuell verwendeten Klassenbücher in Papier- form bzw. die üblichen Kurslisten ab. Die Dokumentati- on des Unterrichts erfolgt daher wie bisher durch die in der jeweiligen Unterrichtsstunde unterrichtenden Lehr- kräfte, die neben der Schulleitung nach festgelegten Be- rechtigungen Zugriff auf die Daten im elektronischen Klassenbuch haben. Es gelten die in § 11 Schuldatenver- ordnung geregelten Aufbewahrungsfristen. 4. Wie viele und welche Schulen beteiligen sich in welchen Zeiträumen am Probelauf für das „Elektronische Klassenbuch“? Zu 4.: Die Pilotphase des elektronischen Klassenbu- ches wird mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2012/13 starten. Die auswählten Schulen nehmen freiwil- lig an der Erprobung und am Pilotprojekt „Elektronisches Klassenbuch“ teil. Ausgewählt wurden 10 Schulen unterschiedlicher Schularten, die alle ein Interesse an der Prob- lemlösung haben und für die das elektronische Klassen- buch eine unterstützende Maßnahme darstellt. Vorausset- zung für die Teilnahme sind die Zustimmungen der Schul- und Gesamtkonferenzen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 155 2 Teilnehmende Schulen am Projekt „Elektronisches Klassenbuch“ Schulnr. Schulname Bemerkungen 08K01 Walter-Gropius-Schule Starter-Schule Im September 2012 haben die drei benannten „StarterSchulen “ den Testbetrieb vorbereitet. Aus den Erfahrungen mit der technischen Machbarkeit und organisatori- schen Umsetzbarkeit sollen die Anforderungen an das elektronische Klassenbuch gemeinsam mit den Projekt- schulen bis Ende Januar 2013 (Ende der Erprobungspha- se) entwickelt werden. 5. Welcher Zusammenhang besteht zwischen der „Automatisierten Schülerdatei“ und dem „Elektronischen Klassenbuch“ bzw. plant der Senat einen Zusammenhang zwischen beiden herzustellen und wenn ja, in welcher Weise? Zu 5.: Zukünftig werden die Schülerdaten und weitere Verwaltungsdaten der Schulen berlinweit einheitlich in den Schulen in einer Schulverwaltungssoftware gehalten. Durch die einheitliche Schulverwaltungssoftware redu- ziert sich der Datenpflegeaufwand für die Schulen erheb- lich. Nach den gesetzlichen Vorgaben des § 64a SchulG wird ein auf das Nötigste reduzierter Teil der in der Schulverwaltungssoftware enthaltenen Schülerdaten aller Schulen in die automatisierte Schülerdatei überführt. Die Schülerdaten der Schulverwaltungssoftware ste- hen bei Entscheidung der Schule bzw. der schulischen Gremien und der Erziehungsberechtigten auch für die Nutzung eines elektronischen Klassenbuchs zur Verfü- gung. Es handelt sich hierbei um zwei vollständige separate IT-Systeme. Eine Verknüpfung der automatisierten Schü- lerdatei mit den Datenbeständen des elektronischen Klas- senbuchs besteht nicht und ist auch nicht geplant. 6. Ist die Bildungssenatorin Sandra Scheeres im Arti- kel „Der gläserne Schüler kommt“ von Florentine Anders in der Berliner Morgenpost vom 29.10.2012 mit der Aus- sage „Der weitgehende Austausch zwischen Schule, Jugendamt , Polizei, Familiengerichten und Schulaufsicht muss systematisch ausgebaut werden“ korrekt zitiert worden und wenn ja, welche Absichten verbinden sich mit dieser Aussage? Zu 6.: Das angesprochene Zitat wurde in der Berliner Morgenpost vom 29.10.2012 richtig wiedergegeben. Die Äußerung von Frau Senatorin Scheeres ist im Zusam- menhang mit dem Recht auf Bildung zu sehen. Insoweit ist es erforderlich, dass unter Beachtung des datenschutz- rechtlichen Rahmens alle staatlichen Stellen bei der Be- kämpfung der Schuldistanz eng und einzelfallbezogen zusammenarbeiten. Dies gilt im Besonderen, wenn in Fällen von Schulabstinenz das Kindeswohl gefährdet wird. Berlin, den 26. November 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dez. 2012) 05K06 Wolfgang-Borchert-Schule Starter-Schule 04B03 OSZ Kfz-Technik Starter-Schule 04K02 Friedensburg-Oberschule 10K05 Jean-Piaget-Schule 02Y01 Andreas-Schule 12Y03 Humboldt-Oberschule 03B07 OSZ Bürowirtschaft u. Dienstleistungen 03G03 Grundschule am Kollwitzplatz 08S04 Schule am Zwickauer Damm