Drucksache 17 / 11 159 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 01. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. November 2012) und Antwort Wie arbeitet die Erstanlaufstelle des Berliner IQ-Netzwerks? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Beratungen hat die Erstanlaufstelle des IQ Netzwerks Berlin seit ihrer Eröffnung für welche Be- rufe durchgeführt (Bitte getrennt nach Monaten auflisten: telefonisch, persönlich, online)? Zu 1.: Die zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung des IQ Netzwerk Berlin hat 330 Erstberatungen (ohne Folge- beratungen) durchgeführt (Stand: 12.11.2012). Davon waren 157 persönliche Beratungen, 140 Telefonkontakte und 33 Online & E-Mail Kontakte. Die Beratungszahlen verteilten sich wie folgt auf die Monate seit Beginn Juni 2012: Beratungsform Juni Juli August September Oktober Summe Persönlich* 15 30 33 38 41 157 Telefonisch 12 18 22 48 40 140 Online 3 5 7 11 7 33 Beratungen gesamt: 330 * ist zusätzlich eine telefonische Kurzberatung/Aufnahme der Daten vorausgegangen 2. In welchen Sprachen kann die Erstanlaufstelle Beratungsgespräche führen? Zu 2.: In der Zentralen Erstanlaufstelle Anerkennung werden Beratungen in folgenden Sprachen angeboten: Deutsch, Englisch, Russisch und Spanisch. Durch die Coaching-Projekte zur Verfahrensbegleitung (Club Dia- log, TBB und LIFE) können auch Beratungsgespräche auf Türkisch und Polnisch angeboten werden. 3. In welchen Sprachen konnte bisher nicht beraten werden? Zu 3.: Bisher konnte allen Ratsuchenden Beratungen angeboten werden. Mit Unterstützung von Dolmetsche- rinnen und Dolmetschern können je nach Notwendigkeit auch Beratungen in anderen Sprachen erfolgen. 4. Wie viele Anfragen gab es aus dem Ausland (aus welchen Ländern und welchen Berufen)? Zu 4.: Es wurden insgesamt 16 Beratungsanfragen aus dem Ausland an die Zentrale Erstanlaufstelle Anerken- nung gestellt. Die Anfragen betrafen folgende Berufe in den Herkunftsländern: Zahnärztinnen und Zahnärzte, Ärz- tinnen und Ärzte, Ingenieurinnen und Ingenieure, Öko- nominnen und Ökonomen, Geisteswissenschaftlerinnen und Geisteswissenschaftler, Lehrerinnen und Lehrer und Buchhändlerinnen und Buchhändler. Die Anfragen kamen aus folgenden Ländern: Tschechien, Armenien, Türkei, Italien, Polen, Portugal, Namibia, Bulgarien, Spanien, Usbekistan, England, USA, Indien und Frankreich. 5. Wie viele Anträge auf Berufsanerkennungen aus welchen Ländern wurden mit Hilfe der Erstanlaufstelle gestellt? Zu 5.: Bei der Zentralen Erstanlaufstelle Anerkennung werden insbesondere Empfehlungen zur „Antragstellung “ oder „Zeugnisbewertung“ bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) abgegeben, da viele Ratsuchende einen unreglementierten akademischen Ab- schluss aus dem Herkunftsland mitbringen. Insbesondere die Akademiker haben aufgrund ihrer hohen Eigenstän- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 159 2 digkeit eher selten das Angebot der gemeinsamen Antrag- stellung in Anspruch genommen. Mit Hilfe der Zentralen Erstanlaufstelle Anerkennung wurden insgesamt drei An- träge zur Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für Aus- ländisches Bildungswesen gestellt, davon waren zwei Antragstellerinnen und Antragsteller aus Sri Lanka und ein Antragsteller aus Tunesien. Außerdem wurden drei Antragstellungen bei nicht-akademischen Berufen ge- meinsam gestellt, davon kamen zwei Antragsteller/innen aus Spanien und ein Antragsteller aus der Türkei. 6. In wie vielen Fällen wurden die Ratsuchenden an welche anderen Beratungsstellen sowie an die IHK und HWK weitergeleitet? Zu 6.: Insgesamt wurden 43 Ratsuchende aus der Zentralen Erstanlaufstelle Anerkennung an folgende Be- ratungsstellen weitergeleitet: Beratungsstelle Anzahl der weitergeleiteten Ratsu- chenden Jugendmigrationsdienste 8 Ratsuchende Universitäten 10 Ratsuchende IHK FOSA 8 Ratsuchende HWK 2 Ratsuchende HWK Handwerksrolle 1 Ratsuchender Landesamt für Gesundheit und Soziales 2 Ratsuchende Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Forschung 1 Ratsuchender Andere IQ Beratungsstellen (Brandenburg oder andere Bundesländer) 3 Ratsuchende Sonstige Bildungsberatungsstellen 8 Ratsuchende 7. Wie viele potenzielle Antragsteller_innen aus welchen Berufen und Herkunftsländern wurden an die Coaching-Programme des TBB und des Club Dialog ver- wiesen? (Bitte getrennt für beide auflisten.) Zu 7.: Durch die Zentrale Erstanlaufstelle Anerken- nung wurden 37 potentielle Antragstellerinnen und An- tragsteller an die Coaching-Projekte weitergeleitet: Life e.V. TBB Club Dialog e.V. 1. Ökonomin Russland Lehrer für aserbaid. Literatur Aserbaidschan Rechtsanwalt Nigeria 2 Buchhalte- rin/Rechnungswesen Irak Architekt Türkei Lehrerin für Sport Polen 3 Rechtsanwältin Türkei Lehrer Spanien Grundschullehrerin Albanien 4 Psychologin Kuba Ökonom Türkei Sozialwissenschaftler Türkei 5 Ökonomin und Produktions- manag. Ukraine Ökonom Türkei Lehrer Spanien 6 Lehrerin Sowjetunion Maschinenbauingenieur Nordzy- pern Musiklehrerin Ukraine 7 Psychologische Psychothera- peutin Argentinien Sozialwissenschaftler Türkei Physiotherapeutin Polen 8 Physikerin Iran Architekt Türkei Buchhalterin Polen 9 Juristin Brasilien Hotelfachmann Türkei Fachkraft für Warenkunde Ukraine 10 Pädagogin Polen Koch Lettland 11 Bauingenieurin Peru Produktprüferin – Textil Polen 12 Pharmazeutikerin Kolumbien Elektromonteur Polen 13 Soziologin Lateinamerika oder Spanien Fachkraft Bäckerei Polen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 159 3 14 Wirtschaftsprüferin Chile 15 Lehrerin für Biophysik Armenien Die Coaching-Projekte haben z.T. auch einen direkten Zulauf in ihre Beratungsstellen. Insgesamt wurden in dem Coaching-Projekt bei LIFE e.V. 70 Personen beraten, beim TBB 89 Personen und bei Club Dialog e.V. 113 Personen. 8. Wie viele Anträge wurden von Beratungssuchenden gestellt, die von einem Coach begleitet wurden? (Bitte getrennt nach Herkunftsgruppen und Berufsgruppen ge- trennt auflisten.) Zu 8.: In den Coachig-Projekten des IQ Netzwerk Berlin (TBB, Club Dialog und LIFE) wurde insgesamt 65 Antragstellerinnen und Antragsteller eine Antragstellung empfohlen und sie erhielten eine Verfahrensbegleitung. Berufsgruppen Land Anzahl Architektin/Architekt Russland 2 Ingenieurin/Ingenieur Chemie-Ingenieurin/Chemie-Ingenieur Russland Ukraine Iran Türkei Rumänien 2 2 2 1 1 PTA Russland 2 Gesundheitsfachberufe Russland Polen Türkei 2 2 3 Arzt/Ärztin Ukraine Syrien Russland 2 1 1 Physiotherapeutin/Physio-therapeut Polen Argentinien 1 1 Krankenpflegerin/Krankenpfleger Algerien Weißrussland 1 1 Altenpflegerin/Altenpfleger Polen 3 Elektroberufe (Elektronikerin/Elektroniker u.a.) Türkei Israel Iran Kasachstan Ukraine Tadschikistan 3 1 1 1 1 1 Orthopädiemechanikerin/ Orthopädiemechaniker Irak 1 Industriemechanikerin/ Industriemechaniker Bulgarien Kosovo 1 1 Bauberufe (Tischler, Maler, Zimmerer u.a.) Lettland Türkei 1 2 Kaufmännische Berufe (Bank-, Einzelhandel, Bankkauffrau/Bankkaufmann u.a.) Kasachstan Polen Türkei Russland 1 2 2 3 Kfz-Mechatronikerin/Mechatroniker Russland 2 Zahntechnikerin/Zahntechniker Polen 2 Erzieherin/Erzieher Türkei 1 Lehrerin/Lehrer Argentinien Ukraine Russland 1 3 2 Pädagogin/Pädagoge + Sozialpädago- gin/Sozialpädagoge Ukraine Polen 1 1 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 159 4 9. Wie viele Anträge aus Berlin sind bisher schon entschieden worden? (Bitte getrennt auflisten nach voller Anerkennung und teilweiser Anerkennung.) Zu 9.: Die Ermittlung von Antragszahlen und deren Entscheidungen ist in der für die Beantwortung von Klei- nen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht mög- lich. 10. Welche Vorschläge wurden bei fehlender voller Gleichwertigkeit den Antragstellenden unterbreitet? Zu 10.: Nur bei reglementierten Berufen ist die volle Gleichwertigkeit eines Abschlusses erforderlich, um in dem Beruf eine Beschäftigung auszuüben. Die notwendi- ge Ausgleichsmaßnahme muss im Bescheid über die Er- gebnisse der Gleichwertigkeitsprüfung ausgewiesen wer- den. Dies kann das Ablegen einer Kenntnis- oder Eig- nungsprüfung oder einer Anpassungsmaßnahme beinhal- ten. 11. Wie viele Anträge aus welchen Berufen und Ländern sind bisher noch nicht entschieden worden? (Bitte Tag der Antragstellung angeben.) 12. Wie viele der Anträge in welchen Berufen und Herkunftsländern sind bisher abgelehnt worden? Zu 11 und 12.: Die Ermittlung von Antragszahlen so- wie eine Darstellung der noch offen Antragsverfahren oder der bisherigen Ablehnungen im Rahmen der neuen Anerkennungsgesetzgebung des Bundes ist in der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung ste- henden Zeit nicht möglich. 13. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit ? Zu 13.: Es liegt dem Senat keine Auswertung zur durchschnittlichen Bearbeitungszeit der Anträge vor. Erst zum 01.12.2012 tritt die 3-Monatsfrist zur Bearbeitung der Anträge laut Anerkennungsgesetz des Bundes in Kraft. 14. Welche Pläne hat der Senat zur Steigerung der Effizienz der Erstanlaufstelle? Zu 14.: Die Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung ar- beitet effizient. Berlin, den 05. Dezember 2012 In Vertretung Farhad Dilmaghani Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dez. 2012)