Drucksache 17 / 11 169 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Lars Oberg (SPD) vom 02. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. November 2012) und Antwort Einbürgerungen in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Anträge auf Einbürgerung wurden in den 12 Bezirken Berlins in den Jahren von 2007 bis 2011 jeweils gestellt (Aufschlüsselung nach Bezirken und Jah- ren)? Zu 1.: Die Anzahl der Personen, die in dem betreffen- den Zeitraum in Berlin Anträge auf Einbürgerung gestellt haben, kann der folgenden Tabelle entnommen werden: Bezirkliche Einbürgerungsbehörde 2007 2008 2009 2010 2011 insgesamt insgesamt insgesamt insgesamt insgesamt Mitte 2010 1816 1759 1470 1729 Friedrichshain-Kreuzberg 1086 799 898 918 1027 Pankow 227 246 283 331 283 Charlottenburg-Wilmersdorf 1017 973 972 905 960 Spandau 584 555 725 501 501 Steglitz-Zehlendorf 450 445 422 395 448 Tempelhof-Schöneberg 851 731 685 664 770 Neukölln 1425 1253 1317 1576 1711 Treptow-Köpenick 176 144 161 137 141 Marzahn-Hellersdorf 144 116 181 146 167 Lichtenberg 329 285 289 320 350 Reinickendorf 510 459 444 503 503 Insgesamt 8809 7822 8136 7866 8590 Quelle: Senatsverwaltung für Inneres und Sport Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 169 2 2. Wie viele der zwischen 2007 und 2011 gestellten Anträge wurden in den Bezirken abgelehnt, wie viele Einbürgerungen wurden vorgenommen, wie viele Anträge auf Einbürgerung wurden seitens der Antragsteller zu- rückgenommen, wie viele Anträge wurden aus anderen Gründen (z.B. Verlagerung in einen anderen Bezirk) als erledigt betrachtet (Aufschlüsselung nach Bezirken und Jahren)? Zu 2.: Die Anzahl der abgelehnten, zurückgenomme- nen bzw. durch Abgabe erledigten Einbürgerungsanträge für die Jahre 2007 bis 2011 kann der nachfolgenden Ta- belle entnommen werden. Die Erledigungsstatistik erfasst im Übrigen alle Ausgänge des jeweiligen Kalenderjahres unabhängig davon, in welchem Jahr der Antrag gestellt worden ist. Die Anzahl der eingebürgerten Personen ist der Tabelle für die Antwort zu 3. zu entnehmen. bezirkliche Einbürgerungsbehörde 2007 2008 Anträge abgelehnt Anträge zu- rückgenom- men Anträge zu- ständigkeits- halber abge- geben Anträge ab- gelehnt Anträge zu- rückge- nommen Anträge zu- ständigkeits- halber abge- geben Mitte 75 222 215 77 149 125 Friedrichshain-Kreuzberg 78 108 77 50 61 55 Pankow 0 40 49 0 15 41 Charlottenburg-Wilmersdorf 33 74 72 20 32 80 Spandau 31 43 13 22 40 5 Steglitz-Zehlendorf 62 72 34 55 41 35 Tempelhof-Schöneberg 298 285 71 230 179 76 Neukölln 111 138 83 105 112 59 Treptow-Köpenick 6 12 18 0 8 16 Marzahn-Hellersdorf 0 6 9 1 2 19 Lichtenberg 8 32 20 14 17 17 Reinickendorf 50 48 47 31 21 31 Insgesamt 752 1080 708 605 677 559 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 169 3 bezirkliche Einbürgerungsbehörde 2009 2010 Anträge abgelehnt Anträge zu- rückgenom- men Anträge zuständig- keitshalber abge- geben Anträge abgelehnt Anträge zu- rückgenom- men Anträge zustän- digkeitshalber abgegeben Mitte 17 44 76 24 58 131 Friedrichshain-Kreuzberg 27 42 54 24 31 51 Pankow 0 13 26 0 13 28 Charlottenburg-Wilmersdorf 19 35 88 25 48 88 Spandau 14 31 54 16 42 20 Steglitz-Zehlendorf 37 39 30 20 27 26 Tempelhof-Schöneberg 75 75 46 57 48 48 Neukölln 72 109 36 100 104 46 Treptow-Köpenick 4 8 18 3 3 8 Marzahn-Hellersdorf 3 12 15 2 12 8 Lichtenberg 14 6 19 9 15 29 Reinickendorf 34 23 54 21 34 19 Insgesamt 316 437 516 301 435 501 Quelle: Senatsverwaltung für Inneres und Sport bezirkliche Einbürgerungsbehörde 2011 Anträge abgelehnt Anträge zurück- genommen Anträge zuständig- keitshalber abgege- ben Mitte 18 53 140 Friedrichshain-Kreuzberg 27 38 43 Pankow 0 13 19 Charlottenburg-Wilmersdorf 44 57 83 Spandau 14 36 32 Steglitz-Zehlendorf 26 29 25 Tempelhof-Schöneberg 64 50 43 Neukölln 85 110 54 Treptow-Köpenick 1 0 17 Marzahn-Hellersdorf 2 9 24 Lichtenberg 12 11 25 Reinickendorf 4 2 18 Insgesamt 297 408 523 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 169 4 3. Wie viele der erfolgten Einbürgerungen zwischen 2007 und 2011 wurden als so genannte Ermessenseinbür- gerungen vorgenommen (Aufschlüsselung nach Bezirken und Jahren)? Zu 3.: Die Anzahl der Personen, die in dem betreffen- den Zeitraum in Berlin nach dem Staatsangehörigkeitsge- setz (StAG) im Wege des Ermessens eingebürgert wur- den, kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Zum besseren Verständnis wurde die Gesamtzahl der ein- gebürgerten Personen jeweils gegenübergestellt. Einbürgerungsbehörde 2007 2008 2009 Eingebür- gerte Perso- nen insge- samt darunter Ermessens- einbürgerung (§§ 8,9,10 Abs.2 StAG) Eingebür- gerte Perso- nen insge- samt darunter Ermessens- einbürgerung (§§ 8,9,10 Abs.2 StAG) Eingebür- gerte Per- sonen ins- gesamt darunter Ermessens- einbürgerung (§§ 8,9,10 Abs.2 StAG) Mitte 1 807 347 1 832 355 1 099 153 Friedrichshain-Kreuzberg 976 189 856 143 839 133 Pankow 246 62 225 43 206 61 Charlottenburg-Wilmersdorf 804 147 713 121 794 149 Spandau 569 141 451 98 431 96 Steglitz-Zehlendorf 460 112 325 82 392 78 Tempelhof-Schöneberg 811 149 613 82 616 80 Neukölln 1 218 192 1 067 159 1 066 157 Treptow-Köpenick 118 32 142 51 139 31 Marzahn-Hellersdorf 50 16 70 15 108 31 Lichtenberg 180 61 180 53 235 56 Reinickendorf 467 103 389 78 384 69 SenInnSport 4 1 1 0 0 0 Insgesamt 7 710 1 552 6 864 1 280 6 309 1 094 Einbürgerungsbehörde 2010 2011 Eingebürgerte Personen ins- gesamt darunter Ermessens- einbürgerung (§§ 8,9,10 Abs.2 StAG) Eingebürgerte Personen ins- gesamt darunter Ermessens- einbürgerung (§§ 8,9,10 Abs.2 StAG) Mitte 895 100 1 271 105 Friedrichshain-Kreuzberg 668 108 786 93 Pankow 200 39 241 48 Charlottenburg-Wilmersdorf 835 136 943 148 Spandau 467 119 440 80 Steglitz-Zehlendorf 314 65 400 93 Tempelhof-Schöneberg 423 48 649 78 Neukölln 1 038 142 1 430 162 Treptow-Köpenick 102 24 132 25 Marzahn-Hellersdorf 120 29 176 33 Lichtenberg 224 57 278 56 Reinickendorf 250 52 213 26 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 169 5 SenInnSport 1 0 0 0 Insgesamt 5 537 919 6 959 947 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 4. Sind dem Senat Fälle bekannt, dass von Seiten der zuständigen Bezirksämter durch z.B. eine Verschleppung des Verfahrens oder rechtliche Falschauskünfte Einbürge- rungsbegehren abgewehrt oder erschwert wurden. Zu 4.: Der Senat hat mit den Bezirksämtern seit meh- reren Jahren Zielvereinbarungen abgeschlossen, in denen u.a. festgelegt worden ist, dass die Bearbeitung von Ein- bürgerungsanträgen - ohne Berücksichtigung eines mög- licherweise erforderlichen Entlassungsverfahrens aus der Staatsangehörigkeit des Herkunftsstaates - bei den dafür zuständigen Bezirksverwaltungen im Regelfall einen Zeit- rahmen von sechs Monaten nicht überschreiten soll. Dem Senat ist bekannt, dass einige Bezirke, z.B. Mitte und Reinickendorf, diese Vorgaben aus personellen Gründen nicht immer einhalten können. Dem Senat ist nicht be- kannt, dass Einbürgerungsanträge in den Bezirken be- wusst verschleppt oder im Rahmen der Beratung Einbür- gerungsbegehren durch rechtlich nicht haltbare Auskünfte bewusst abgewehrt oder erschwert wurden. Nicht auszu- schließen ist hingegen, dass es bei der Beratung aufgrund unterschiedlicher Rechtsauslegungen zu divergierenden Auskünften kommen kann. 5. Durch welche Stelle und in welcher Form werden Beschwerden über Mängel bei der Durchführung der Ein- bürgerungsverfahren im Land Berlin gesammelt? 6. Welche Form der Rückmeldung an die Bezirke gibt es, über Beschwerden, die beim Senat hinsichtlich der Durchführung von Einbürgerungsverfahren eingegan- gen sind? Zu 5. und 6.: Über den Petitionsausschuss des Abge- ordnetenhauses und auch durch Bürgerbriefe an den In- nensenator werden dem Senat in Bezug auf bestimmte Einzelfälle gelegentlich derartige Beschwerden bekannt. Diesen Einzelfällen wird jeweils nachgegangen und wenn möglich, Abhilfe geschaffen. Ebenso werden derartige Beschwerden bei der Beratungsstelle bei der Beauftragten des Senats für Integration und Migration bekannt. Auch diesen Beschwerdefällen wird regelmäßig nachgegangen. Der Senat setzt sich im Rahmen seiner Zuständigkeit und seiner rechtlichen Möglichkeiten bei den Bezirken dafür ein, Mängel im Einbürgerungsverfahren abzustellen. In diesem Zusammenhang sind folgende rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen: In Berlin ist die Zuständigkeit für Staatsangehörig- keitsangelegenheiten einschließlich Einbürgerungen in Nr. 3 des Zuständigkeitskatalogs zu § 4 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes geregelt. Danach ist die Senats- verwaltung für Inneres und Sport für alle Staatsangehö- rigkeitsangelegenheiten mit Ausnahme der Vorberei- tungsarbeiten und der Anspruchseinbürgerungen zustän- dig. Die Entscheidung über die Anspruchseinbürgerungen fällt demzufolge in den Zuständigkeitsbereich der Be- zirksämter, die auch alle Vorbereitungsaufgaben wahr- nehmen. Eine Fachaufsicht besteht nicht. Beschwerden, die bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport in Bezug auf die Durchführung von Einbürgerungsverfahren in den Bezirken eingehen, werden deshalb an die in den Bezirksämtern für die Fach- und Dienstaufsicht zuständi- gen Stellen weitergeleitet. Diese entscheiden aufgrund der gesetzlichen Regelung in eigener Zuständigkeit über den Fortgang der Angelegenheiten. 7. Werden die SachbearbeiterInnen, die Einbürgerungsanträge bearbeiten, besonders psychologisch ge- schult? Zu 7.: Darüber ist dem Senat nichts bekannt. 8. Wie wird überprüft, ob mit den Einbürgerungswilligen diskriminierungs- und schikanefrei umgegangen wird? Zu 8.: Der Senat ist davon überzeugt, dass die Be- zirksämter verantwortungsbewusst und sachgerecht mit den ihnen übertragenen Aufgaben umgehen, und hat keine Veranlassung anzunehmen, dass Einbürgerungsbewerbe- rinnen und Einbürgerungsbewerber in den Bezirken dis- kriminiert oder schikaniert werden. Berlin, den 27. November 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Jan. 2013)