Drucksache 17 / 11 181 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 08. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. November 2012) und Antwort Zukunft des Regionalbahnhofs Karlshorst? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: An welchem Termin soll nach derzeitigem Planungsstand der Regionalbahnhof Karlshorst geschlos- sen werden? Frage 2: An welchem Termin soll nach derzeitigem Planungsstand der Regionalbahnhof Ostkreuz eröffnet werden? Frage 4: Inwiefern trifft es zu, dass es für den Regio- nalbahnhof Karlshorst eine Betriebsgenehmigung gibt, die kurzfristig auslaufen soll, wenn ja, zu welchem Zeit- punkt? Antwort zu 1., 2. und 4.: Wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage DrS. 17-10843 (vgl. http://www.parlament- berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/17/KlAnfr/ka17- 10843.pdf) ausgeführt, hatte die DB AG mitgeteilt, dass sie den Regionalbahnhof (R-Bf) Berlin-Karlshorst auf- grund des baulichen Zustandes schnellstmöglich schlie- ßen möchte. Der Senat hat daraufhin auf die DB AG ein- gewirkt, den Regionalbahnhof Karlshorst noch solange zu nutzen, bis mit der Eröffnung des Regionalbahnhofs in Ostkreuz ein adäquates Angebot geschaffen wird. Nach aktueller Auskunft der DB AG ist die Inbetriebnahme des Regionalbahnhofs am Ostkreuz (Frankfurter Bahn) für 2016 vorgesehen. Die DB AG hat zugesagt, beim R-Bf Karlshorst alle notwendigen Instandhaltungsarbeiten durchzuführen, damit der Betrieb bis zum vorstehend genannten Zeitpunkt aufrechterhalten werden kann. Frage 3: An welchem Termin soll nach derzeitigem Planungsstand der Regionalbahnhof Köpenick eröffnet werden? Antwort zu 3.: Der Bau des Regionalbahnhofs Berlin- Köpenick soll in der Folge-Leistungs- und Finanzie- rungsvereinbarung (LuFV) zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG ab 2014 aufgenommen werden. Die Maßnahme wurde daher vom Land Berlin in der entspre- chenden Turnusrunde mit der DB AG und den Ländern Berlin und Brandenburg angemeldet; die Zustimmung der DB AG zu der Maßnahme steht allerdings noch aus, da von dort eine nicht genügende Leistungsfähigkeit der Strecke befürchtet wird. Sollte aus bisher nicht absehbaren Gründen die Finan- zierung des R-Bf Köpenick nach LuFV scheitern, wäre der Senat bereit, die Maßnahme mit Landesmitteln zu finanzieren. Unabhängig von der fehlenden Gesamtzustimmung der DB AG zum R-Bf Köpenick hat die DB Netz AG mitgeteilt, dass aus bautechnologischen Gründen im Zu- sammenhang mit dem Ausbau des Streckenabschnittes Ostkreuz–Köpenick der Ausbaustrecke (ABS) Berlin– Frankfurt/O der Baubeginn des Regionalbahnhofs Köpe- nick erst 2017 erfolgen könnte, die Inbetriebnahme wäre dann im Jahre 2019. Intensive Bemühungen des Senats, eine andere Terminierung zu erreichen, haben nicht zu einem positiven Ergebnis geführt. Berlin, den 27. November 2012 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Nov. 2012)