Drucksache 17 / 11 156 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 31. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2012) und Antwort Wohnungsbau und/oder Atelierhaus: Nutzungsperspektive des Objekts Arnold-Zweig-Str. 1/ Prenzlauer Promenade 149 - 152 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie groß ist das Grundstück Arnold Zweig Str. 1/ Prenzlauer Promenade 149 - 152, und wie viele Quadrat- meter Nutzfläche/Bruttogeschossfläche weist das Be- standsgebäude aus? Zu 1.: Das Grundstück ist 15.806 m² groß. Das Haupt- gebäude besitzt eine Miet-/Nutzfläche von ca. 10.541 m² und eine Bruttogeschossfläche von 15.420,57 m². Das Nebengebäude besitzt eine Miet-/Nutzfläche von ca. 222 m² und eine Bruttogeschossfläche von 492,40 m². 2. Wie ist der bauliche Zustand des Gebäudes? Zu 2.: Die Bausubstanz des Hauptgebäudes (Baujahr ca. 1980) hat insgesamt einen einfachen, überalterten Ausbau- und Ausstattungsstandard. Es bestehen erhebli- che Schäden an Dach, Fassade und Ausbau. 3. Wie hoch ist der Vermietungsstand, welche Grün- de bestehen für Leerstand? Zu 3.: Mit Stand 02.11.2012 sind 3.397,55 m² vermie- tet. Aufgrund baulicher Mängel sind die übrigen ca. 7.000 m² zurzeit nicht vermietbar. 4. Wie viele Mietverträge gibt es, für welche Nut- zungen und bis wann sind diese befristet? Zu 4.: Es gibt derzeit 81 Gewerbemietverträge. Sie be- stehen unbefristet mit einer dreimonatigen Kündigungs- frist. 5. Ist dem Senat bekannt, dass die nahe gelegene Kunsthochschule Weißensee ebenfalls Räume in dem Atelierhaus Prenzlauer Promenade nutzt und dass außer- dem ein dringender Bedarf für Studentenwohnen besteht und wie werden diese Anliegen im weiteren Verfahren berücksichtigt? Zu 5.: Nicht die Kunsthochschule Berlin (Weißensee), sondern die Mart Stam Stiftung hat dort Räumlichkeiten angemietet. Diese dienen Stipendiaten, die von der Stif- tung einjährige Arbeitsstipendien erhalten, als Ateliers. Für studentisches Wohnen sind die Räumlichkeiten an der Prenzlauer Promenade derzeit nicht geeignet. 6. Wie wird in nächster Zeit mit auslaufenden Mietverträgen verfahren, solange noch keine Entscheidung über die zukünftige Nutzung des Areals gefallen ist? Zu 6.: Es gibt in der nächsten Zeit keine auslaufenden Mietverträge. Alle Verträge sind unbefristet - mit dreimo- natiger Kündigungsfrist - (s. Beantwortung zu Frage 4.). 7. Soll die Liegenschaft ausschließlich städtischen Wohnungsbaugesellschaften zum Kauf angeboten wer- den? Zu 7.: Das weitere Verfahren ist noch nicht abschlie- ßend geklärt. 8. Werden mit der Vergabe Auflagen zur Instandsetzung und Sanierung des Gebäudekomplexes gemacht oder ist ein Abriss beabsichtigt bzw. möglich? Wie hoch wer- den die Kosten für Abriss geschätzt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 156 2 Zu 8.: Es liegt noch kein Beschluss zur Vergabe und deren Kriterien vor. Auch Abriss und Neubau ist grund- sätzlich möglich. Eine Schätzung zur Höhe von Abriss- kosten liegt nicht vor. 9. Welche planungs- und bauordnungsrechtlichen Festlegungen seitens des Bezirkes bestehen für das Grundstück und wie ist der Bezirk in das geplante Verga- beverfahren einbezogen? Zu 9.: Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich, also in einem Bereich, für den keine ver- bindliche Bauleitplanung im Sinne des § 30 Baugesetz- buch (BauGB) besteht. Das Grundstück befindet sich in- nerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Da die nähere Umgebung keinem der Gebiete gem. §§ 2 bis 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zuzuordnen ist, regelt § 34 Abs. 1 BauGB die Zulässigkeit von Vorhaben. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Ei- genart der näheren Umgebung einfügt und die Erschlie- ßung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Auf dem Grundstück besteht vom Grundsatz her ein Erweiterungs- potential. Auf Grund der Umgebungsbebauung ist eine Ergänzung der blockbildenden Struktur vorstellbar. Kon- krete Aussagen sind nur auf der Grundlage eines Konzep- tes zu treffen. 10. Wie viele Quadratmeter Wohnfläche und wie viele Wohneinheiten können auf dem Grundstück im Be- stand oder als Neubau entstehen? Zu 10.: Die realisierbare Bruttogeschossfläche, also die maximale Bebauung des Grundstücks beträgt ca. 29.300 m². Die Ausgestaltung dieser Fläche obliegt einem Käufer. 11. Welche Möglichkeiten bestehen, Flächen für kulturelle Nutzungen wie Ateliers zu erhalten und den- noch Wohnraum zu schaffen, etwa in derzeit gesperrten Gebäudeteilen? Zu 11.: siehe Antworten zu Fragen 9 und 10. 12. Teilt der Senat die Auffassung, dass ein öffentlicher transparenter Konzeptwettbewerb am besten geeig- net ist, um über die Perspektive als Künstlerhaus und/oder Wohnhaus zu entscheiden? Wenn ja, wann ist ein solcher Wettbewerb vorgesehen und wer soll Verfahren entschei- den? Wenn nein, aus welchen Gründen lehnt der Senat einen solchen Wettbewerb ab? Zu 12.: siehe Beantwortung zu Frage 7. Berlin, den 26. November 2012 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Dez. 2012)