Drucksache 17 / 11 172 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Christopher Lauer und Oliver Höfinghoff (PIRATEN) vom 06. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. November 2012) und Antwort Polizeiliche Maßnahmen bei der Versammlung „In Gedenken an die vom NSU Ermordeten. Das Problem heißt Rassismus!“ am 4. November 2012 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Polizist*innen waren bei der Versamm- lung unter dem Motto „In Gedenken an die vom NSU Ermordeten. Das Problem heißt Rassismus!“ am 4. November 2012 in welcher Stärke vor Ort? (Bitte eine detail- lierte Einzelaufschlüsselung nach Einheiten) Zu 1.: Anlässlich der vorgenannten Versammlung wurden insgesamt 401 Dienstkräfte eingesetzt. Davon waren 128 Dienstkräfte einer Einsatzhundertschaft, einer Technischen Einsatzeinheit und der Zentralen Dienst- hundführereinheit der 1. Bereitschaftspolizeiabteilung sowie 134 Dienstkräfte zweier Einsatzeinheiten der 2. Bereitschaftspolizeiabteilung eingesetzt. 2. Wie viele Zivilpolizist*innen waren bei der unter 1. genannten Versammlung vor Ort? (Bitte eine detaillier- te Einzelaufschlüsselung nach Abteilungen)? Zu 2.: Es wurden insgesamt 20 Dienstkräfte in bürger- licher Kleidung eingesetzt. Diese gehören folgenden Dienststellen an: - 9 Dienstkräfte aus der Direktion Zentrale Aufga- ben - 11 Dienstkräfte des Landeskriminalamtes. 3. Wie viele Polizeihunde wurden bei der unter 1. genannten Versammlung mitgeführt? Zu 3.: Es wurden 18 Diensthunde mitgeführt. 4. Wie viele Kameras wurden bei der unter 1. ge- nannten Versammlung von Polizist*innen mitgeführt? Zu 4.: Es wurden 16 Videokameras mitgeführt. 5. Kamen von Polizist*innen mitgeführte Kameras zum Einsatz? a) Wenn ja, in welchen Situationen, über welchen Zeitraum und auf welcher Rechtsgrundlage? b) Gibt es interne Dienstanweisungen, die das Mitführen bzw. den Einsatz von Kameras auf Ver- sammlungen regeln? (Diese bitte im Originalwort- laut beifügen) Zu 5.: Nein. Zu a) Entfällt. Zu b) Nein. 6. Warum fanden bei der unter 1. genannten Versammlung umfangreiche polizeiliche Durchsuchungen von Teilnehmer*innen und Taschen statt? a) Auf welcher rechtlichen Grundlage fanden diese Vorkontrollen statt? b) Welche hinreichend konkreten Tatsachengrundlagen lagen der Polizei für den Eingriff in das Ver- sammlungsrecht vor? c) Auf welche polizeiliche Gefahrenprognose stützten sich diese Maßnahmen? (Bitte polizeiliche Gefah- renprognose wenn schriftlich vorhanden im Origi- naltext beifügen)? d) Nach welchen Kriterien wurden die Teilnehmer *innen ausgesucht, die kontrolliert wurden? (Falls es dafür eine interne Anweisung gibt, die diese Kriterien konkretisiert, bitte im Originalwort- laut beifügen) e) Reichte es für die Durchführung von Kontrollen aus, dass Teilnehmer*innen dunkle Kleidung tru- gen bzw. sich in einer kleinen Gruppe (3 Personen) bewegten, die dunkle Kleidung trug? Zu 6.: Zur Beantwortung wird zunächst allgemein auf die Antwort zur Kleinen Anfrage Nr. 17/10 099 verwie- sen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 172 2 Zu a) Eingriffsgrundlagen für die Maßnahmen im Vorfeld von Versammlungen sind insbesondere die §§ 34 und 35 Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicher- heits- und Ordnungsgesetz – ASOG Bln), ggf. die §§ 38 und 21 ASOG Berlin. Zu b) In der jüngeren Vergangenheit kam es bei the- menähnlichen Veranstaltungen zu einer Vielzahl von Straftaten, insbesondere zu Landfriedensbrüchen, Körper- verletzungen u. a. durch Verwendung von Pyrotechnik und Sachbeschädigungen. Dies war auch bei der zur Rede stehenden Veranstaltung, insbesondere nach einer Ein- schätzung der Fachdienststelle sowie nach der allgemei- nen Lebens- und Berufserfahrung, zu befürchten. Des Weiteren werden solche Straftaten überwiegend von dem gleichen Personenkreis durchgeführt. Dies lässt sich aus ihrem Verhalten, an dem Mitführen von Taschen oder Rucksäcken und an entsprechenden Äußerungen der Be- troffenen prognostizieren. In drei Fällen kam es am 4. November 2012 zu sol- chen Kontrollmaßnahmen. In diesem Zusammenhang wurden die Betroffenen befragt, ob sie an der Versamm- lung teilnehmen und ob sie mit der Durchsuchung ihrer mitgeführten Sachen einverstanden sind. Die Betroffenen erklärten sich dazu bereit. Bei den Durchsuchungen wur- den insgesamt zwei Messer sowie zwei Sturmhauben ge- funden. Zu c) Gemäß der Gefahrenprognose der Polizei Ber- lin war in Betracht zu ziehen, dass einzelne Personen durch Aktionen (u. a. durch einzelne Verstöße gegen das Versammlungsgesetz oder einzelnes Abbrennen von Py- rotechnik) die Polizei zu einem Einschreiten gegen Teile des Aufzuges zwingen möchten. Weiterhin waren einzel- ne Sachbeschädigungen entlang der Wegstrecke (hier insbesondere am Gebäude des Bundeskriminalamtes Am Treptower Park) zu befürchten. Zu d) Siehe Antwort zu 6 b) Zu e) Das Tragen dunkler Kleidung bzw. das Bewe- gen in einer Personengruppe, die sich dunkel kleidet, ist für sich allein kein Kriterium für die Durchsuchung im Rahmen einer auf Tatsachen gestützten Kontrollmaßnah- me. 7. Inwiefern haben sich die prognostizierten Gefah- ren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Ver- sammlungsgeschehen erfüllt bzw. nicht erfüllt? Zu 7.: Die von der Berliner Polizei prognostizierten Gefahren haben sich bestätigt. Im Zusammenhang mit den Vorkontrollen wurden drei Freiheitsbeschränkungen durchgeführt. Hierbei wur- den zwei Sturmhauben, die als Vermummungsgegenstän- de gewertet wurden, sowie zwei Taschenmesser sicherge- stellt bzw. beschlagnahmt. Berlin, den 17. Dezember 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Jan. 2013)